Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

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  1. Der Bundestag berät am Donnerstag, 22. Mai 2025, erstmals den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf „zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ (21/216). Die Vorlage soll im Anschluss in die Ausschüsse überwiesen werden. Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Hintergrund dafür ist das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG), mit dem ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt wird. Dafür hat der Bund den Ländern ein milliardenschweres Förderprogramm bereitgestellt, dessen Mittel aber vielfach nicht rechtzeitig innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen abgerufen worden sind. „Als Investitionshemmnisse sind insbesondere bei größeren Bauvorhaben (Planungs-)Unsicherheiten für Länder und deren Kommunen festzustellen. Mitunter sind die Landesprogramme, die die jeweilige landesrechtliche Ausgestaltung der Förderanträge regeln, erst im Jahr 2024 in Kraft getreten, sodass Unsicherheiten bestehen, ob entsprechende Baumaßnahmen bis Ende 2027 aufgrund umfangreicher Planungsprozesse, aktueller und erwarteter Fachkräfteengpässe in Bau(planungs-)berufen sowie Lieferengpässen abgeschlossen werden können“, führen die Fraktionen in dem nun vorgelegten Entwurf aus. Deshalb wollen Union und SPD das Investitionsprogramm Ganztagsausbau um zwei Jahre verlängern. Das bedeutet konkret eine Änderung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG), damit Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können und deren Abrechnung bis zum 30. Juni 2030 erfolgen kann. Darauf aufbauende Fristenregelungen, insbesondere zur Mittelumverteilung, werden entsprechend angepasst. Die Frist zur Auflösung des Sondervermögens im Ganztagsfinanzierungsgesetz GaFG wird damit ebenfalls um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2030, verlängert. (che/21.05.2025)
  2. Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. Mai 2025, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017 / 625 KOM (2023)“ (21/221) beraten. Nach der Debatte im Plenum überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ernährung. Antrag der Grünen Die Grünen drängen auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat haben hierzu Stellung genommen. Das Europäische Parlament beschloss daraufhin im Juli vergangenen Jahres Änderungen im Sinne des Verbraucherschutzes. Es fordert eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel und die Rückverfolgbarkeit für gentechnisch veränderte Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel entlang der gesamten Wertschöpfungskette. In Ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, drauf zu dringen, eine Kennzeichnungspflicht auf Lebensmitteln und die Rückverfolgbarkeit für genomisch veränderte Pflanzen und Nahrungsmittel entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Verordnungstext der Kommission rechtsverbindlich zu verankern - und sich dabei an den Formulierungen des Europäischen Parlaments zu orientieren und der Verordnung nicht zuzustimmen, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. (mis/hau/21.05.2025)
  3. Die AfD-Fraktion will ein Moratorium für den Rückbau der abgeschalteten Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland. Ein entsprechender Antrag (21/220) stand am Mittwoch, 21. Mai 2025, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur weiteren Beratung. Antrag der AfD In ihrem Antrag verlangt die AfD-Fraktion von der Bundesregierung, die Laufzeitbeschränkungen und Strommengeneinspeisebegrenzungen sowie das Verbot der gewerblichen Produktion von Elektrizität durch Kernkraftwerke im Allgemeinen durch entsprechende Abänderung des Atomgesetzes (AtG) aufzuheben. Außerdem soll der Rückbau aller abgeschalteten Kernkraftwerke, die wieder als betriebstüchtig hergestellt werden können, „unverzüglich“ gestoppt werden. Dazu sollen die zuständigen Landesregierungen angewiesen werden, die Genehmigungen zum Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke zu widerrufen. Die AfD fordert die Bundesregierung auf, „ihre rein voreingenommene ideologische Grundüberzeugung gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie aufzugeben“ und sich der „Atomallianz“ von 22 Staaten, die sich auf der Weltklimakonferenz in Dubai gegründet hat, beizutreten. Nach Auffassung der Fraktion ist der Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie ein „energie- und volkswirtschaftlicher Fehler“. Die bisherige Umsetzung der Energiewende habe zu massiven zusätzlichen Risiken bei der Sicherheit der kontinuierlichen Stromversorgung geführt, wie am 28. April 2025 in Spanien sichtbar geworden sei. Die Blackout-Risiken könnten „am besten mit der Wiederinbetriebnahme der großen Kernkraftwerksblöcke“ beherrscht werden. (nki/21.05.2025)
  4. Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. Mai 2025, den Abgeordneten Henning Otte (CDU/CSU) zum neuen Wehrbeauftragten gewählt. Grundlage war ein gemeinsamer Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD (21/204). In geheimer Wahl votierten 391 Abgeordnete für Otte, 188 Parlamentarier stimmten gegen ihn. Es gab 28 Enthaltungen. Otte ist seit dem Jahr 1994 Mitglied der CDU und seit 2005 Mitglied des Bundestages. Er vertritt den Wahlkreis 44 Celle – Uelzen im Parlament. Der Wehrbeauftragte wird nach Artikel 45b des Grundgesetzes als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte berufen. Zu seinen Kernaufgaben gehört ferner, über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie über die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung zu wachen. Die gewonnenen Erkenntnisse über den inneren Zustand der Bundeswehr hält der Wehrbeauftragte in einem umfassenden Bericht fest, den er einmal jährlich dem Deutschen Bundestag vorlegt. Seit 25. Mai 2020 bekleidete Dr. Eva Högl das Amt der Wehrbeauftragten. Weitere Wahlen im Bundestag Darüber hinaus wählten die Abgeordneten auch die Mitglieder des Wahlausschusses für die vom Deutschen Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts gemäß Paragraf 6 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Hierzu hatten die Fraktionen eigene Wahlvorschläge vorgelegt (CDU/CSU: 21/205; AfD: 21/206; SPD: 21/207; Bündnis 90/Die Grünen: 21/208; Die Linke: 21/209). Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses durch das Plenum gewählt. Zudem stand die Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Ausschusses für die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes gemäß Paragraf 5 des Richterwahlgesetzes (Richterwahlausschuss) an. Auch dazu lagen je Fraktion Wahlvorschläge vor (CDU/CSU: 21/210; AfD: 21/211; SPD: 21/212; Bündnis 90/Die Grünen: 21/213; Die Linke: 21/214) vor. (ste/21.05.2025)
  5. Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. Mai 2025, erstmals den Jahresbericht der Wehrbeauftragten Dr. Eva Högl für das Jahr 2024 (20/15060) beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Unterrichtung dem federführenden Verteidigungsausschuss zur weiteren Beratung. Die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages wird nach Artikel 45b des Grundgesetzes berufen. Sie ist Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die Bundeswehr. Zu ihren Aufgaben gehört es, über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie über die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung zu wachen. Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte Im Bericht der Wehrbeauftragten, dem letzten ihrer im Mai 2025 endenden Amtszeit, wird der angespannten Personalsituation viel Raum gegeben. „Genügend und vollständig einsatzbereites Personal ist der Schlüssel zur Verteidigungsfähigkeit“, heißt es in der Vorlage. Högl weist darauf hin, dass die Bundeswehr dem ursprünglich bis zum Jahr 2025 gesteckten, jedoch später zeitlich angepassten Ziel, eine Personalstärke von 203.000 Soldatinnen und Soldaten bis zum Jahr 2031 zu erreichen, im Berichtsjahr erneut nicht nähergekommen sei. Bereits jetzt stehe zudem in Frage, „ob diese Anzahl für die zukünftigen Herausforderungen überhaupt ausreichend ist“. Ende des Jahres 2024 habe die Stärke des militärischen Personals 181.174 aktive Soldatinnen und Soldaten betragen. Gleichzeitig, so Högl, werde die Bundeswehr immer älter. „Während das Durchschnittsalter Ende 2019 noch 32,4 Jahre betrug, ist es bis Ende 2024 auf 34 Jahre gestiegen.“ Hohe Abbruchsquote Im Berichtsjahr haben ihren Angaben nach rund 20.290 Soldatinnen und Soldaten ihren Dienst bei der Bundeswehr angetreten, ein Plus von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. So erfreulich die gestiegenen Zahlen bei Bewerbungen und Einstellungen auch seien – der hohe Anteil derjenigen, die den Dienst noch während der Probezeit abbrechen, bleibe weiterhin „äußerst problematisch“. Von den 2023 angetretenen 18.810 Soldatinnen und Soldaten hätten 5.100 (27 Prozent) die Bundeswehr wieder verlassen: 4.900 auf eigenen Wunsch durch Widerruf der Verpflichtungserklärung innerhalb der sechsmonatigen Probezeit und 200 durch Entlassungen. „Insgesamt verlässt jede beziehungsweise jeder Vierte die Bundeswehr wieder innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten“, teilt die Wehrbeauftragte mit. Die Anstrengungen, die hohe Abbruchquote deutlich zu senken, müssten erhöht und intensiviert werden, fordert sie. Högl befürwortet Gesellschaftsjahr Die Wehrbeauftragte schaltet sich auch in die Debatte über die Wiedereinführung der 2011 ausgesetzten Wehrpflicht ein. Das von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vorgestellte, aber wegen der vorgezogenen Neuwahlen des Bundestages nicht verabschiedete Wehrdienstmodell sei ein guter und richtiger Vorschlag, so Högl. Auf Grundlage eines für volljährige Männer bindend und für volljährige Frauen freiwillig zu beantwortenden Fragebogens wäre danach eine Einladung zur Musterung und anschließend die Auswahl der Geeignetsten und Motiviertesten erfolgt. „Die Wehrbeauftragte befürwortet bereits seit Beginn ihrer Amtszeit ein sogenanntes Gesellschaftsjahr – also ein verpflichtendes Jahr für junge Frauen und Männer etwa im Umweltschutz, im sozialen Bereich oder bei der Bundeswehr“, heißt es in dem Bericht. Nato ist „Fundament für unsere Sicherheit“ Darin macht die Wehrbeauftragte auch deutlich, dass die Nato „das Fundament für unsere Sicherheit ist und bleibt“. Im Sommer 2024 habe das für Deutschland und die Partner existenzielle Bündnis sein 75-jähriges Bestehen gefeiert. Als ein besonderes Signal der Solidarität mit den Nato-Partnern und für die Landes- und Bündnisverteidigung sieht Högl die Aufstellung der Brigade Litauen. Die schon im Jahr 2023 geplante und seitdem im Aufwuchs befindliche Aufstellung der Panzerbrigade 45 sei in dieser Ausprägung erstmalig in der Geschichte der Bundeswehr. Einen entscheidenden Baustein für die Brigade Litauen stelle das Artikelgesetz Zeitenwende dar, das der Bundestag im Januar 2025 mit einer breiten Mehrheit beschlossen hat. „Es enthält viele wichtige Maßnahmen, die vor allem den Dienst in Litauen attraktiver gestalten sollen, unter anderem die Erhöhung der finanziellen Leistungen für Soldatinnen und Soldaten im Ausland, die Ausweitung des Anwendungsbereichs von Verpflichtungsprämien sowie die Vergütungsmöglichkeit für Mehrarbeit oder für besondere zeitliche Belastungen neben den Auslandsdienstbezügen“, heißt es in der Vorlage. Zur Verbesserung der sozialen Absicherung seien zudem die Anwendungsbereiche der Einsatzversorgung und der einmaligen Unfallentschädigung ausgeweitet und die finanziellen Leistungen bei Dienstunfähigkeit oder Tod verbessert worden. Gleichstellung der Geschlechter Noch längst nicht erreicht ist nach Aussage der Wehrbeauftragten die vollständige Gleichstellung der Geschlechter in der Bundeswehr. „Soldatinnen sehen sich weiterhin nicht selten Vorurteilen, Diskriminierung und leider zuweilen sexueller Belästigung ausgesetzt“, schreibt Högl. Insgesamt habe sie im Berichtsjahr 48 Eingaben zu sexualisiertem Fehlverhalten erhalten. Daneben habe sie die Ermittlungen zu 376 meldepflichtigen Ereignissen wegen des Verdachts auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beobachtet. Sehr zu begrüßen sei daher die Entscheidung des Verteidigungsministers, das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr mit einer wissenschaftlichen Dunkelfelduntersuchung zu Ursachen, Ausmaß und Folgen von sexualisiertem Fehlverhalten in der Bundeswehr zu beauftragen, heißt es in dem Wehrbericht. (hau/21.05.2025)
  6. Aus Sicht der AfD-Fraktion liegt die „wahre Ursache“ für die „explodierende Messerkriminalität“ in der „völlig verfehlten Migrationspolitik“. Das machte Martin Hess (AfD) während einer vor dem Hintergrund der Messerangriffe der letzten Tage von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Zahl der Messerangriffe in Deutschland steigt stark – Ursachen klar benennen und entschlossen handeln“ am Mittwoch, 21. Mai 2025, deutlich. Rednerinnen und Redner der anderen Fraktionen sprachen den Opfern der Angriffe ihr Mitgefühl aus und warfen der AfD vor, die Anschläge politisch zu instrumentalisieren. AfD: Überwiegend importierte Kriminalität Hess verwies zu Beginn der Aktuellen Stunde auf Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik, wonach es im Jahr 2024 mehr als 29.000 Messerangriffe in Deutschland gab. „Alle 18 Minuten wird in Deutschland ein Mensch mit einem Messer bedroht, verletzt oder getötet“, sagte er. Der sich daraus ergebende Befund sei eindeutig: Der Staat habe offensichtlich die Kontrolle über die innere Sicherheit verloren. „Das ist inakzeptabel und muss schnellstens korrigiert werden“, betonte er. Anstatt aber die wahren Ursachen, „nämlich eine völlig verfehlte Migrationspolitik“ zu benennen, werde von den „Altparteien“ verharmlost, relativiert und abgestritten. Dabei, so Hess, sei die Faktenlage glasklar: „Messerkriminalität ist überwiegend importierte Kriminalität.“ Wer das nicht zur Kenntnis nimmt, dürfe zurecht als „ideologisch verblendet und verantwortungslos“ bezeichnet werden, sagte er. Union: 80 Prozent im häuslichen Bereich Auch für Marc Henrichmann (CDU/CSU) sind die Masserangriffe ein ernstes Sicherheitsproblem. „Vor allem, wenn sie Unschuldige treffen“, fügte er hinzu. „Dieses Unsicherheitsgefühl können und werden wir nicht akzeptieren“, machte Henrichmann deutlich. Es sei daher „gut und richtig“, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) klargestellt habe, dass ein Messerangriff kein Vergehen mehr ist, sondern zukünftig als Verbrechen geahndet werde. Allen müsse klar sein, „wir dulden diese Taten nicht und bestrafen die Täter hart“. Mit Blick auf die AfD sagte der Unionsabgeordnete, es sei so klar wie erwartbar gewesen, dass die Fraktion eine solche Aktuelle Stunde beantragen würde. Die Parole: alle Migranten sind schuld und ohne sie seien alle Probleme gelöst, sei aber Schwachsinn, urteilte Henrichmann. 80 Prozent der Taten mit Messer fänden immer noch im häuslichen Bereich statt. Im Übrigen sei das Kriminalitätsproblem mit Messern „älter als Ihre vermeintliche Erzählung von illegalen Grenzöffnungen“. Grüne: Fast 50 Prozent mehr rechtsextreme Straftaten „Unsere offene Gesellschaft ist von vielen Seiten in Gefahr“, sagte Lukas Benner (Bündnis 90/Die Grünen). Dazu zähle der Islamismus und islamistische Gruppen wie der IS, „aber eben auch der Rechtsextremismus“. Wie groß diese Gefahr sei, habe der jüngst vorgestellte Kriminalbericht gezeigt, der fast 50 Prozent mehr rechtsextreme Straftaten innerhalb eines Jahres aufzeiche. „Das ist zutiefst erschreckend“, befand Benner. Die Razzia am heutigen Tage gegen die sehr jungen Mitglieder einer mutmaßlichen terroristischen Vereinigung müsse eine Warnung sein. „Wir dürfen in diesem Land keinen zweiten NSU, kein zweites Hanau und kein zweites Halle zulassen“, betonte der Grünenabgeordnete. Die Instrumentalisierung der Taten von Bielefeld durch die AfD, so Benner weiter, sei rassistisch und verhöhne die Opfer von Gewalt. Das Geschäft der AfD sei die „Spaltung in diesem Land“. SPD: AfD betreibt geistige Brandstiftung Wenn die als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte AfD im Bundestag über Sicherheit sprechen wolle, „ist das genau mein Humor“, sagte Rasha Nasr (SPD). Der von der AfD gewählte Begriff der Messerkriminalität sei bestens geeignet, den Menschen Angst zu machen. Genau darum gehe es der AfD. Sie suche sich ein Thema, das sich emotional aufladen lasse und instrumentalisiere es, um Stimmung gegen Migranten zu machen, sagte Nasr. Gewalt – auch Gewalt mit Messern – sei ein vielschichtiges Problem. Wer darüber ernsthaft sprechen wolle, müsse aber auch die Teile sehen, die nicht in das eigene Weltbild passen. Die AfD aber betreibe geistige Brandstiftung. Sie ziele auf „Menschen mit Migrationsgeschichte, auf Geflüchtete und auf alles, was nicht in ihr geschlossen völkisches Weltbild passt“. Linke: AfD schürt Angst und Hass Clara Bünger (Die Linke) nannte es widerwärtig, „wie die AfD das furchtbare Verbrechen von Bielefeld politisch ausschlachtet, um gegen Geflüchtete und Migranten zu hetzen“. Dies zeige, dass die AfD keinerlei Empathie mit den Opfern habe. Sie stelle vielmehr alle Geflüchteten unter einen Generalverdacht, sagte Bünger. Damit schüre sie Angst und Hass in der gesamten Gesellschaft. Die Realität sei jedoch, dass sehr viele muslimische Menschen vor dem IS geflohen seien. Bünger sagte weiter, der Täter von Bielefeld habe sich in Deutschland radikalisiert. Es brauche also Investitionen in psycho-soziale Betreuung, so die Abgeordnete. Es müsse vielmehr über De-Radikalisierung und über Programme gegen islamistische Radikalisierung gesprochen werden, sagte sie. Gewalt sei nicht migrationsbedingt, so Bünger. „Sie ist männlich, sozialbedingt und oft Ausdruck von Ausgrenzung.“ (hau/21.05.2025)
  7. Der Abgeordnete Macit Karaahmetoğlu (SPD) steht an der Spitze des Bundestagsauschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. In der konstituierenden Sitzung des Gremiums unter Leitung von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner wurde Karaahmetoglu am Mittwoch in geheimer Wahl mit elf Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen zum Vorsitzenden des Ausschusses bestimmt. Der Ausschuss zählt 14 ordentliche Mitglieder. Die CDU/CSU ist in dem Gremium mit fünf Parlamentariern vertreten, die AfD-Fraktion mit drei, die SPD-Fraktion mit drei, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen mit zwei und die Fraktion Die Linke mit einer Parlamentarierin. Die Ausschussmitglieder CDU/CSU: Ansgar Heveling, Dr. Hendrik Hoppenstedt, Carsten Müller, Thomas Silberhorn, Johannes Wiegelmann AfD: Peter Bohnhof, Stephan Brandner, Fabian Jacobi SPD: Dr. Johannes Fechner, Macit Karaahmetoğlu, Carmen Wegge Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat Die Linke: Ina Latendorf (mis/21.05.2025)
  8. Caren Lay (Die Linke) ist Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. In der konstituierenden Sitzung am Mittwoch, 21. Mai 2025, unter Leitung von Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) wurde sie zur Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Caren Lay ist seit Oktober 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages und war seit 2016 Sprecherin für Mieten-, Bau-und Wohnungspolitik der Fraktion Die Linke. Die Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreters steht noch aus. Die Fraktion Die Linke hatte nach einer Vereinbarung des Ältestenrates, basierend auf der Fraktionsstärke, das Vorschlagsrecht für den Vorsitz im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen der 21. Legislaturperiode. Der Ausschuss zählt 30 ordentliche Mitglieder: Die CDU/CSU-Fraktion ist in dem Gremium mit zehn Parlamentariern vertreten, die AfD-Fraktion mit sieben, die SPD-Fraktion mit sechs, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen mit vier und die Fraktion Die Linke mit drei Abgeordneten. Die Ausschussmitglieder CDU/CSU: Lutz Brinkmann, Wilhelm Gebhard, Mechthild Heil, Michael Kießling, Axel Knoerig, Jan-Marco Luczak, Lars Rohwer, Johannes Rothenberger, Katja Strauss-Köster, Emmi Zeulner. AfD: Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Olaf Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit. SPD: Hendrik Bollmann, Jürgen Coße, Angelika Glöckner, Heike Heubach, Philipp Rottwilm, Dirk Vöpel. Bündnis 90/Die Grünen: Timon Dzienus, Sylvia Rietenberg, Hanna Steinmüller, Kassem Taher Saleh. Die Linke: Katalin Gennburg, Caren Lay, Sahra Mirow. (hle/21.05.2025)
  9. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich unter Leitung von Vizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) ist am Mittwoch, 21. Mai 2025, konstituiert. Die von der AfD-Fraktion für den Vorsitz vorgeschlagene Abgeordnete Gerrit Huy (AfD) erhielt in geheimer Wahl nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen. Somit übernimmt das dienstälteste Mitglied im Ausschuss, Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), vorerst kommissarisch die Leitung des Gremiums. Die AfD hatte nach einer Vereinbarung des Ältestenrates, basierend auf der Fraktionsstärke, das Vorschlagsrecht für den Vorsitz dieses Ausschusses in der 21. Legislatur. Für Gerrit Huy stimmten 10 Abgeordnete, 31 Abgeordnete stimmten gegen sie, und ein Mitglied des Ausschusses stimmte mit Enthaltung. Dem Ausschuss gehören 42 ordentliche Mitglieder an. 14 Abgeordnete entsendet die CDU/CSU-Fraktion, 10 Abgeordnete die AfD-Fraktion, 8 Abgeordnete die SPD-Fraktion, 6 Abgeordnete die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 4 Abgeordnete die Fraktion Die Linke. Die Ausschussmitglieder CDU/CSU: Peter Aumer, Marc Biadacz, Florian Bilic, Sandra Carstensen, Hülya Düber, Lars Ehm, Ottilie Klein, Stefan Nacke, Wilfried Oellers, Pascal Reddig, Markus Reichel, Nora Seitz, Kai Whittaker, Johannes Winkel AfD: Carsten Becker, Peter Bohnhof, Jan Feser, Hans-Jürgen Goßner, Gerrit Huy, Lukas Rehm, Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Thomas Stephan, Robert Teske SPD: Jan Dieren, Heike Heubach, Annika Klose, Tanja Machalet, Rasha Nasr, Jens Peick, Bernd Rützel, Daniela Rump Bündnis 90/Die Grünen: Timon Dzienus, Armin Grau, Ricarda Lang, Lisa Paus, Sylvia Rietenberg, Corinna Rüffer Die Linke: Cem Ince, Cansin Köktürk, Sarah Vollath, Anne Zerr (che/21.05.2025)
  10. Der Finanzausschuss des Bundestages hat sich am Mittwochnachmittag, 21. Mai 2025, konstituiert, aber keinen Vorsitzenden gewählt. Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz lag bei der AfD-Fraktion, wie Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CDU/CSU) in der Sitzung erläuterte. Die AfD-Fraktion schlug als Kandidaten Kay Gottschalk vor, der persönlich aber nicht anwesend war. Auf Antrag der Unionsfraktion fand die Abstimmung in geheimer Wahl statt. „Demokratische Abstimmungen hängen gerade nicht davon ab, ob man offen oder geheim abstimmt“, erklärte Sitzungsleiterin und Bundestagsvizepräsidentin Lindholz. Auf Kay Gottschalk entfielen elf Ja- der insgesamt 42 abgegebenen Stimmen. 31 Ausschussmitglieder stimmten mit Nein. Die AfD-Fraktion beantragte keinen weiteren Wahlgang, so dass die Position vorerst vakant bleibt. Vorübergehend übernahm Olav Gutting (CDU/CSU-Fraktion) als dienstältestes Mitglied des Bundestags im Finanzausschuss die Leitung des Gremiums. Gutting sitzt seit 2002 im Bundestag. Er sitzt dem Ausschuss so lange vor, bis dieser einen Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden wählt. Insgesamt verteilen sich die 42 ordentlichen Mitglieder des Ausschusses wie folgt auf die Fraktionen: 14 Mitglieder stellt die CDU/CSU-Fraktion, zehn die AfD-Fraktion, acht die SPD-Fraktion, sechs die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und vier die Fraktion Die Linke. Die Ausschussmitglieder CDU/CSU: Dr. Carsten Brodesser, Dr. Florian Dorn, Georg Günther, Fritz Güntzler, Olav Gutting, Heiko Hain, Prof. Dr. Matthias Hiller, Philip Hoffmann, Anja Karliczek, Dr. Stefan Korbach, Lukas Krieger, Oliver Reinhold Pöpsel, Dr. Klaus Wiener, Mechthilde Wittmann AfD: Torben Braga, Christian Douglas, Hauke Finger, Kay Gottschalk, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Jan Wenzel Schmidt, Diana Zimmer SPD: Jens Behrens, Frauke Heiligenstadt, Nadine Heselhaus, Tim Klüssendorf, Parsa Marvi, Dr. Philipp Rottwilm, Johannes Schraps, Michael Thews Bündnis 90/Die Grünen: Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt Die Linke: Doris Achelwilm, Uwe Foullong, Christian Görke und Isabelle Vandre (bal/21.05.2025)