Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

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  1. Das Amt des Alterspräsidenten ist parlamentarische Tradition und Teil der Geschäftsordnung des Bundestages. Ein Amt von hoher Würde, aber nur von kurzer Dauer. Es hat sich nach traditioneller Praxis mit der Wahl des neuen Bundestagspräsidenten erschöpft. Obwohl er nicht in sein Amt gewählt wird, ist es anerkannte Tradition, dass der Alterspräsident die erste Rede vor dem Plenum hält. Bisher haben alle Alterspräsidenten der Bundesrepublik von dieser Tradition Gebrauch gemacht und dabei eigene Akzente gesetzt. 2025: Die 20. Wahlperiode des Bundestages, die mit der konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021 begonnen hatte, endete vorzeitig. Die FDP verließ am 6. November 2024 die sogenannte Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) stellte am 11. Dezember im Bundestag die Vertrauensfrage, die er am 16. Dezember erwartungsgemäß verlor, sodass Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier am 27. Dezember den Bundestag auflösen und die Neuwahlen für den 23. Februar 2025 ansetzen konnte. Der neu gewählte Bundestag konstituierte sich dann am 25. März 2025. Alterspräsident: Dr. Gregor Gysi (Die Linke). Erster Alterspräsident der Linken Noch in der 18. Wahlperiode, am 1. Juni 2017, hatte der Bundestag eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen (18/12376), dass die erste, konstituierende Sitzung nicht mehr wie zuvor vom ältesten Abgeordneten, sondern von dem am längsten dem Parlament angehörenden Abgeordneten eröffnet werden sollte. Nach Dr. Hermann Otto Solms (FDP) 2017 und Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) 2021 profitierte nun Gysi von dieser Neuregelung. Er war nach eigener Aussage 30 Jahre und neun Monate Mitglied des Deutschen Bundestages und somit dienstältester Abgeordneter. Wie schon 2017 (19/4) und 2021 (20/2) hatte die AfD den Antrag (21/2) gestellt, die Sitzung vom an Jahren ältesten Abgeordneten eröffnen zu lassen, der jeweils aus ihren Reihen gekommen wäre. Die Anträge wurden stets mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Seit 1990 Abgeordneter des Bundestages Gregor Gysi war bereits Mitglied der ersten freien Volkskammer der DDR gewesen, die am 18. März 1990 gewählt worden war. Die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS), deren Vorsitzender Gysi war, hatte 16,3 Prozent der Stimmen erzielt und war mit 66 von 400 Abgeordneten in die Volkskammer eingezogen. 144 dieser 400 Abgeordneten, zu denen auch Gysi gehörte, wurden mit dem 3. Oktober 1990, dem Tag des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, in den Deutschen Bundestag entsandt. Die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl am 2. Dezember 1990 ergab 17 Sitze für die PDS, was für einen Fraktionsstatus nicht ausreichte. Die Abgeordneten mussten sich unter dem Vorsitz Gysis, der als Einziger ein Direktmandat im Wahlkreis Berlin-Hellersdorf – Marzahn errungen hatte, mit dem Gruppenstatus zufriedengeben und nannten sich Gruppe PDS/Linke Liste, in der folgenden Wahlperiode bis 1998 Gruppe PDS. 1998 reichte es für die PDS wieder zum Fraktionsstatus. Intermezzo im Berliner Abgeordnetenhaus Gysi, der bereits 1993 den Parteivorsitz abgegeben hatte, trat am 2. Oktober 2000 auch vom Fraktionsvorsitz zurück und schied am 1. Februar 2002 aus dem Bundestag aus, nachdem er am 21. Oktober 2001 mit 51 Prozent der Erststimmen im Wahlkreis Marzahn – Hellersdorf 5 ins Berliner Abgeordnetenhaus gewählt worden war. Er wurde am 17. Januar 2002 Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen im Kabinett Wowereit, gab das Amt jedoch bereits am 6. August 2002 wieder auf. 2005 kandidierte er für die PDS im Wahlkreis Berlin-Treptow – Köpenick wieder erfolgreich für den Bundestag und übernahm zusammen mit Oskar Lafontaine den Fraktionsvorsitz. Nach der Fusion der Partei mit der Partei „Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative (WASG)“ am 16. Juni 2007 zur Partei Die Linke trat Gysi nach der Bundestagswahl 2009 erneut den alleinigen Fraktionsvorsitz an, den er bis 12. Oktober 2015 innehatte. Seinen Wahlkreis gewann er in allen Wahlen bis 2025 jeweils direkt. Moltke und Marx, Bismarck und Zetkin Als Alterspräsident konnte Gysi am 25. März 2025 erstmals ohne Redezeitbegrenzung im Bundestag sprechen – seine Frotzeleien mit dem ehemaligen Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert über das Einhalten der Redezeit sind legendär. Rund 37 Minuten dauerte die Ansprache des 77-Jährigen. Vor der Sitzung hatte er der Wochenzeitung „Das Parlament“ angekündigt: „Es ist wirklich angenehm, nicht ständig auf die Uhr schauen und nach zwei Minuten abbrechen zu müssen. Aber keine Sorge, ich werde das nicht missbrauchen.“ Gysi erinnerte in seiner Rede unter anderem an den Alterspräsidenten des Reichstags von 1881 Helmuth Graf von Moltke, wandte sich dagegen, Straßen nicht nach Otto von Bismarck zu benennen, sprach sich für Clara-Zetkin-Straßen aus und empfahl, einer Universität den Namen von Karl Marx zu geben. Zum Nahost-Konflikt sagte er, Israel müsse „souverän, unabhängig und sicher sein und werden“. Aber auch die Palästinenser hätten ein Recht auf ein Zuhause. Umsatzsteuersätze für Weihnachtsbäume Gysi sprach von der Notwendigkeit, in einer Enquete-Kommission aufzuarbeiten, was in der Corona-Pandemie richtig und falsch gemacht wurde. Schulkinder sollten nicht früh, sondern erst nach der achten Klasse getrennt werden. Dem Bundestag riet er zu mehr Mut, um die besonders Reichen und die Konzerne steuerlich „angemessen und gerechter heranzuziehen“. Er kritisierte fünf verschiedene Umsatzsteuersätze für Weihnachtsbäume und plädierte dafür, die Diversen ins Grundgesetz aufzunehmen, damit sie in ihren Grundrechten geschützt werden. Entschuldigung bei Ostdeutschen als Ruck für innere Einheit Die vollständige Einheit sei in Deutschland noch nicht hergestellt. Die Menschen im Osten hätten einerseits an Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit gewonnen, andererseits werde die DDR auf Staatssicherheit und Mauertote reduziert. Die damalige Bundesregierung habe sich bei der Herstellung der Einheit nicht für das Leben in der DDR interessiert. „Übernommen hat man aus der DDR nur das Sandmännchen, das Ampelmännchen und den grünen Abbiegepfeil. Damit sagte man aber den Ostdeutschen, dass sie außer diesen drei Punkten nichts geleistet hätten. Wäre das andere übernommen worden, hätte die ostdeutsche Bevölkerung nicht ein solches Gefühl der Demütigung entwickelt“, betonte Alterspräsident Gysi. Eine Entschuldigung des künftigen Kanzlers „gäbe einen wirklichen Ruck bei der Herstellung der inneren Einheit“. Europa als vierte Weltmacht Wenn die Europäische Union wirklich funktionieren würde, so Gysi weiter, könnte sie seiner Meinung nach „eine Art vierte Weltmacht“ werden. Er bezweifle aber, „dass sich alle Mitglieder darauf einlassen werden“. Den Bundespräsidenten bat er, ein Gremium einzusetzen, das sich mit der Frage der Sicherung von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit auseinandersetzt. Gysi empfahl zudem, den Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai und auch den Frauentag am 8. März zu bundesweiten gesetzlichen Feiertagen zu machen. Er schloss mit den Worten: „Ich wünsche unserer Bevölkerung und uns einen lebendigen Bundestag, in dem ohne Beleidigungen, ohne Beschimpfungen, ohne Unfairness durchaus hart gestritten, diskutiert und entschieden wird, und ich wünsche uns einen Bundestag, der noch näher an die Menschen herantritt, die wir hier vertreten.“ (vom/02.04.2025)
  2. „Der europäische Anteil an der Nato muss jetzt gestärkt werden“, sagt Rainer Semet (FDP), Leiter der deutschen Delegation zur Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, kurz: IPK GASP/GSVP, die vom 23. bis 25. März 2025 in Warschau stattfand. Die heutige Sicherheitslage lasse keine Unentschlossenheit mehr zu. Die Bedrohung durch Putin sei akut, und, dass sich die USA zunehmend von Europa abkoppelten, nicht neu. Im Interview spricht der Politiker, der für die FDP im 20. Deutschen Bundestag saß und Deutschland bei der IPK vertreten hat, darüber, wie sehr es auf eine gesamteuropäische Strategie zur Ausrüstung der Streitkräfte ankommt, wie stark die Hilfen für die Ukraine mit dem Aufbau eigener Fähigkeiten verbunden sind und in welche Ausrüstung die vom Parlament freigegebenen finanziellen Mittel künftig fließen müssen. Das Interview im Wortlaut: Herr Semet, die Interparlamentarische Konferenz ist das außen-, sicherheits- und verteidigungspolitische Branchentreffen der EU. Beim Frühjahrstreffen gab es eine Sonderdebatte zur Zukunft der transatlantischen Beziehungen. Wie haben die Parlamentarier die durch die neue US-Regierung von Donald Trump angestoßenen Entwicklungen im Bereich der transatlantischen Sicherheit diskutiert? Wir bedauern die Entwicklung, dass sich die USA zunehmend von Europa abkoppeln und ihren Blick auf andere Teile der Welt richten. Das ist jedoch keine neue Entwicklung, sondern begann bereits unter Obama, der mit dem „Pivot to Asia“ den Fokus auf China und den Indo-Pazifik legte. Verschärft wird die Lage durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Auch dieser hat eine Vorgeschichte: bereits 2014 kam es zur Annexion der Krim und von Gebieten im Osten der Ukraine. Die Haltung der Trump-Regierung beschleunigt diese Prozesse. Ein möglicher Austritt der USA aus der Nato wäre sicherheitspolitisch für Europa ein schwerer Schlag. Bringen die aktuellen Herausforderungen (russischer Angriffskrieg, amerikanischer Rückzug) einen Schub für mehr europäische Eigenständigkeit im Bereich der Verteidigung? Wird der viel beschworene europäische Pfeiler in der Nato jetzt zu einer echten, tragenden Säule oder gar zu einem ganzen Tempel ausgebaut? Natürlich muss der europäische Anteil an der Nato jetzt gestärkt werden – wir müssen verteidigungsfähig werden. Die Bedrohung durch Putin ist akut: Seine Machtansprüche zielen nicht nur auf die Ukraine, sondern auch auf die ehemaligen Sowjetstaaten. Polen, Ungarn, oder das Baltikum beziehen klare Position und investieren deutlich mehr in Verteidigung. Finnland hat die längste europäische Grenze zu Russland und verfügt bei nur fünf Millionen Einwohnern über eine 280.000 Mann starke Armee, ausgerüstet und ergänzt durch 700.000 Reservisten. Unseren Partnern im Osten ist die Lage vollkommen klar. Sind nicht am Ende europäische Rüstungsanstrengungen, wie von Donald Trump gefordert, der Schlüssel, um die Nato zu retten? Diesen Zusammenhang mit der „Rettung“ der Nato würde ich so nicht ziehen. Ihre Zukunft hängt vorrangig von der Mitgliedschaft der USA und unserer Fähigkeit ab, diese zum Bleiben zu bewegen. Ein möglicher Weg dazu sind verstärkte Rüstungsanstrengungen – gerade die aktuelle US-Administration wird darauf achten, dass sich die Nato für sie lohnt. Die EU-Staaten geben zusammen etwa die Hälfte dessen aus, was die USA leisten. Aber wegen zersplitterter Systeme nutzen wir diese Mittel viel ineffizienter. Deshalb braucht es eine gemeinsame EU-Strategie zur Ausrüstung der Streitkräfte. Kann die GASP als ein eher gemächliches EU-Projekt überhaupt mit dem neuen Schwung und der Erratik der Dinge Schritt halten? Wie schnell kann Europa Armeen schaffen, um den amerikanischen Rückzug zu kompensieren? Wir müssen den Blick auf eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik jetzt verstärkt in den Vordergrund rücken. Das muss über Worte hinausgehen und sich in gemeinsamer Beschaffung, Strategie und Taktik niederschlagen. Projekte wie FCAS (Future Combat Air System) oder MGCS (Main Ground Combat System) zeigen die bisherigen Schwierigkeiten: Über Jahre wurden gemeinsame Lösungen verzögert, weil nationale Interessen dominierten. Die heutige Sicherheitslage lässt keine Unentschlossenheit mehr zu. Auch neue Formen der Kriegsführung – etwa durch Drohnen – verlangen Anpassung. Wie lassen sich die aktuellen Anstrengungen in sinnvolle dauerhafte Strukturen überführen? Dafür braucht es vor allem drei Dinge: Höhere Rüstungsausgaben, Reformen im Beschaffungswesen und eine bessere europäische Abstimmung. Auch ich habe der Aufnahme von Schulden für die Bundeswehr zugestimmt. Jetzt müssen wir uns um die effiziente Verwendung dieser Mittel kümmern – national wie europäisch. Doppelstrukturen wie ein separates Planungs- und Beschaffungsamt bremsen und verteuern. Die Rüstungsindustrie braucht Planungssicherheit und schnelle Entscheidungen, um Kapazitäten auszubauen. Gleiches gilt auf europäischer Ebene: Dort braucht es Verbindlichkeit und Tempo. Die Konsequenzen eines amerikanischen Rückzugs würde die Ukraine am unmittelbarsten spüren. Die EU-Außenministerinnen und -Außenminister haben kürzlich über weitere milliardenschwere Hilfen für die von Russland attackierte Ukraine beraten. Kann Europa ggf. von Amerika hinterlassene Ausrüstungs-Lücken füllen? Im Prinzip ja. Deutschland ist nach den USA bereits größter Unterstützer der Ukraine. Aber um den Rückzug der Vereinigten Staaten auszugleichen, müssen wir vor allem unsere strategischen Fähigkeiten ausbauen. Das gilt insbesondere für den schnellen und europaweiten Rüstungstransport, Cyberabwehr oder die Satellitenaufklärung. Diese Fähigkeiten wurden in der Annahme, dass in Europa kein Krieg mehr herrschen würde, zu lange vernachlässigt. Die offizielle Tagesordnung war stark durch Redebeiträge des Gastgeberlandes Polen geprägt. Polen liegt an der Außengrenze der EU und der Nato und verfügt als Nachbarland über besondere Expertise in der Ukraine. War dies für die Erörterung der aktuellen Fragestellungen rund um die Ukraine nützlich? Zweifellos. Polen ist aufgrund eigener Erfahrungen mit Russland besonders wachsam. Ähnliches gilt für viele Staaten des früheren Warschauer Pakts. Sie wissen, dass Putins Territorialansprüche kein Bluff sind – und bereiten sich entsprechend vor. Ihre Beiträge auf der Konferenz waren von hoher Relevanz und Klarheit. Wie geht Polen als vom Selbstverständnis her transatlantisch ausgerichtete Regionalmacht mit der doppelten Krise des russischen Angriffs und des amerikanischen Rückzugs um? Polen stärkt gezielt die eigenen Fähigkeiten. Es investiert über fünf Prozent des BIP in Verteidigung – damit ist es Nato-Spitze. Deutschland schafft die vereinbarten zwei Prozent nur mithilfe des Sondervermögens. Polen beschafft Panzer in Südkorea, da europäische Kapazitäten nicht reichen. Zugleich übernimmt es Verantwortung im Rahmen des Weimarer Dreiecks zusammen mit uns und Frankreich und bringt sich mit den baltischen und nordischen Staaten verstärkt sicherheitspolitisch ein. Was für Sicherheitsthemen standen noch auf der Tagesordnung? Und worum muss sich Europa jetzt vorrangig kümmern? Cybersicherheit und Desinformation spielten eine zentrale Rolle. Auch hybride Bedrohungen, wie die Sabotage von Untersee-Datenkabeln oder gelenkte Migration etwa über Belarus, wurden diskutiert. Solche Angriffe lassen sich schwer zuordnen und treffen automatisierte Systeme wie zum Beispiel in der Landwirtschaft und spalten die Gesellschaft. Auch eingefrorene russische Vermögen sollen für den Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden. Es braucht dazu eine gesamteuropäische Strategie. Normalerweise berichtet der EU-Außenbeauftragte den Parlamentariern halbjährlich auf der IPK über seine Tätigkeit. Nachdem der frühere Beauftragte Josep Borrell bereits den letzten Treffen ferngeblieben ist, war auf der aktuellen Tagesordnung auch nichts von der neuen EU-Außenbeauftragten, Kaja Kallas, zu finden. Gab es keine Vorstellung zum Amtsantritt? Und wie gehen die Parlamentarier mit dieser Geringschätzung um? Die Parlamentarier bedauern ihr Nichterscheinen und hoffen auf ihre Teilnahme bei künftigen Treffen. Positiv aufgenommen wurde hingegen, dass die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Europäischen Parlament, Frau Strack-Zimmermann, aktiv mitwirkte. Die IPK bot erneut einen konstruktiven Austausch. Klar ist: Europa muss seine Verteidigungsfähigkeit schnell und koordiniert stärken – mit abgestimmten oder neuen Strukturen. (ll/31.03.2025)
  3. Wenige Begriffe dürften so sinnbildlich für die 20. Wahlperiode stehen wie dieser: Zeitenwende. Drei Tage nach dem russischen Überfall auf die Ukraine kommt der Deutsche Bundestag zu einer Sondersitzung zusammen. Es ist der 27. Februar 2022, ein Sonntag – allein das: Ausdruck einer neuen Dringlichkeit. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), erst 81 Tage im Amt, tritt vor das Plenum und verkündet eine Zäsur in der Zeitrechnung der europäischen Nachkriegsordnung. „Die Welt danach“, sagt er mit Blick auf den 24. Februar, als russische Truppen gleichzeitig von Süden, Osten und Norden in die Ukraine einfielen, „ist nicht mehr dieselbe wie die Welt davor.“ Und er spricht das aus, was nicht nur in den Stunden, sondern auch in den Jahren danach immer wieder in Schlagzeilen gegossen wird: „Wir erleben eine Zeitenwende.“ Die politische Antwort des Kanzlers auf eben diese Zeitenwende ist unter anderem ein 100 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für die Bundeswehr. "Den Weg mit dem Kanzler gehen" Das Plenum – noch sichtbar gezeichnet von der anhaltenden Corona-Krise; es herrscht Maskenpflicht, Abgeordnete sprechen aufgrund von Hygienevorschriften teils von der Tribüne aus – ist einig wie selten zuvor. Nachdem Scholz das Rednerpult verlassen hat, erheben sich neben den Koalitionspartnern auch die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion von ihren Plätzen und applaudieren dem Regierungschef. Die Union werde, das verspricht Oppositionsführer Friedrich Merz, bei der Ertüchtigung der Bundeswehr den Weg mit dem Kanzler gehen – „auch gegen Widerstände“. Und Gleiches gilt für die anderen Themen, die Scholz in seiner Rede aufs Tableau bringt: die teils auch für die heimische Wirtschaft empfindlichen Sanktionen gegen das russische Regime, das nach heftigen Kontroversen nun umso bestimmtere Ja zu Waffenlieferungen in die Ukraine. Was lange nicht gesagt werden musste Es herrscht eine angespannte Stimmung in dieser 19. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Empathie für und Solidarität mit dem überfallenen Land sind die eine rhetorische Zielrichtung der im Plenum vorgetragen Reden, die Einsicht, dass dieser Krieg auch die Sicherheitslage in Deutschland und im Rest Europas massiv in Gefahr bringen kann, die andere. In seinem Schlusssatz beschwört der Kanzler das „freie und offene, gerechte und friedliche Europa“ und fügt hinzu, was in diesem Sinne lange nicht hinzugefügt werden musste: „Wir werden es verteidigen.“ Gemeinsam mit der Union legen die Ampelkoalitionäre von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen Entschließungsantrag (20/846) vor, mit dem die „unverbrüchliche“ Solidarität mit der Ukraine per Votum noch formal bekundet wird. Inklusive sind auch Forderungen nach weiteren Sanktionen gegen Russland, nach einer Modernisierung der Bundeswehr oder nach dem Ausschluss Russlands aus dem Europarat. AfD und Linke stimmen gegen den Antrag und bringen stattdessen eigene Vorlagen ein. Die Linke wendet sich gegen Waffenlieferungen in die Ukraine (20/845), die AfD fordert eine Erneuerung des deutschen Vetos einer Nato-Mitgliedschaft der Ukraine (20/843) und die sofortige Wiedereinführung der Wehrpflicht (20/844). „Wir sind nicht ohnmächtig“ „Wir sind nicht ohnmächtig“, verspricht Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) dem ukrainischen Botschafter Andrij Melnyk, der neben Bundespräsident a. D. Joachim Gauck der Debatte von der Ehrentribüne aus beiwohnt. „Wir lassen Sie nicht alleine“, versichert sie dem Diplomaten aus Kyjiw. Und auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gibt sich selbstbewusst: „Wir brauchen einen langen Atem“, sagt er mit Blick auf die auf Dauer angelegten Sanktionen. „Wir haben diesen langen Atem“, schiebt er nach. Aus der Opposition sind die Töne kritischer. Zwar sei die „Verwerflichkeit des russischen Einmarsches“ nicht zu leugnen, sagt etwa AfD-Fraktionschefin Dr. Alice Weidel. Doch trage der Westen eine Mitverantwortung für den Angriff Russlands auf die Ukraine. "Hardliner" hätten starr an der Nato-Beitrittsperspektive für das Land festgehalten und dabei Russland überheblich den Großmachtstatus abgesprochen, sagt sie. „Das ist das historische Versagen des Westens: die Kränkung Russlands.“ Von Deutschland erwartet sie die Rolle des „ehrlichen Maklers“ in diesem Konflikt. Die letzte Debatte der Wahlperiode Für Die Linke zeigt sich deren Vorsitzende Amira Mohamed Ali betont nachdenklich. „Für meine Partei Die Linke räume ich in aller Deutlichkeit ein, dass wir die Absichten der russischen Regierung falsch eingeschätzt haben“, sagt sie und betont: „Wir bewerten die Lage heute anders.“ Das Hochrüsten aber, die Militarisierung, so Mohamed Ali, „die können und werden wir als Linke nicht mittragen“. Gut zwei Jahre später wird Mohamed Ali ihre Partei und ihre Fraktion verlassen und in das neu gegründete Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) eintreten – in der Rolle als Co-Parteivorsitzende. Knapp drei Jahre nach dieser historischen Debatte endet die 20. Wahlperiode – mit einer nicht minder historischen Sitzung: Am 18. März 2025 kommt der Bundestag wenige Tage vor der Konstituierung seines Nachfolgers ein letztes Mal zusammen. In der Zwischenzeit wurde Donald Trump in den USA erneut ins Weiße Haus gewählt, der Krieg in der Ukraine tobt noch immer und Europa diskutiert über Wiederaufrüstung und Verteidigungsfähigkeit. Mit den Mehrheiten des 20. Bundestages beschließt das Parlament im Eiltempo eine Reform der Schuldenbremse für Investitionen in die Verteidigung und die Infrastruktur. 512 Abgeordnete stimmen für die Grundgesetzänderung. Damit wird die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht. (ste/31.03.2025)
  4. Es ist ein Teil der Erinnerungskultur des Deutschen Bundestages: das Mauer-Mahnmal. Vor 25 Jahren, im März 2000, wurde es im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus aufgestellt und erinnert seither an die deutsche Teilung. Die 20 Mauerfragmente folgen dem Originalverlauf der Berliner Mauer, die, entlang des Reichstagsgebäudes, West- und Ost-Berlin voneinander trennte. Genau auf der Grenze befindet sich das nach der Wende errichtete Marie-Elisabeth-Lüders-Haus. Erinnerung an kostbare Demokratie „Wir müssen immer mal wieder uns daran erinnern, dass Demokratie und Freiheit nicht selbstverständlich sind, sondern dass sie etwas sehr Kostbares sind, weil sie gefährdet sind", sagt der damalige Bundestagspräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse. Der Ältestenrat des Bundestages entschloss sich daher nach dem Fall der Mauer, die von dem Berliner Künstler Ben Wagin gesicherten Mauerstücke in Form eines Mahnmals sichtbar zu machen. Die einzelnen Mauerelemente wurden vom Künstler mit den Zahlen der Mauertoten zwischen 1961 und 1989 versehen. Dabei beziehen sich die Zahlen auf den Mauersegmenten nicht nur auf die Toten der Berliner Mauer, sondern auf die des gesamten Grenzregimes der DDR. Mauertoten-Gedenkbuch Um den anonymen Zahlen auf den Mauerteilen Gesichter zu geben, befindet sich im Mahnmal ein Mauertoten-Gedenkbuch. Kurzbiografien erzählen die tragischen Schicksale der Mauertoten. Erforscht wurden diese vom Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam und der Stiftung Berliner Mauer. Das Mauer-Mahnmal wird seit einigen Jahren auch als Ausstellungsort für Künstlerinnen und Künstler genutzt, die sich in ihren Werken mit der deutschen Teilung oder der Wiedervereinigung beschäftigen. So befasst sich die im Video gezeigte Fotoausstellung von Arwed Messmer und Annett Gröschner mit dem Blick auf die Grenze von beiden Seiten der Mauer. Das Mauer-Mahnmal sowie das Mauertoten-Gedenkbuch können dienstags bis sonntags von 11 bis 17 Uhr und donnerstags bis 20 Uhr ohne Voranmeldung besichtigt werden. (mtt/27.03.2025)
  5. Nachdem sich der 21. Deutsche Bundestag am 25. März in seiner ersten Sitzung konstituiert hatte, haben Bundeskanzler Olaf Scholz (Mitte) und die übrigen Mitglieder der Bundesregierung (links) im Schloss Bellevue ihre Entlassungsurkunden von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (rechts) ausgehändigt bekommen. Die Bundesregierung bleibt aber so lange geschäftsführend im Amt, bis eine Nachfolgeregierung ernannt ist. Eine kanzlerlose Zeit sieht das Grundgesetz nicht vor.
  6. Der Bundestag hat in seiner konstituierenden Sitzung am Dienstag, 25. März, die rheinland-pfälzische Abgeordnete Julia Klöckner zu seiner neuen Präsidentin gewählt. In geheimer Wahl erhielt die CDU/CSU-Abgeordnete aus dem Wahlkreis Kreuznach 382 von 630 Stimmen. Julia Klöckner folgt damit auf Bärbel Bas, die dem Parlament seit 2021 vorstand. Zu Beginn hatte Gregor Gysi als Alterspräsident die erste Sitzung in der 21. Wahlperiode eröffnet.
  7. Vor 75 Jahren, am Dienstag, 28. März 1950, verabschiedete der Deutsche Bundestag einstimmig bei wenigen Enthaltungen das Erste Wohnungsbaugesetz und damit die zentrale Grundlage für den Wiederaufbau und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums in der frühen Bundesrepublik. Wohnungsbedarf bei 5 ½ bis 6 Millionen Wohnungen Auch fünf Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war die Wohnungsnot eine der größten sozialen Herausforderungen der jungen Bundesrepublik. Deutschland lag in Trümmern. Große Teile der Städte waren zerstört, Millionen Wohnungen waren unbewohnbar. Viele Menschen lebten in Notunterkünften, Kellern oder überfüllten Wohnungen. Rund 12 Millionen Heimatvertriebene aus den ehemaligen Ostgebieten und Flüchtlinge suchten Wohnraum. Finanzierungsprobleme behinderten den Bau neuer Wohnungen erheblich. Hohe Baukosten stellten eine massive Hürde für einen schnellen Baufortschritt dar. Gleichzeitig sollten die Mietpreise für breite Schichten der Bevölkerung erschwinglich bleiben. Der Bundesminister für Wohnungsbau Eberhard Wildermuth (FDP, 1890 bis 1952) hatte in der ersten Beratung des Gesetzentwurfes (1/567) am 24. Februar 1950 den Wohnungsbedarf auf 5 ½ bis 6 Millionen Wohnungen beziffert. Das Erste Wohnungsbaugesetz zielte deshalb darauf ab, den Wohnungsbau umfassend zu fördern, insbesondere für sozial benachteiligte Gruppen, und dabei langfristige und nachhaltige Lösungen mit tragbaren Mieten zu schaffen. Beschleunigung zur Beseitigung der Wohnungsnot Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer (CDU, 1876 bis 1967) hatte den Wohnungsbau bereits in seiner Regierungserklärung am 20. September 1949 als besonders drängendes Problem hervorgehoben und angekündigt: „Wir wollen mit allen Mitteln den Wohnungsbau energisch fördern.“ Zur Vorstellung des Gesetzentwurfes hatte er nochmal bekräftigt: „Der Wohnungsbau ist für uns auf Jahre hinaus das wesentlichste Erfordernis, um das deutsche Volk einer politischen, wirtschaftlichen, ethischen und kulturellen Genesung entgegenzuführen.“ Der Vorsitzende des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen Paul Lücke (CDU/CSU, 1914 bis 1976) beschrieb das Ausmaß der Dringlichkeit: „Wer von Amts wegen die Probleme in ihrer ganzen Auswirkung studiert hat, wer erlebt hat, wie Familien in der Enge der Räume zugrunde gingen, wer erlebt hat, wie in Köln, in München und in Hamburg die Menschen in Bunkern zugrunde gingen, wer erlebt hat, wie die Flüchtlinge in die kleinen Wohnungen hineingepfercht wurden, der wird mit mir der Auffassung sein, dass dieses Hohe Haus keine vornehmere Aufgabe hat, als alle Kräfte einzusetzen, damit diese Frage mit der notwendigen Beschleunigung erledigt wird.“ Lücke hob hervor, dass das Gesetz ein historischer Schritt sei: „Ich glaube, es wäre auch für das zwanzigste Jahrhundert mit diesem Gesetz etwas gutzumachen, was in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts versäumt worden ist. Es wäre vielleicht möglich, dass die zweite Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst würde und dass spätere Geschichtsschreiber einmal sagen würden, dass die letzte Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts das Jahrhundert des sozialen Wohnungsbaus genannt wird.“ Eine Arbeit leisten, die sich sehen lassen kann „Über die dringende Notwendigkeit dieses Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaus, über die Ungeduld, mit der man im ganzen deutschen Volk auf dieses Gesetz wartet, und über die Hoffnungen, die man an dieses Gesetz hängt“, wie es der Berichterstatter des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen Dr. Josef Brönner (CDU/CSU, 1884 bis 1958) formulierte, herrschte im Bundestag über Parteigrenzen hinweg Einvernehmen. Alle Redner waren sich einig, dass ein schnelles und wirksames Handeln notwendig sei, um den Wohnraummangel in Deutschland zu bekämpfen und, dass die Wohnungskrise nur durch ein Zusammenspiel von öffentlicher Förderung, privaten Investitionen und Baukostensenkungen bewältigt werden konnte. Die sozialdemokratische Oppositionsfraktion hatte dazu bereits am 20. Dezember 1949 den Entwurf eines Gesetzes über den Sozialen Wohnungsbau (1/352) vorgelegt. Nach der ersten Lesung der Regierungsvorlage (1/567) am 24. Februar 1950 war es in nur einem Monat intensiver Ausschussberatungen gelungen einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Entwürfen zu finden, der von den Ausschussmitgliedern einstimmig angenommen wurde und dem Plenum am 28. März 1950 zur zweiten und dritten Beratung vor lag (1/703, 1/567). Brönner beschrieb die intensive Arbeit des Ausschusses so: „Wir haben uns wie in einem Konklave in Rom bei der Papstwahl verpflichtet, hier eine Arbeit zu leisten, die sich sehen lassen kann.“ Schaffung bezahlbaren Wohnraums Zentrales Ziel des Gesetzes war, wie in Paragraph 1 festgelegt: die Förderung des Wohnungsbaues überhaupt und die bevorzugte Förderung des sozialen Wohnungsbaues mit tragbaren Mieten. Dazu hatte der Ausschuss als Ziel im Gesetz verankert in 6 Jahren möglichst 1,8 Millionen Wohnungen im Sektor des sozialen Wohnungsbaues zu erstellen. Dabei soll vordringlich, wie es Brönner als Ausschussberichterstatter betonte, für einkommensschwache Gruppen, Heimatvertriebene und Kriegsbetroffene gebaut werden. „Ich darf betonen, dass sich der Ausschuss in dem Willen einig war, für den kleinen Mann, für die schlecht untergebrachten Familien, für die Heimatvertriebenen und Ausgebombten Wohnungen zu schaffen, entweder zu tragbaren Mieten oder noch besser in der Form eines eigenen Häuschens oder einer Kleinsiedlung.“ Finanzierung, Wohnraumgröße und Mietpreise Zur Förderung des Wohnungsbaus waren neben dem Einsatz öffentlicher Mittel die Übernahme von Bürgschaften, Steuervergünstigungen, die Bereitstellung von Bauland durch die Gemeinden und die Auflockerung der Wohnungszwangswirtschaft vorgesehen. Um bezahlbaren Wohnraum zu gewährleisten, wurde zum einen die Regelgröße der Wohnfläche für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zwischen 32 und 65 Quadratmetern und zum anderen eine Höchstmiete von 1 Mark, in Ausnahmefällen von 1,10 Mark je Quadratmeter Wohnfläche festgelegt. Die SPD hatte sich für eine gesetzliche Regelung zur Enteignung von Bauland eingesetzt. Da hierzu keine schnelle Lösung im Ausschuss gefunden werden konnte, wurde eine spätere Gesetzgebung beschlossen und die Regierung aufgefordert bis zum 30. September desselben Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Grundgesetz auf dem Gebiet des Wohnungswesens Für die SPD-Opposition zeigte sich Erich Klabunde (1907 bis 1950) erfreut, dass eine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte. Wesentliche geforderte Korrekturen seien im Ausschuss zustande gekommen. Klabunde, der maßgeblich am Zustandekommen des Ersten Wohnungsbaugesetzes beteiligt war, verzeichnete es mit Genugtuung, dass dieses Gesetz die einheitliche Zustimmung des Hauses finden wird. „Hier ist nicht irgendein beliebiges Gesetz geschaffen worden, sondern — gestatten Sie mir den Vergleich — sozusagen ein Grundgesetz auf dem Gebiet des Wohnungswesens, wenigstens soweit es sich um den Wohnungsbau handelt. Dieses Grundgesetz hat nun eben auch die Tugenden und Fehler unseres anderen größeren Grundgesetzes, d. h. es ist nicht möglich, zu jeder Bestimmung mit gleicher Begeisterung ja zu sagen. Es ist aber wohl möglich, zu dem gesamten Werk ja zu sagen.“ Kritik aus der KPD-Fraktion Kritik am gefundenen Kompromiss gab es vor allem aus der KPD-Fraktion. Hugo Paul (1905 bis 1962) kritisierte das Gesetz und widersprach der positiven Einschätzung: „Ich kann in dieses Loblied auf dieses Wohnungsbaugesetz nicht einstimmen. Das vorliegende Gesetz entspricht keineswegs den Bedürfnissen und den Hoffnungen, die die Bevölkerung an dieses Gesetz geknüpft hat.“ Dem Gesetz fehle eine sichere Finanzgrundlage: „Wir sind der Meinung, um einen Grundstock für den sozialen Wohnungsbau zu schaffen, sollte das Haus unserem Abänderungsantrage zustimmen, dass 10 Prozent der Bundeseinnahmen jährlich für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden.“ Zur Landbeschaffung merkte er an: „Wenn man hier in Westdeutschland jene demokratischen Maßnahmen durchgeführt hätte, die in der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführt wurden, nämlich die Bodenreform und die Enteignung der Großkapitalisten, dann würde man mit der Beschaffung von Bauland weniger Sorgen haben.“ Breite Zustimmung zum Wohnungsbaugesetz Vor der Abstimmung betonte Wohnungsbauminister Wildermuth die breite Zustimmung zum Wohnungsbaugesetz trotz der großen Unterschiede in wirtschafts- und sozialpolitischen Grundauffassungen. Das Gesetz sei das Ergebnis einer guten Gemeinschaftsarbeit zwischen Regierung, Bundestag, Bundesrat und verschiedenen politischen Lagern. Besonders lobte er die konstruktive Mitarbeit der SPD als Oppositionspartei sowie anderer Gruppen, die sonst „schroff gegen die Regierung stehen“ und nannte dabei den Abgeordneten Hugo Paul, der mit sinnvollen Beiträgen geholfen haben, Kompromisse zu finden. Abschließend sagte er: „Ich halte es für eine gute Vorbedeutung für unsere junge deutsche Bundesrepublik, dass diese Grundsteinlegung des Wohnbaus mit einer so allgemeinen Zustimmung erfolgt, wie sie jetzt erfolgen soll.“ Einmütig bei wenigen Enthaltungen beschlossen die Abgeordneten das Erste Wohnungsbaugesetz. „Ich gebe wohl der Auffassung des Hohen Hauses Ausdruck, wenn ich vor der Öffentlichkeit feststelle, dass das Hohe Haus mit der Annahme und mit dieser Form der Annahme des Ersten Wohnungsbaugesetzes eine klare und eindeutige Dokumentation seiner sozialen und menschlichen Verpflichtung gegenüber unserem Volke gegeben hat.“, sagte Bundestagspräsident Dr. Erich Köhler (CDU/CSU, 1892 bis 1958) nach der Abstimmung. Das Erste Wohnungsbaugesetz bildete die Grundlage des Wiederaufbaus in der Bundesrepublik. In den fünfziger Jahren finanzierte der Bund im Rahmen dieses Gesetzes insgesamt 3,7 Millionen Wohnungen. Weitere 2,7 Millionen Wohnungen wurden durch private Investoren gebaut. Damit wurden die Zielvorstellungen des Gesetzes weit übertroffen. (klz/21.03.2025)
  8. Der 21. Deutsche Bundestag tritt am Dienstag, 25. März, zur konstitu­ierenden Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Beschluss über die Geschäftsordnung und die Wahl der Bundestagspräsidentin sowie der weiteren Präsidiumsmitglieder. Eröffnet wird die Sitzung mit einer Ansprache des Alterspräsidenten. Die Sitzung wird live ab 11 Uhr auf www.bundestag.de übertragen.
  9. So knapp war es noch nie! Sechs Tage bleiben, um den Plenarsaal des Bundestages nach der letzten Sitzung der auslaufenden Wahlperiode für die konstituierende Sitzung des 21. Deutschen Bundestages am Dienstag, 25. März, umzubauen. Nach der Bundestagswahl werden im Plenarsaal die Sitze der Abgeordneten neu aufgestellt.
  10. Der 20. Deutsche Bundestag hat am Dienstag, 18. März, wenige Tage vor dem Zusammentritt des künftigen Bundestages, den von SPD und CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes gebilligt. Namentlich stimmten 512 Abgeordnete für das Gesetz, 206 votierten dagegen, es gab keine Enthaltung.