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Nachhaltige Erträge nur zu 3,6 Prozent "grün"


Nachhaltige Erträge nur zu 3,6 Prozent "grün"

Technologieplattform Clarity AI hat 31.000 Aktienfonds auf Umweltverträglichkeit hin untersucht

Anlage: Wo "grün" draufsteht, muss nicht "grün" drin sein (Bild: pixabay.com, Gerd Altmann)

Anlage: Wo "grün" draufsteht, muss nicht "grün" drin sein (Bild: pixabay.com, Gerd Altmann)

New York (pte/22.03.2022/06:15) Nur 3,6 Prozent der weltweiten Erträge von nachhaltigen Veranlagungen sind tatsächlich "grün". Das hat eine Analyse von Clarity AI http://clarity.ai , einer Technologieplattform für Nachhaltigkeit, ergeben. Das Unternehmen hat 31.000 Aktienfonds analysiert, inwiefern diese Produkte den neuen Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen, die Investitionen in umweltverträgliche Anlagen erleichtern soll. Insbesondere haben die Finanzexperten überprüft, wie viel grün sich in den Fonds finden lässt, also Umsätze, die an Umweltkriterien ausgerichtet sind.

15 Prozent bei Klimafonds

Laut der Studie haben nur sieben Prozent der analysierten Aktienfonds mehr als zehn Prozent grüne Erträge gemäß der Definition der EU-Taxonomie. Mit 15 Prozent als grün klassifizierte Erträge weisen Klimafonds eine viermal höhere Ausrichtung an der EU-Taxonomie auf als der Durchschnitt der gesamten Stichprobe. Fonds mit Schwerpunkt auf Sektoren, die einen starken Akzent auf grün setzen, wie etwa Versorgungsunternehmen, weisen 25 Prozent grüne Erträge aus. Fonds mit Aktienthemen wie alternative Energien sind mit bis zu 27 Prozent grünen Erträgen noch stärker auf eine grüne Wirtschaft ausgerichtet.

Patricia Pina, Head of Product Research & Innovation bei Clarity AI: "Angesichts der verschiedenen Definitionen und Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeit auf der ganzen Welt können wir die EU-Taxonomie als Vorreiter hinsichtlich der Festlegung eines gemeinsamen Standards ansehen, der auf einen großen Teil der weltweiten Marktteilnehmer ausgerichtet ist. Wir bei Clarity AI sind der Meinung, dass die Regulierung durch detaillierte, datengestützte Erkenntnisse unterstützt werden muss, und dass Transparenz nicht nur ein nettes Beiwerk, sondern ein Muss ist."

Drei Taxonomie-Kriterien

Gemäß der Offenlegungsverordnung "Sustainability Finance Disclosure Regulation" (SFDR) müssen Investoren die EU-Taxonomie parallel zum Nachhaltigkeitsprofil von Fonds angeben, die in eine der drei folgenden Kategorien eingeteilt werden muss: Artikel 6: nicht-nachhaltige Fonds; Artikel 8: Fonds, die nachhaltige Merkmale bewerben, sie jedoch nicht als übergeordnetes Ziel sehen, und Artikel 9: Fonds, die speziell in Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele geschaffen wurden.

 

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Spuren im Netz: So lässt sich der digitale Nachlass regeln

Spuren im Netz: So lässt sich der digitale Nachlass regeln

FPSB Deutschland zur World Investor Week 2021

Nachfolgeplanung ist Finanzplanung - zu Ende gedacht (Foto: iStock)

Nachfolgeplanung ist Finanzplanung - zu Ende gedacht (Foto: iStock)

Frankfurt am Main (pts/08.10.2021/10:00) Wer stirbt, hinterlässt auch ein digitales Erbe - doch nur die Wenigsten kümmern sich um ihren digitalen Nachlass. FPSB Deutschland gibt anlässlich der World Investor Week 2021 konkrete Handlungsempfehlungen

Im Testament ist in der Regel bzw. sollte klar bestimmt sein, wer Haus und Grund, das Vermögen und wertvolle Gegenstände nach dem Tode bekommen soll. Doch was mit den persönlichen digitalen Daten nach dem Ableben passiert, ist in den seltensten Fällen geklärt. Ein Fehler, denn eine solche "digitale Erbmasse" häufen mittlerweile nahezu alle Menschen in ihrem Leben an. "Ob Daten aus sozialen Netzwerken, E-Mails oder Benutzerkonten für Online-Banking oder andere Plattformen im Web - durch die Digitalisierung umfassen Nachlässe und Erbschaften immer häufiger auch digitale Bestandteile", erläutert Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstandsmitglied des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).

Und das dürften inzwischen bei den meisten sehr viele Daten sein. Denn immer mehr digitale Spuren werden bewusst oder auch unbewusst hinterlassen. Diese elektronischen Daten, die nach dem Tod des Benutzers weiter existieren, werden als "digitales Erbe" oder "digitaler Nachlass" bezeichnet. Die Rechte gehen an die Erben über. Für den Erblasser ist es somit sehr bedeutsam, wer nach seinem Ableben welche Daten erhält, in denen eventuell wertvolle Informationen über Vermögenswerte bis hin zu privatesten Geheimnissen gespeichert sind. Wichtig ist vor allem, dass auch die Erben Zugang im Todesfall erhalten und die Kenntnis über den Zugang haben. Der "Facebook-Fall" löste einen rechtswissenschaftlichen Diskurs hinsichtlich des digitalen Nachlasses aus, nachdem Facebook den Eltern den Zugang zum Account der verstorbenen Tochter verweigert hatte.

Unwissenheit über digitale Spuren

Einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov zufolge, haben sich dennoch nur acht Prozent der volljährigen Deutschen bisher intensiv mit der Regelung des digitalen Nachlasses beschäftigt. Ein Hindernisgrund ist dabei Unwissenheit: Viele Menschen wissen gar nicht, dass auch E-Mail-Accounts oder Konten in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram zum "Digitalen Erbe" gehören.

"Der digitale Nachlass findet derzeit im Rahmen der Nachfolgeberatung wenig bis keine Berücksichtigung. Wer sein digitales Erbe schon zu Lebzeiten ordentlich regelt, macht seinen Hinterbliebenen vieles leichter", rät Nachfolgeplaner Kleyboldt, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Stellvertretender Direktor im Wealth Planning bei der Bethmann Bank AG in Frankfurt am Main, ist. Diese müssen sonst etwa Daten und bestehende Accounts löschen sowie vereinbarte Abos und Kaufverträge kündigen, schließlich enden diese Verträge nicht automatisch.

"Je sensibler und sorgfältiger bereits zu Lebzeiten mit den Spuren im Netz umgegangen wird, desto einfacher ist es für die Erben, den digitalen Nachlass zu verwalten", sagt Maximilian Kleyboldt. Sinnvoll ist beispielsweise, zunächst eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennwörtern zu erstellen. In einer Vollmacht kann der Erblasser zudem frühzeitig festlegen, was nach dem Tod mit seinen Accounts, Passwörtern und anderen digitalen Spuren, wie Daten in Cloud-Diensten, passieren soll und wer die Zugriffsrechte erhält.

Erben erhalten Daten-Zugriff

Und noch etwas sollten Erblasser beachten: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs geht das digitale Erbe komplett auf die erbberechtigten Hinterbliebenen über, so dass sie auf die Daten zugreifen dürfen - selbst wenn es sich um private Chats handelt. Laut BGH steht in diesem Fall das Erbrecht über dem postmortalen Persönlichkeitsrecht, dem Fernmeldegeheimnis sowie dem Datenschutz. Wer jedoch verhindern will, dass einer der Erben auf ein Nutzerkonto zugreifen kann, sollte einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der den Zugriff der Erben verhindert und die Datenbestände löscht beziehungsweise Nutzerkonten kündigt.

"Jeder Erblasser sollte sich frühzeitig um die Regelung des eigenen Nachlasses kümmern, egal, ob dieser aus klassischen Sachwerten wie einer Immobilie oder Aktien oder digitalen Werten besteht", fasst FPSB-Vorstand Kleyboldt zusammen. Ohne Hinweise auf Benutzernamen, Passwörter oder PINs können im schlimmsten Fall sogar Vermögenswerte unerkannt bleiben. Das gilt insbesondere für Konten bei reinen Online-Banken, restlichem Paypal-Guthaben oder auch Vermögenswerten in Kryptowährungen. Die Herausforderung für die Nachfolgeberatung bezüglich des digitalen Nachlasses ist das Spannungsfeld zwischen Dokumentation und Diskretion.

Welche Schritte sollte man in Bezug auf den digitalen Nachlass somit einleiten?

* Die wichtigste Maßnahme: Kümmern Sie sich um das Thema "digitaler Nachlass".

* Anfertigung einer dokumentierten Übersicht der Aktivitäten im Internet

* Zugangssicherung für bestimmte bzw. definierte Personen gewährleisten

* Benutzerkennung und Passwort sowie entsprechende Aktualisierungen sollten der vorgesehenen Person in geeigneter Weise bekannt sein, um sie in die Lage zu versetzen, im entscheidenden Zeitpunkt auf den jeweiligen Account zugreifen zu können.

* Integrieren Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche bezüglich Ihres digitalen Vermögens in Ihren Vollmachten.

* Machen Sie sich auch vertraut mit den Nutzungsbedingungen der von Ihnen in Anspruch genommenen digitalen Dienstleistungen und den jeweiligen anbieterspezifischen Regelungen, insbesondere für die Stellvertretung und die Fälle des Versterbens.

* Suchen Sie das Gespräch mit der von Ihnen ausgewählten Person und unterrichten Sie diese in geeigneter Form über Ihre Wünsche für den Fall der Fälle.

* Dem Erblasser ist zu raten, bei Online-Aktivitäten und bei der Speicherung von Daten grundsätzlich zwischen geschäftlichen und privaten Daten sowie ggf. Vermögenswerten und Nicht-Vermögenswerten zu trennen.

* Anlage einer digitalen Vorsorgemappe: Verschlüsselung des Dokuments mit einem sog. Master-Passwort. Dieses braucht nicht regelmäßig
geändert werden und kann den Erben bspw. im Rahmen der letztwilligen Verfügung mitgeteilt werden.

* Checken Sie aktuelle Vollmachten oder das bestehende Testament in Bezug auf den digitalen Nachlass.

Abschließend gilt es natürlich darauf hinzuweisen, dass dies nur einen Ausschnitt der möglichen Aktivitäten umfasst, und insbesondere die rechtlichen Fragestellungen dieser Aspekte zusätzlich mit dem persönlichen Rechtsberater erörtert werden sollten.

Aktionswoche vermittelt Finanzwissen

Einen Beitrag zu mehr Informationen zu solchen und ähnlichen Themen leistet der internationale Dachverband der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals, der FPSB Ltd, zu dem auch der FPSB Deutschland gehört, im Rahmen der fünften World Investor Week, die vom 4. bis 10. Oktober 2021 stattfindet. Bei dieser Aktionswoche werden Verbraucher der Nutzen einer langfristigen Finanzplanung nahegebracht und Finanzwissen vermittelt. "Das Engagement für mehr Finanzwissen und eine qualitativ bessere Finanzberatung im Kundeninteresse zählt zu den Hauptzielen des FPSB Deutschland", betont Prof. Dr. Rolf Tilmes, CFP®, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland.

Weitere Themen des FPSB Deutschland zur World Investor Week 2021 waren:

* 4.10.21: "Checkliste Ruhestandsplanung: Frühzeitig finanziell auf den Lebensabend vorbereiten"

* 5.10.21: "Beratungsqualität - individuell statt von der Stange: Mit dieser Checkliste finden Anleger professionelle Finanzberater"

* 6.10.21 am World Financial Planning Day: "Aufräumen mit Rollenklischees: Frauen und Finanzen - das passt zusammen"

* 7.10.21: "Die Tücken der nachhaltigen Geldanlage - und wie Sie sie vermeiden"

Save the date

Am 18.11.2021 lädt der FPSB Deutschland zu einem virtuellen Presse-Workshop ein. Unter der Moderation von Anne Connelly, Gründerin des Karrierenetzwerkes "Fondsfrauen" sowie dem Finanzportal "herMoney", informieren Expertinnen und erfahrene Finanzplanerinnen über finanzielle Trends und Vorsorgemöglichkeiten für Frauen und zeigen verschiedene Wege in die finanzielle Unabhängigkeit auf.

Über den FPSB Deutschland e.V.
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 27 Mitgliedsländern und über 192.000 Zertifikatsträgern. Dessen Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an.

Zentrale Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln. Wichtige Gütesiegel sind der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, der CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER®-Professional, der EFPA European Financial Advisor® EFA und der CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR. Der FPSB Deutschland hat ferner den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Dafür arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

Ein weiteres Anliegen des FPSB Deutschland ist die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der Verband den Verbraucher-Blog https://www.frueher-planen.de lanciert. Er informiert neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen und beinhaltet drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.fpsb.de

Folgen Sie uns auch auf LinkedIn unter: https://de.linkedin.com/company/fpsbdeutschland

Video: https://www.youtube.com/watch?v=2s709hkRwrY

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China steckt wieder mehr Geld in Europa


China steckt wieder mehr Geld in Europa

Anstieg von 132 auf 155 Transaktionen – Transaktionswert 2021 auf 12,4 Mrd. Dollar verachtfacht

Staatsflagge China: Volksrepublik investiert nach der Pandemie wieder (Foto: pixabay.com, SW1994)

Staatsflagge China: Volksrepublik investiert nach der Pandemie wieder (Foto: pixabay.com, SW1994)

Wien (pte/22.03.2022/13:30) Es gibt wieder mehr chinesische Firmenübernahmen in Europa. Laut einer neuen Studie der Prüfungs- und Beratungsorganisation EY http://ey.com ist die Zahl seit 2021 von 132 auf 155 gestiegen. Auch das Transaktionsvolumen hat sich erhöht. Der Wert der Beteiligungen und Übernahmen hat sich von 1,5 auf 12,4 Mrd. Dollar mehr als verachtfacht.

Restrukturierung im Fokus

"Die meisten chinesischen Unternehmen, die schon im Ausland Firmen übernommen haben, haben sich in den letzten Jahren eher damit beschäftigt, die Restrukturierung in Europa voranzutreiben, als weiter zu expandieren – besonders in den Sektoren Automobilzulieferer und Maschinenbau", kommentiert Eva-Maria Berchtold, Leiterin der Strategie- und Transaktionsberatung bei EY Österreich, die Ergebnisse.

Neben der Corona-Pandemie haben sich auch die inzwischen hohen Hürden für ausländische Beteiligungen gerade in bestimmten kritischen Branchen sowie die zunehmende Konkurrenz durch kapitalstarke Finanzinvestoren dämpfend ausgewirkt. Berchtold: "Die Kaufpreise auf dem M&A-Markt sind zuletzt stark gestiegen - in einigen Fällen wollten die chinesischen Interessenten da nicht mehr mitgehen. Besonders die börsennotierten chinesischen Unternehmen fürchten, mit teuren Zukäufen den eigenen Aktienkurs unter Druck zu setzen."

Industrieunternehmen gefragt

Nach wie vor entfallen laut der EY-Erhebung auf klassische Industrieunternehmen die meisten Deals - 30 der 155 Transaktionen in Europa fanden im Industrie-Sektor statt. Aber: 2020 waren europaweit noch 36 Industrietransaktionen gezählt worden. "Nach wie vor besteht bei chinesischen Investor:innen Interesse an europäischen Automobilzulieferern oder Maschinenbauern - allerdings inzwischen eher in den Subsektoren Elektromobilität und Autonomes Fahren", so Berchtold.

Auf Hightech- beziehungsweise Software-Unternehmen entfielen 2021 europaweit 27 Transaktionen (Vorjahr: 20). "Wir sehen ein gestiegenes Interesse, etwa an Spieleentwicklern und Software-Programmierern. Gerade der aktivste chinesischer Investor im vergangenen Jahr, Tencent, hat sich zuletzt in diesem Segment stark engagiert", sagt Berchtold. Die meisten Transaktionen wurden 2021 in Großbritannien verzeichnet. Mit 36 Übernahmen und Beteiligungen liegt die Insel knapp vor Deutschland (35 Transaktionen) und deutlich vor den drittplatzierten Niederlanden (13).

 

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Was macht das Fürstentum Liechtenstein zu einem guten Fondsstandort?


Was macht das Fürstentum Liechtenstein zu einem guten Fondsstandort?

Welche Vorteile bietet Liechtenstein für Initiatoren und Investoren?

Uns begegnet manchmal immer noch das Vorurteil, dass Liechtenstein für ausländische institutionelle Investoren problematisch sein könnte. Wir möchten daher mit den nachfolgenden Informationen, die unter anderem vom Liechtensteinischen Anlagefondsverband bereitgestellt werden, versuchen einen Einblick in den Fondsstandort Liechtenstein und seine Vor- und Nachteile zu geben.

Liechtenstein als Fondsstandort

[ Fotos, PDF ]

Vaduz (pts/06.09.2021/08:15) Uns begegnet manchmal immer noch das Vorurteil, dass Liechtenstein für ausländische institutionelle Investoren problematisch sein könnte. Wir möchten daher mit den nachfolgenden Informationen, die unter anderem vom Liechtensteinischen Anlagefondsverband bereitgestellt werden, versuchen einen Einblick in den Fondsstandort Liechtenstein und seine Vor- und Nachteile zu geben.

Für Initiatoren spielt die Standortwahl für ihr Investmentprodukt eine große Rolle. Hierbei wird natürlich nach rechtlichen, steuerlichen und tatsächlichen Voraussetzungen des Standorts entschieden, aber insbesondere auch nach der Zielgruppe der Investoren für das Produkt. Gerade institutionelle Investoren haben heutzutage detaillierte Vorgaben und einen strengen Wertekodex. Länder, die mit Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug in Zusammenhang gebracht werden, sind für institutionelle Anleger zu Recht ein absolutes No-Go.

Liechtenstein ist bereits seit dem Jahr 1995 Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und hat mit den Gesetzen über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) die europäischen Richtlinien für OGAW und AIFM umgesetzt. Liechtensteinische Fonds und deren Anbieter haben somit identische Rechte und Pflichten wie diejenigen in den EU-Mitgliedsstaaten, darunter die ebenbürtige Teilnahme am europäischen Binnenmarkt über das Passporting. Anleger wiederum genießen den gleichen rechtlichen Schutz wie bei Produkten aus der EU. Die OECD hat Liechtenstein zudem im Rahmen der Länderprüfungen seit 2015 gute Noten ausgestellt. Liechtenstein verfügt nunmehr über dieselbe Einstufung wie z.B. Deutschland und Großbritannien und tritt wirksam gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ein.

Auch dem AIA-Standard (Austausch bestimmter Informationen über Finanzkonten in Steuersachen) der OECD hat sich Liechtenstein bereits im Jahr 2014 verpflichtet. Einschließlich der EU-Staaten umfasst der AIA in Liechtenstein nunmehr weit über 100 Länder. Auch hiermit sorgt für Liechtenstein für mehr Steuertransparenz für ausländische Investoren. Den Investoren entstehen jedoch keine steuerlichen Nachteile beim Erwerb liechtensteinischer Fonds. Im Gegenteil: Liechtensteinische Fonds unterliegen in Liechtenstein der unbeschränkten Steuerpflicht und haben deshalb im Grunde dieselben Deklarations- und Mitwirkungspflichten wie übrige steuerpflichtige Unternehmen. Die Erträge aus dem verwalteten Vermögen liechtensteinischer Fonds werden jedoch steuerlich freigestellt. Liechtensteinische Fonds unterliegen im Resultat keiner effektiven Besteuerung. Liechtenstein kennt zudem keine Quellensteuer auf Ausschüttungen von Fonds sowie keine "Taxe d'abonnement" (subscription tax). Für den Investor fallen somit lediglich die Steuern seines Heimatstaates an.

Neben den rechtlichen und steuerlichen Begebenheiten, wie erläutert, hat das Fürstentum Liechtenstein noch einen weiteren praktischen Vorteil; die Fristen bzw. Reaktionszeiten der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA). Die Gesetzgebung sieht eine sehr kurze Zulassungsfrist für UCITS-Fonds (10 Tage) und eine angemessen kurze für AIFs (20 Tage) vor. Die durchschnittliche effektive Reaktionszeit der FMA beträgt jedoch lediglich 4-5 Arbeitstage.

Der Fondsstandort Liechtenstein ist also rechtlich, steuerlich und tatsächlich interessant für Initiatoren und Investoren von Investmentprodukten.

Die XOLARIS Capital AG, unser AIFM in Liechtenstein, ist übrigens Mitglied im Liechtensteinischen Anlagefondsverband.

Zur XOLARIS Gruppe
Die 2010 gegründete XOLARIS Gruppe steht mit ihren AIFM für eine unabhängige White Label - Investmentgesellschaft mit dem Fokus auf Alternative Investmentvermögen (AIF) in den Assetklassen Private Equity, Real Estate, Renewable Energy und Shipping. Mit Hauptsitz in Liechtenstein und Tochtergesellschaften in Deutschland, Frankreich und Asien kann die die gesamte Wertschöpfungskette von Alternative Investments abgebildet werden, getreu ihrem Motto: "Investment Quality - Made with Passion."

Weitere Einheiten der Gruppe bieten Dienstleistungen von der Beratung zur Auflage, Strukturierung und dem Vertrieb über die Fondsbuchhaltung bis zur Administration Alternativer Investmentvermögen und weiterer Sachwertinvestments.

Als von Produktanbietern rechtlich unabhängiger Dienstleister für die Konzeption, die Verwaltung und das Management Alternativer Kapitalanlagen, versteht sich die XOLARIS Gruppe in ihrer Gesamtheit als "Enabler" für Initiatoren und Investoren.

https://www.xol-group.com

21.09.2021| München OnlyOneFuture Symposium
https://www.linkedin.com/events/6822910450506756097

29.09.2021|Frankfurt 4. Sustainable Investor Summit!
https://www.linkedin.com/events/6824343305736773632

11.10.2021|München Treffen Sie XOLARIS auf der EXPO REAL.
https://www.linkedin.com/events/6821793720128610305

11.10.2021|München Bavarian Breakfast, Sunrise Capital
https://www.linkedin.com/events/6831484743171809280

12.10.2021|München Bavarian Breakfast, Sunrise Capital
https://www.linkedin.com/events/6831484743171809280

14.10.2021|Hilton Wien 4. Sustainable Investor Summit
https://www.linkedin.com/events/6786269965709303808

XOLARIS AG
Ausstrasse 15
9490 Vaduz
Tel.: +423 265 056 0
Fax: +423 265 056 9
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Pressekontakt:
Zoe Peffer
Tel.: +49 7531 584 880
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Video: https://youtu.be/9TSSsaZNJGA

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