Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

Entdecken Sie den aktuellen Themen des Deutschen Bundestages RSS Feed über Politik – Ihr ultimativer Leitfaden für die neuesten politischen Entwicklungen in Deutschland. Bleiben Sie mit unserem umfassenden RSS-Feed stets auf dem Laufenden über die wichtigsten Diskussionen, Gesetzesentwürfe und Beschlüsse im Deutschen Bundestag. Unser Feed bietet Ihnen detaillierte Einblicke und Analysen zu politischen Ereignissen, parlamentarischen Debatten und Entscheidungsprozessen. Ob Sie ein Politikexperte, ein Studierender der politischen Wissenschaften oder einfach nur ein interessierter Bürger sind – dieser RSS-Feed versorgt Sie mit zuverlässigen und aktuellen Informationen direkt aus der Quelle. Abonnieren Sie jetzt, um keinen wichtigen politischen Moment in Deutschland zu verpassen. Mit unserem Feed bleiben Sie informiert, engagiert und bereit, sich an der demokratischen Diskussion zu beteiligen.
  1. Besorgt über die Entwicklungen in Georgien und Aserbaidschan äußert sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Knut Abraham. „Demokratie und Menschenrechte sind keine Selbstläufer, sondern müssen aktiv geschützt und bewahrt werden“, sagt der neue Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER), die vom 23. bis 27. Juni 2025 zu ihrer dritten Sitzungswoche in diesem Jahr in Straßburg zusammenkam. Der Europarat sei „eine wertebasierte Organisation, die nur dann effektiv und wirksam ist, wenn sie diese Werte verteidigt und konsequent danach handelt“. Im Interview spricht der Außenpolitiker und Diplomat aus Brandenburg über die Konflikte in und um Europa, das jetzt vereinbarte Sondertribunal, das die Aggression gegen die Ukraine aufarbeiten soll, sowie über die Ziele, die er sich als neuer Leiter der deutschen Delegation vorgenommen hat. Das Interview im Wortlaut: Herr Abraham, der Krieg in Gaza nahm in den zurückliegenden Sitzungswochen breiten Raum ein und wurde sehr kontrovers diskutiert, gar von einer Spaltung des Europarates war die Rede. Auch in der aktuellen Sitzungswoche gab es einen Tagesordnungspunkt zu einer Dringlichkeitsdebatte. Ist es der Versammlung gelungen, Konfliktursachen, Menschenrechtsverletzungen und humanitäre Fragen angemessen zu diskutieren? Die Rolle des Europarats besteht darin, die Wahrung der Menschenrechte und des internationalen humanitären Völkerrechts zu schützen. Das gilt auch, wenn wir über den Krieg in Gaza diskutieren. Trotz kontroverser Debatten hat die Versammlung eine von einer großen Mehrheit getragene Resolution verabschiedet. Darin wird die „sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln“, „ein sofortiger und dauerhafter Waffenstillstand im Gazastreifen“ sowie „die strikte Einhaltung der Verpflichtungen Israels nach dem humanitären Völkerrecht“ gefordert. Erneut war auch die politische Lage in Georgien, die dortigen Repressionen aus politischen Gründen, Thema. Was raten die Parlamentarier den Regierungen der Mitgliedstaaten, um in dem Machtkampf in der kleinen Kaukasusrepublik dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen? Im Januar 2025 hatte die Parlamentarische Versammlung die georgische Delegation wegen der nicht aufgeklärten Manipulationsvorwürfe bei den Parlamentswahlen und der anschließend einsetzenden verstärkten politischen Repression suspendiert. Eine Rückkehr wurde an die Freilassung aller politischen Gefangenen und faire und freie Neuwahlen geknüpft. Diese Forderungen hat die Versammlung dann im April wiederholt. Aber dem hat die georgische Seite nicht entsprochen … Leider hat die Repression in Georgien dennoch zugenommen. Restriktive Gesetze gegen die Zivilgesellschaft wurden eingeführt, Oppositionsparteien wurden verboten und Politiker verhaftet. Wenn die georgische Regierung Wahlen manipuliert, politische Gegner einsperrt, die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht einschränkt, dann verstößt sie massiv gegen Konventionen des Europarats. Artikel 3 der Statuten sagt: „Jeder Mitgliedstaat muss die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und die Wahrnehmung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Personen anerkennen und aufrichtig und wirksam an der Verwirklichung der Ziele des Europarats mitwirken.“ Wenn diese Prinzipien jedoch systematisch verletzt werden, muss das Konsequenzen haben. Dann steht nämlich die Glaubwürdigkeit des Europarats auf dem Spiel. Was können Regierungen machen? Auch das Ministerkomitee kann nach Artikel 8 der Statuten mit der Suspendierung drohen, denn: „Jedes Mitglied des Europarates, das in schwerwiegender Weise gegen Artikel 3 verstoßen hat, kann von seinen Repräsentationsrechten suspendiert werden.“ Die rechtliche Aufarbeitung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine nimmt schon jetzt die Dimension einer Generationenaufgabe an. Es geht um die Verletzung des Völkerrechts, der Menschenrechte, Personenschäden, Sachschäden … Ein Schadensregister, bei dem sich Betroffene melden können, wurde bereits eingerichtet, eine Entschädigungskommission und ein Sondertribunal sollen folgen. Was sollten diese Institutionen im Idealfall leisten und sollten sie an den Europarat angebunden werden oder eher an eine andere Organisation? Die Parlamentarische Versammlung des Europarates war die erste internationale Institution, die bereits im April 2022 ein Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine gefordert hatte. Nach langen Verhandlungen haben nun am 25. Juni 2025 der ukrainische Präsident Selenskyj und der Generalsekretär des Europarats, Berset, in Straßburg das bilaterale Abkommen zwischen dem Europarat und der Ukraine unterzeichnet und damit das Sondertribunal etabliert. … und damit eine Lücke im internationalen Recht geschlossen … Das ist von historischer Bedeutung, denn kein anderes internationales Gericht konnte bisher über das Verbrechen der Aggression, einschließlich der Planung, Vorbereitung und Ausführung von Aggressionshandlungen gegen die Ukraine, entscheiden. Der Europarat ist mit 46 Mitgliedstaaten die größte und älteste europäische Menschenrechtsorganisation. Es ist daher begrüßenswert, dass diese Institution jetzt die Verurteilung des Aggressionsverbrechens durch die russische Führung, ganz voran Präsident Putin, ermöglicht. Damit verteidigt der Europarat das Grundprinzip der regelbasierten Ordnung in Europa und dass Angriffskriege nicht als Mittel der Politik geführt werden dürfen. Jetzt müssen die Staaten die finanzielle und politische Unterstützung sicherstellen, damit die praktische Arbeit des Tribunals baldmöglichst beginnen kann. Hier ist auch die Bundesregierung gefragt, aktiv und mit gutem Beispiel voranzugehen. In einer Aktualitätsdebatte hat die Versammlung Kritik an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aufgegriffen. Neun Mitgliedsländer hatten kürzlich dem EGMR vorgeworfen, straffällig gewordene Migrantinnen und Migranten zu stark vor Abschiebung zu schützen. Ist das unzulässige politische Einflussnahme, die die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter und die Neutralität des EGMR infrage stellt und die Europäische Menschenrechtskonvention untergräbt? Wie ist dazu die Stimmung in der Versammlung? Müssen die Parlamentarier den Richtern beispringen? Es steht außer Frage, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ohne politische Einflussnahme frei und unabhängig entscheiden kann und muss. Das ist das Prinzip dieser wichtigen Institution. In dem offenen Brief der Staaten, der nicht explizit an den Europarat gerichtet war, geht es vor allem um die Kontrolle der irregulären Migration. Der Menschenrechtsgerichtshof verhindert diese Kontrolle nicht, sondern zeigt auf, welche Bedingungen erfüllt werden müssen. Das ist seine Rolle. Es liegt nicht an der Politik, dem Gerichtshof vorzuschreiben, wie er die Konventionen auszulegen hat. Es ist jedoch wichtig, dass demokratische Regierungen in Europa das legitime Ziel der Kontrolle der Migration im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention umsetzen. Am 15. Juni 1950 stimmte der Bundestag dem Beitritt Deutschlands zum Europarat zu. Dem 75. Jahrestag der Mitgliedschaft widmete sich kürzlich eine Plenardebatte im Bundestag. Was war und ist das Besondere, als Land dem Europarat anzugehören? Dass die Bundesrepublik fünf Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges dem Europarat beigetreten ist und sich zu den Werten der Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit bekannt hat, war keine Selbstverständlichkeit. Bis heute ist das Besondere am Europarat, dass Staaten sich freiwillig der Europäischen Menschenrechtskonvention unterordnen und ihren Bürgern erlauben, sich an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu wenden, wenn sie befürchten, dass ihre Menschenrechte verletzt werden. Das ist einzigartig in der Welt. Der Europarat wurde als Klub für Demokratien geschaffen und sollte als Warnsignal dienen. Der Respekt der Menschenrechte, so der Kerngedanke, ist eine Voraussetzung für die Sicherheit aller Demokratien. Wenn sie verletzt werden, dann braucht es Institutionen, die dies frühzeitig erkennen und davor warnen. Demokratien wie Deutschland, die sich zu diesen Werten bekennen, haben ein Eigeninteresse daran, die Menschenrechte durchzusetzen. Welche Verpflichtungen resultieren aus der Mitgliedschaft? Deutschland hat sich verpflichtet, die Menschenrechtskonvention und viele andere Konventionen des Europarats zu achten und die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zu respektieren. Demokratie und Menschenrechte sind keine Selbstläufer, sondern müssen aktiv geschützt und bewahrt werden. Das gilt für kleine wie für große Staaten. Deutschland hat auch eine besondere Verantwortung, mutig und entschlossen zu handeln, wenn Menschenrechte in anderen Mitgliedstaaten des Europarats wie heute in Aserbaidschan oder Georgien systematisch verletzt werden. Wir müssen das Warnsignal der Institutionen ernst nehmen, bevor es zu spät ist. Hier gilt es, rechtzeitig aus unseren Fehlern – wie dem Umgang mit Russland – zu lernen und mutig zu sein. Welche Bedeutung messen Sie der Versammlung als Organ der Parlamentarier beim Europarat bei? Unsere Aufgabe als Parlamentarier ist es, Regierungen zur Verantwortung zu ziehen, wenn wir Verletzungen der Konventionen feststellen. Wir schreiben Berichte, wählen die Richter des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs und beteiligen uns an Wahlbeobachtungsmissionen oder an Monitoring-Mechanismen. Die Parlamentarische Versammlung war die erste Institution, die konsequent gehandelt hat, nachdem Aserbaidschan und Georgien sich zunehmend von der Demokratie verabschiedet und immer mehr politische Gefangene hatten. Beide Delegationen wurden nach mehreren Warnungen im Januar 2024 und im Januar 2025 aus der Versammlung suspendiert. Wir haben uns auch aktiv und als Erste für ein Sondertribunal für das Aggressionsverbrechen eingesetzt. Worauf kommt es jetzt an, damit der Europarat und der Gerichtshof auch in den kommenden 75 Jahren als geachtete Institutionen, ja Instanzen, wirkungsvoll für den Schutz der Menschenrechte eintreten können? Erstens müssen wir die Institutionen verteidigen, wenn sie unter Druck geraten, infrage gestellt oder von demokratiefeindlichen Regimen korrumpiert werden. Zweitens müssen wir die Werte und Prinzipien hochhalten, indem wir sie selbst konsequent umsetzen und in anderen Staaten verteidigen, wo sie verletzt werden. Dafür gibt es viele Instrumente, unter anderem den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Wenn ein Staat jedoch alle Konventionen ignoriert und nicht mehr „aufrichtig und wirksam an der Verwirklichung der Ziele des Europarats“ mitarbeitet, dann müssen daraus Konsequenzen folgen. Georgien und Aserbaidschan sind heute ein Test für unsere Glaubwürdigkeit. Wenn rote Linien, wie der Einsatz von systematischer Folter oder die Inhaftierung von politischen Gefangenen, überschritten werden, dann muss auch das Ministerkomitee handeln. Der Europarat ist keine Dialogplattform wie die OSZE oder die Europäische Politische Gemeinschaft. Der Europarat ist eine wertebasierte Organisation, die nur dann effektiv und wirksam ist, wenn sie diese Werte verteidigt und konsequent danach handelt. Seit Anfang Juni steht die neue Delegation des Deutschen Bundestages, die Mitglieder wurden gewählt, und Sie zum Delegationsleiter. Außerdem wurden Sie von der Versammlung zu einem der Vizepräsidenten der Versammlung gewählt. Was haben Sie sich für Ihre Arbeit als Delegationsleiter, als Parlamentarier, im Europarat vorgenommen? In einer Zeit, in der Menschenrechte und das Völkerrecht zunehmend unter Druck geraten, durch Aggression von außen oder demokratiefeindliche Tendenzen von innen, ist es für mich besonders wichtig, dazu beizutragen, dass der Europarat als Menschenrechtsinstitution sichtbar und effektiv ist. Das Sondertribunal für die Ukraine begrüße ich sehr. Es ist eine Investition in den globalen Frieden, die Gerechtigkeit und die Glaubwürdigkeit des internationalen Rechts. Die besorgniserregenden Entwicklungen in Georgien und Aserbaidschan sowie die Zunahme von politischen Gefangenen in Mitgliedstaaten des Europarats sehe ich als besonders große Herausforderung für die nächsten Jahre. Dabei will ich mich auch für die bessere und effektivere Umsetzung der Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs einsetzen und dazu beitragen, dass die letzte europäische Demokratie, die noch nicht Mitglied der Institution ist und alle Bedingungen erfüllt hat, bald Mitglied wird: das Kosovo. Ich hoffe besonders, dass Deutschland im Ministerkomitee eine proaktive und prinzipientreue Rolle spielen wird. (ll/03.07.2025)
  2. Der Haushalt des Bundes setzt sich derzeit aus 25 Einzelhaushalten zusammen, den sogenannten Einzelplänen. Mit Abstand größter Einzelplan ist der des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der knapp 38 Prozent des Gesamtbudgets ausmacht. Mit 0,002 Prozent geradezu winzig ist dagegen der kleinste Einzelplan des Unabhängigen Kontrollrats, der die technische Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes kontrolliert. Jedem Einzelplan ist eine Nummer zugewiesen, von 01 für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt bis 60 für die Allgemeine Finanzverwaltung. Etliche Nummern sind vakant, teilweise waren sie aber in früheren Jahren für Einzelpläne vergeben, die nur vorübergehend bestanden haben. In den Haushaltsjahren seit 1949 gab es bisher insgesamt 46 verschiedene Einzelpläne. 76 Jahre Haushaltsrechnung des Bundes Im ersten Haushaltsgesetz der Bonner Republik (1/223, 1/633) wurde der Beginn des ersten Rechnungsjahres rückwirkend auf den 21. September 1949 festgelegt. Die Haushaltsrechnung des Bundes löste zu diesem Zeitpunkt die Haushaltsrechnung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets (die drei westdeutschen Besatzungszonen) ab. Der Bundeshaushalt 1949 war somit ein Übergangshaushalt in einem „Rumpfrechnungsjahr“. Die Haushaltsjahre dauerten damals regelmäßig vom 1. April bis zum 31. März. Erst am 10. Dezember 1959 verabschiedete der Bundestag einstimmig das Gesetz zur Anpassung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr (3/1435, 3/1448 neu), die Änderung kam erstmals im Bundeshalt für 1961 zum Tragen. In den Haushaltsgesetzen der Jahre 1949 bis 1952 waren die Einzelpläne mit römischen Zahlen bezeichnet, der Haushalt 1953 war der erste mit arabischer Bezifferung. Die Einzelpläne der Ministerien trugen von 1949 bis 1952 und dann wieder ab 1994 die Bezeichnung „Bundesministerium“. Von 1953 bis 1993 lautete die Bezeichnung hingegen „Bundesminister“. Seit 1949 gab es folgende Einzelpläne (Jahreszahlen bezeichnen die Haushaltsjahre): Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt: Diesen Einzelplan gibt es unverändert seit 1949. Einzelplan 02 Deutscher Bundestag: Auch diesen Einzelplan gibt es seit 1949 unverändert, in den Haushaltsgesetzen von 1949 bis 1951 lautete die Bezeichnung nur „Bundestag“. Einzelplan IIa Bundesversammlung: Diesen Einzelplan zur Bundesversammlung am 12. September 1949 gab es nur im Bundeshaushalt 1949. Einzelplan IIb Deutsche Vertreter in der Beratenden Versammlung des Europarats: Diesen Einzelplan gab es nur in den Haushaltsjahren 1951 und 1952. Einzelplan 03 Bundesrat: Diesen Einzelplan gibt es seit 1949 unverändert, im Haushaltsjahr 1952 als „Deutscher Bundesrat“ bezeichnet. Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt: Diesen Einzelplan gibt es seit 1949 unverändert, in den Haushaltsjahren 2006 bis 2021 mit der Bezeichnung „Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt“. Einzelplan IVa Auswärtiges Amt: Diesen Einzelplan gab es nur im Haushaltsjahr 1951. Einzelplan IVb Angelegenheiten des Europarates und verwandter Gebiete: für das Rechnungsjahr 1951: Diesen Einzelplan gab es in den Haushaltsjahren 1951 und 1952. Einzelplan 05 Auswärtiges Amt: Seit dem Haushaltsjahr 1953 ist der Einzelplan 05 dem Auswärtigen Amt zugeordnet.1949 und 1950 lautete die Bezeichnung des Einzelplans „Bundesministerium für die Angelegenheiten des Marshallplans“, 1951 und 1952 „Bundesministerium für den Marshallplan“. Einzelplan Va Deutscher Vertreter im Rat der Internationalen Ruhrbehörde und des Deutschen Delegationsbüros in Düsseldorf: Diesen Einzelplan gab es in den Haushaltsjahren 1950 bis 1952. Die Internationale Ruhrbehörde bestand von 1949 bis 1953 und war ein Vorläufer der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion). Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung wieder seit dem Haushaltsjahr 2025; bereits von 1949 bis 2017 war er der Einzelplan des Bundesministeriums des Innern, von 2018 bis 2021 der Einzelplan des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und von 2022 bis 2024 der Einzelplan des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Diese Bezeichnung führt der Einzelplan wieder seit dem Haushaltsjahr 2025; von 1949 bis 2013 und von 2022 bis 2024 lautete die Bezeichnung „Bundesministerium der Justiz"; von 2014 bis 2021 hieß der Einzelplan ebenfalls „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“. Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen: Diesen Einzelplan gibt es seit 1949 unverändert mit einer Ausnahme: Im Haushaltsjahr 1972 hieß er „Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen – Bereich Finanzen –“. Vom 13. Mai 1971 bis 7. Juli 1972 leitete Bundeswirtschaftsminister Prof. Dr. Karl Schiller (SPD) als „Superminister“ auch das Bundesfinanzministerium. Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung wieder seit dem Haushaltsjahr 2025. Von 1949 bis 1971 und von 1973 bis 1998 war er dem Bundesministerium für Wirtschaft zugeordnet. 1972 lautete die Bezeichnung „Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen – Bereich Wirtschaft –“, da Bundeswirtschaftsminister Prof. Dr. Karl Schiller (SPD) damals sowohl das Wirtschafts- als auch das Finanzministerium leitete. Von 1999 bis 2002 und von 2006 bis 2013 hieß der Einzelplan „Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie“, von 2003 bis 2005 „Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit“, von 2014 bis 2021 „Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ und von 2022 bis 2024 "Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz". Einzelplan IXa Fachstellen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft: Diesen Einzelplan gab es nur 1949. Bei den Fachstellen handelte es sich um nachgeordnete Dienststellen des Bundeswirtschaftsministeriums, die aus der Zeit der Vereinigten Wirtschaftsgebiets fortbestanden und zum 31. März 1950 aufgelöst wurden. Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit dem Haushaltsjahr 2025. Von 1949 bis 2001 war er dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zugeordnet, von 2002 bis 2005 dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, von 2006 bis 2013 dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und von 2014 bis 2024 dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit 2006. Von 1949 bis 1958 betraf er das Bundesministerium für Arbeit, von 1959 bis 2003 das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. In den Haushaltsjahren 2004 und 2005 gab es den Einzelplan 11 nicht. Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung wieder seit dem Haushaltsjahr 2025. Von 1949 bis 1969 und von 1972 bis 1998 war er dem Bundesministerium für Verkehr zugeordnet. 1972 stand er für den „Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen“, von 1999 bis 2005 für das „Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen“, von 2006 bis 2013 für das „Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung“, von 2014 bis 2021 für das „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“ und von 2022 bis 2024 für das "Bundesministerium für Digitales und Verkehr". Einzelplan 13 Bundesministerium für Post und Telekommunikation: Diese Bezeichnung führte der Einzelplan von 1990 bis 1998, seither ist er vakant. Von 1949 bis 1969 und von 1973 bis 1989 stand er für das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen. Von 1970 bis 1972 firmierte er als „Geschäftsbereich Post- und Fernmeldewesen“. Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit 1962. Von 1956 bis 1961 lautete er „Bundesminister für Verteidigung“. Von 1949 bis 1952 stand er für das „Bundesministerium für Wohnungsbau“, von 1953 bis 1955 gab es den Einzelplan 14 nicht. Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1991 bis 2003 und wieder seit 2006. Von 1949 bis 1952 war er dem Bundesministerium für Angelegenheiten der Vertriebenen zugeordnet, von 1953 bis 1961 gab es den Einzelplan nicht. Das Bundesministerium für Gesundheitswesen war Namensgeber von 1962 bis 1969. Von 1970 bis 1986 stand er für das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und von 1987 bis 1990 für das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. In den Haushaltsjahren 2004 und 2005 lautete die Bezeichnung „Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung“. Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Diese Bezeichnung führt der Einzelplan seit dem Haushaltsjahr 2025. Von 1949 bis 1952 war er dem Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen zugeordnet, von 1953 bis 1986 existierte der Einzelplan nicht. Für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit stand er von 1987 bis 2013. Von 2014 bis 2017 lautete seine Bezeichnung „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“, von 2018 bis 2021 „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit“ und von 2022 bis 2024 "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz". Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Diese Bezeichnung führt der Einzelplan seit dem Haushaltsjahr 2025. Von 1949 bis 1952 war er dem Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrats zugeordnet, von 1953 bis 1990 gab es diesen Einzelplan nicht. „Bundesministerium für Frauen und Jugend“ lautete die Bezeichnung in den Haushaltsjahren 1991 bis 1994, "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" in den Haushaltsjahren 1995 bis 2024. Einzelplan 18 Bundesministerium für Familie und Senioren: Diese Bezeichnung führte der Einzelplan in den Haushaltsjahren 1991 bis 1995, seitdem ist er vakant. Auch von 1949 bis 1990 gab es diesen Einzelplan nicht. Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht: Dieser Einzelplan wurde erstmals für das Haushaltsjahr 1953 geschaffen, seither gibt es ihn unverändert. Einzelplan 20 Bundesrechnungshof: Diesen Einzelplan gibt es unverändert seit 1949. Einzelplan 21 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Diese Bezeichnung führt der Einzelplan wieder seit dem Haushaltsjahr 2025 wie bereits zuvor von 2016 bis 2019; von 2020 bis 2024 firmierte er unter „Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“. Von 1949 bis 1952 stand er für die Bundesschuld, von 1953 bis 2015 gab es den Einzelplan nicht. Einzelplan 22 Unabhängiger Kontrollrat: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit dem Haushaltsjahr 2023. 1949 stand er für den „Sonderhaushalt (Besatzungskosten)“, von 1950 bis 1952 für die „Finanzielle Hilfe für Berlin“. Von 1953 bis 2021 gab es den Einzelplan nicht. Im Haushaltsjahr 2022 lautete die Bezeichnung "Der Unabhängige Kontrollrat". Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit 1994. Davor hieß er seit 1962 „Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit“. Von 1949 bis 1952 war diesem Einzelplan die Allgemeine Finanzverwaltung zugeordnet, von 1953 bis 1961 war er vakant. Einzelplan 24 Bundesschatzminister: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1962 bis 1969, seit 1970 gibt es ihn nicht mehr. Auch 1949 gab es ihn nicht. 1950 stand er für „Besatzungskosten und Auftragsausgaben“, die sich aufgrund des am 15. September 1950 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Überleitung der Besatzungslasten, sonstigen Kriegsfolgelasten und von Steuern und Monopolerträgen auf den Bund (Überleitungsgesetz, 01/1064, 01/1337) ergaben. 1951 und 1952 trug der Einzelplan die Bezeichnung „Verteidigungslasten einschließlich Besatzungskosten und Auftragsausgaben“. 1953 stand er für den Etat des Bundesministers für den Marshallplan, von 1954 bis 1957 für denselben Etat, der dann aufgrund der Umbenennung des Ministeriums „Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit“ hieß. „Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes“ lautete die Bezeichnung des Ministeriums und des Einzelplans von 1958 bis 1961, ehe 1962 die Bezeichnung „Bundesschatzminister“ gewählt wurde. Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit 2022. 1949 stand der Einzelplan für „Finanzielle Hilfe für die Stadt Berlin“, 1950 für „Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949“, die vor dem 1. April 1950 entstanden, aber noch nicht bezahlt waren, 1951 entsprechend für die „Auslaufzeit 1950“ und 1952 für die „Auslaufzeit 1951“. „Bundesminister für Wohnungsbau“ hieß der Einzelplan von 1953 bis 1961, „Bundesminister für Wohnungsbau, Städtebau und Raumordnung“ von 1962 bis 1965 und „Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau“ von 1966 bis 1969. Von 1970 bis 1972 firmierte der Einzelplan unter „Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen“ und von 1973 bis 1999 war er dem Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zugeordnet. Von 2000 bis 2021 gab es den Einzelplan nicht. Einzelplan 26 Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1954 bis 1969, seither ist er vakant. 1949 lautete sein Titel „In der Abwicklung oder in der Überführung befindliche Einrichtungen des Vereinigten Wirtschaftsgebiets“. Von 1950 bis 1952 stand der Einzelplan für „Soziale Kriegsfolgelasten“, 1953 für den „Bundesminister für Vertriebene“. Einzelplan 27 Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1970 bis 1992, seither ist er vakant. Auch 1949 gab es ihn nicht. Von 1950 bis 1952 stand er für „Sonstige Kriegsfolgelasten“, von 1953 bis 1969 für den „Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen“. Einzelplan 28 Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1958 bis 1969, seither ist er vakant. Von 1949 bis 1952 gab es ihn ebenfalls nicht. Von 1953 bis 1957 lautete die Etatbezeichnung „Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrats“. Einzelplan 29 Bundesminister für Familie und Jugend: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1964 bis 1969, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1953 gab es ihn nicht. Von 1954 bis 1957 stand er für den Etat des Bundesministers für Familienfragen, von 1958 bis 1963 für den des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen. Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit dem Haushaltsjahr 2025. Von 1949 bis 1953 gab es ihn nicht. Von 1954 bis 1956 und von 1962 bis 1964 stand er für den „Bundesminister für besondere Aufgaben“. Von 1957 bis 1961 gab es den Einzelplan nicht. Im Haushaltsjahr 1965 trug der Einzelplan die Bezeichnung „Bundesminister – Der Vorsitzende des Bundesverteidigungsrates“, 1966 firmierte er unter „Bundesminister für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates“. Von 1967 bis 1972 gab es den Einzelplan nicht. „Bundesminister für Forschung und Technologie“ lautete die Bezeichnung von 1973 bis 1994. Von 1995 bis 1998 hieß der Einzelplan „Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie“ und von 1999 bis 2024 "Bundesministerium für Bildung und Forschung". Einzelplan 31 Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft: Von 1970 bis 1995 war der Einzelplan diesem Ministerium zugeordnet, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1955 gab es ihn nicht. 1956 und 1957 bezeichnete er den Etat des Bundesministers für Atomfragen, von 1958 bis 1961 den des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft. 1962 stand er für den „Bundesminister für Atomkernenergie“ und von 1963 bis 1969 für den „Bundesminister für wissenschaftliche Forschung“. Einzelplan 32 Bundesschuld: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit 1953, von 1949 bis 1952 gab es ihn nicht. In diesen Jahren war die Bundesschuld dem Einzelplan 21 zugeordnet. Einzelplan 33 Versorgung: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1955 bis 2006, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1954 gab es ihn nicht. Der Einzelplan umfasste in der Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums die Versorgung von pensionierten Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern. Die Versorgungsausgaben wurden in die Einzelpläne der sachlich zuständigen Bundesressorts übertragen. Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1957 bis 1995, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1952 gab es ihn nicht. Von 1953 bis 1955 hieß er „Verteidigungslasten“, 1956 „Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt nichtdeutscher Streitkräfte“. Einzelplan 36 Zivile Verteidigung: Der Einzelplan führte diesen Titel von 1965 bis 1996, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1957 gab es ihn nicht. Von 1958 bis 1964 lautete seine Bezeichnung „Zivile Notstandsplanung“. Die Mittel des Einzelplans wurden im Haushaltsjahr 1996 auf den Einzelplan 06 des Bundesinnenministeriums übertragen. Einzelplan 40 Soziale Kriegsfolgeleistungen: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1953 bis 1961, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1952 gab es den Einzelplan nicht. Einzelplan 45 Finanzielle Hilfe für Berlin: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1953 bis 1955, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1952 gab es den Einzelplan nicht. Einzelplan 49 Deutsche Vertretung in der Beratenden Versammlung des Europarates und der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1953 bis 1955, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1952 gab es den Einzelplan nicht. Einzelplan 50 Angelegenheiten des Europarates und verwandte Gebiete: Der Einzelplan führte diese Bezeichnung von 1953 bis 1956, seither ist er vakant. Auch von 1949 bis 1952 gab es den Einzelplan nicht. Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung: Der Einzelplan führt diese Bezeichnung seit 1953. Von 1949 bis 1952 gab es ihn nicht. In diesen Jahren war die Allgemeine Finanzverwaltung dem Einzelplan 23 zugeordnet. In der Allgemeinen Finanzverwaltung sind die Einnahmen und Ausgaben zusammengefasst, die nicht einem einzelnen Ressort zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen. Hierunter fallen in erster Linie die Einnahmen aus den Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an den Gemeinschaftssteuern. (vom/02.07.2025)
  3. Noch bis Montag, 21. Juli 2025, können Bewerbungen für den Medienpreis Parlament 2025 des Deutschen Bundestages eingereicht werden. Der Bundestag würdigt mit dem Preis herausragende publizistische Arbeiten mit regionalem oder überregionalem Bezug, die in Tages- oder Wochenzeitungen und in Online-Medien erschienen oder in Rundfunk oder Fernsehen ausgestrahlt worden sind. Sie sollen zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Abläufe, Arbeitsweisen und Themen beitragen. Beiträge müssen 2024 veröffentlicht worden sein Die eingereichten Beiträge müssen zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2024 erschienen oder gesendet worden sein. Autorinnen und Autoren können sich sowohl selbst bewerben (als Einzelpersonen oder mehrere Personen gemeinsam) als auch von anderen vorgeschlagen werden. Dem Bewerbungsschreiben soll ein Exemplar der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Publikation sowie ein Lebenslauf des Autors oder der Autorin beziehungsweise Lebensläufe aller beteiligten Personen beigefügt werden. Audiovisuelle Beiträge müssen als Download-Link zur Verfügung gestellt oder auf einem geeigneten elektronischen Speichermedium (DVD, Stick) zugesandt werden. Erforderlich ist auch eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen (oder Rückfragen) können eingereicht werden beim Deutschen Bundestag, Fachbereich WD 1, Medienpreis Parlament, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (E-Mail: medienpreis@bundestag.de; Telefon: 030/227-38629). Unabhängige Fachjury entscheidet Über die Vergabe des mit 5.000 Euro dotierten Preises entscheidet eine unabhängige, von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner für die Dauer der laufenden Wahlperiode berufene Fachjury, der neun Journalistinnen und Journalisten angehören: Dr. Helene Bubrowski (Table Media), Katharina Hamberger (Deutschlandfunk), Miriam Hollstein (Stern), Andrea Kümpfbeck (Augsburger Allgemeine), Micky Beisenherz (Nachrichten-Podcast „Apokalypse & Filterkaffee“), Dr. Eckart Lohse (Frankfurter Allgemeine Zeitung), Markus Preiß (ARD-Hauptstadtstudio), Jörg Quoos (Funke Zentralredaktion) und Steffen Schwarzkopf (Welt TV) angehören. Den Medienpreis vergibt der Bundestag seit 1993, zunächst als „Medienpreis Politik“, seit 2019 als „Medienpreis Parlament“. Den Medienpreis des Vorjahres hatte die damalige Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas am 6. November 2024 an ein Autorenteam der Wochenzeitung „Die Zeit“ für das Titelthema „Sturm auf den Reichstag“ vom 24. August 2023 verliehen. (vom/02.07.2025)
  4. Experten aus Praxis und Wissenschaft befassen sich am Dienstag, 8. Juli 2025, im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Forum W“ des Deutschen Bundestages mit der „Sicherheit Made in Europe: die Zukunft der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“. Als Gäste sprechen Dr. Carolyn Moser, Dr. Benedikta von Seherr-Thoß und Prof. Dr. phil. Herfried Münkler über sicherheits- und verteidigungspolitische Weichenstellungen für die Europäische Union. Die Sitzung wird live ab 16 Uhr im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Hierzu liegen seit März 2025 die EU-Initiative „Readiness 2030“ und der „ReArm Europe Plan“ vor. Die Leiterin der Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse beim Deutschen Bundestag, Dr. Silke Albin, diskutiert mit ihren Gästen unter anderem darüber, ob die in den Initiativen skizzierten Strategien und Instrumente die geeigneten Antworten der EU auf die aktuellen Herausforderungen geben. Es wird besprochen, wie sich eine vertiefte Integration in der EU-Verteidigungspolitik auf die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten sowie die transatlantische Zusammenarbeit auswirkt und wie der Bundestag darauf reagieren soll. (eis/01.07.2025) Eingeladene Gäste Dr. Carolyn Moser, Forschungsgruppenleiterin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht Dr. Benedikta von Seherr-Thoß, Leitende Direktorin für GSVP und Krisenreaktion im Generalsekretariat des Europäischen Auswärtigen Dienstes Prof. Dr. phil. Herfried Münkler, Prof. em. am Institut für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin
  5. Kurz vor Jahresmitte, am Mittwoch, 24. Juni 2025, hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das laufende Jahr 2025 beschlossen (21/500). Zwei Tage später leitete die Regierung das 3.431 Seiten umfassende Zahlenwerk dem Bundestag zu. Nun soll der Regierungsentwurf – das Haushaltsgesetz mit seinen Anlagen, den Einzelplänen –in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, vom 8. bis 11. Juli, vier Tage lang erstmals beraten werden. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) wird den Etatentwurf in seiner 45-minütigen „Einbringungsrede“ am Dienstag, 8. Juli 2025, zusammen mit dem Finanzplan des Bundes für die Jahre 2024 bis 2028 (20/12401) im Plenum des Bundestages vorstellen. Seit am 6. November 2024 die vorherige Ampel-Regierung zerbrochen war und die laufenden Beratungen des von ihr eingebrachten Haushaltsgesetzes 2025 (20/12400) nicht abgeschlossen werden konnten, gibt es im Bund keinen ordentlich verabschiedeten Haushalt. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die vorläufige Haushaltsführung. Wie geht es nun weiter? Erste Lesung vor der Sommerpause Nach viertägiger Aussprache werden beide Vorlagen am Freitag, 11. Juli, zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Die 25 Einzelpläne setzen sich zusammen aus den Etats des Bundeskanzleramtes und der von 15 Bundesministerien sowie den Etats des Bundespräsidenten, des Bundestages, des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesrechnungshofes, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, des Unabhängigen Kontrollrats (zur Rechtskontrolle der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes), der Bundesschuld und der Allgemeinen Finanzverwaltung. Keinen Einzelplan gibt es für das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, das von Dr. Karsten Wildberger (CDU) geleitet wird. Wie überhaupt sich der neue Zuschnitt einiger Bundesministerien im Haushaltsentwurf noch nicht abbildet. So sucht man die Ausgaben für das BAföG im Etat des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vergebens, sie finden sich im Etat des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Die Ausgaben für Raumfahrt wiederum sind im Einzelplan dieses Ministeriums gar nicht enthalten, sondern in dem des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dort sind auch noch die Etatansätze für den Klimaschutz angesiedelt. Dem nach neuem Zuschnitt dafür zuständigen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind dafür nach wie vor die Ausgaben für den Verbraucherschutz zugeordnet, obwohl dafür nun das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz verantwortlich zeichnet. Der Bereich „Heimat“ ist vom Bundesinnenministerium ins Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gewandert, die Etatansätze befinden sich aber nach wie vor im Einzelplan des Innenministeriums. Generalaussprache zur Regierungspolitik Für die Debatten über die Etats der einzelnen Bundesministerien sind jeweils eineinhalb Stunden eingeplant. Die Etats des Finanzministeriums, des Bundesrechnungshofes, der Bundesschuld und der Allgemeinen Finanzverwaltung werden im Anschluss an die Einbringungsrede Klingbeils in einer Allgemeinen Finanzdebatte erörtert. Diese Debatte dient zugleich als erste Lesung des angekündigten Koalitionsentwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025. Ebenso soll am Freitag, 11. Juli, der von der Koalition angekündigte Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität in der sogenannten „Schlussrunde“, der Abschlussdebatte, erstmals beraten werden. Höhepunkt der Haushaltswoche ist die Generaldebatte zum Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes am Mittwoch, 9. Juli. In der vierstündigen Aussprache kommen neben dem Kanzler auch die Fraktionsspitzen zu Wort. Der gemessen am Ausgabenansatz eher bescheidene Kanzleretat, der Einzelplan 04 des Haushalts, bietet dabei Gelegenheit, sich intensiv mit der Politik der Bundesregierung auseinanderzusetzen. Die Generalaussprache dient der Standortbestimmung der Bundespolitik und der Kritik am Kurs der Bundesregierung. Sie hebt sich daher von Debatten des politischen Tagesgeschäfts ab und zählt zu den parlamentarischen Höhepunkten im Jahresverlauf. Haushaltsberatungen in den Ausschüssen Im Anschluss an die Überweisung der Vorlagen haben die Ausschüsse das Wort. Sie beraten die Etatansätze „ihrer“ Ministerien. Nach Paragraf 95 der Geschäftsordnung des Bundestages können sie dem Haushaltsausschuss gutachtliche Stellungnahmen zuleiten. In diesem Jahr wird es dazu auch Sitzungen in der parlamentarischen Sommerpause geben. Die 42 Mitglieder des Haushaltsausschusses unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden, des hessischen Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU), wollen am Mittwoch, 30. Juli, und Donnerstag, 31. Juli, zusammenkommen, um zehn der 25 Einzelpläne zu beraten. Am Montag, 25. August, soll es eine Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2025 und zum Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität geben. Bis Donnerstag, 28. August, eventuell sogar bis Freitag, 29. August, wird sich der Haushaltsausschuss mit elf weiteren Einzelplänen befassen. Seine Beratungen will er am Mittwoch, 3. September, und Donnerstag, 4. September, abschließen. Empfiehlt der Haushaltsausschuss Änderungen am Haushaltsgesetz oder an einem der 25 Einzelpläne, legt er dem Bundestag dazu jeweils eine Beschlussempfehlung vor. Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss In der sogenannten Bereinigungssitzung am 4. September werden die letzten und strittigsten Fragen geklärt, die zuvor zurückgestellt worden waren. Bis dahin liegen auch die Stellungnahme des Bundesrates mitsamt Gegenäußerung der Bundesregierung vor. Am Ende der Sitzung wird die vom Haushaltsausschuss empfohlene Endfassung des Haushalts 2025 festgezurrt. Allein zu den Ergebnissen dieser einen Sitzung kann es eine weitere „ergänzende“ Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses geben. Sie kann Änderungen an Einzelplänen beinhalten, zu denen der Ausschuss bereits zuvor eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte. Um alle parlamentarischen Änderungen an einem Einzeletat zu überblicken, müssen neben dem Regierungsentwurf also unter Umständen zwei Beschlussempfehlungen beachtet werden. Zweite Lesung in der zweiten Haushaltswoche Die abschließende Beratung des Haushalts 2025 findet in der Woche vom 15. September statt. Zur zweiten Lesung liegen dem Parlament neben dem Ursprungsentwurf der Regierung Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor, darüber hinaus Änderungs- und Entschließungsanträge der Fraktionen. Auch in dieser zweiten Haushaltswoche gibt es eine Generalaussprache zum Kanzleretat. Ohne Aussprache abgestimmt werden üblicherweise die Etats des Bundespräsidenten (Einzelplan 01), des Deutschen Bundestages (Einzelplan 02) und des Bundesrates (Einzelplan 03), aber auch die milliardenschweren Etats der Bundesschuld (Einzelplan 32) und der Allgemeinen Finanzverwaltung (Einzelplan 60). In dem letztgenannten Einzelplan sind unter anderem die Steuereinnahmen des Bundes verortet. Dritte Beratung und namentliche Schlussabstimmung Am letzten Tag des Haushaltsmarathons, voraussichtlich am Donnerstag, 18. September, stimmt der Bundestag in dritter Lesung namentlich über das Haushaltsgesetz in der Fassung aller vorliegenden Beschlussempfehlungen ab. Über Entschließungsanträge der Fraktionen wird grundsätzlich in dritter Beratung abgestimmt, selbst wenn sich diese nicht auf das Haushaltsgesetz insgesamt, sondern nur auf bestimmte Einzelpläne beziehen. Im Gegensatz dazu wird über Änderungsanträge der Fraktionen stets am Ende der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs und der Einzelpläne entschieden. Damit ist der Haushalt beschlossen und kann in den verbleibenden knapp dreieinhalb Monaten umgesetzt werden. Der Ablauf der Etatberatungen unterscheidet sich in diesem Jahr aufgrund der Neuwahlen im Februar wesentlich von anderen Jahren. Ähnlich wie in den Jahren nach einer Bundestagswahl im Herbst müssen zwei Haushalte beschlossen werden – der diesjährige und der für das kommende Jahr. Kaum ist der Haushalt 2025 verabschiedet, beginnt in der darauffolgenden Woche ab dem 23. September die viertägige erste Lesung des Haushalts für 2026. Mit zweiwöchiger Verspätung gegenüber „normalen“ Jahren, in denen die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause im September traditionell die Haushaltswoche für die erste Lesung des Etats des nächsten Jahres ist. (vom/01.07.2025)
  6. An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu dem Gesetzentwurf „zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023 / 2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs“ (21/568) am Mittwoch, 2. Juli 2025, deutlich. Ziel der Regelung ist es unter anderem, die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten zu verkürzen. Dazu sind bestimmte Höchstfristen für den Abschluss der Genehmigungsverfahren vorgesehen, die je nach Art des Vorhabens unterschiedlich lang sind und von einem Monat bis zu zwei Jahren betragen können. Im Interesse einer Steuerung des Windenergieausbaus soll zudem geregelt werden, dass dem „überragenden öffentlichen Interesse“ nach Erreichen der Flächenziele in einem bestimmten Gebiet „genüge getan ist“. Ausgenommen davon sind Repowering-Vorhaben außerhalb von Windenergiegebieten. Kommunalvertreter begrüßen Verfahrensverkürzungen Dr. Till Jenssen vom Deutschen Städtetag sagte, es sei richtig die RED III-Umsetzung „gleich zu Beginn der Legislaturperiode“ anzugehen. Da es ohne Verfahrensverkürzung keinen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien geben werde, müsse in Beschleunigungsgebieten der Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Prüfungen möglich sein. Die Einschränkung des überragenden öffentlichen Interesses nannte er ein schwieriges Signal. Allein die Flächensicherung garantiere schließlich keine Realisierung der Projekte. Auch sei der Ausbaustand in den verschiedenen Landesteilen sehr unterschiedlich. Aus kommunaler Sicht „außerordentlich zu begrüßen“ ist die Regelung zum öffentlichen Interesse indes aus Sicht von Bernd Düsterdieck vom Deutschen Städte und Gemeindebund. „Wir appellieren an den Gesetzgeber, diese Vorschläge so zwingend umzusetzen“, sagte er. Nach dem Erreichen der Flächenbeitragswerte in den Ländern sei das gesetzgeberische und politische Ziel eines umfassenden Ausbaus der Windenergie sichergestellt. Die Ausnahme der Repowering-Anlagen müsse jedoch nochmals überdacht werden. Sonst drohe ein ungesteuerter Ausbau, was die Akzeptanz schwäche, sagte Düsterdieck. Regelungen zum überragenden öffentlichen Interesse Dr. Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag sagte, die Betroffenheit bei diesem Themenfeld liege bei den ländlichen Räumen. Das Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energie werde von den Landkreisen geteilt – gleichzeitig brauche es aber Steuerung. Vor diesem Hintergrund gingen die Regelungen in die richtige Richtung, reichten aber nicht aus, befand Ruge. Es brauche einen Vorrang der kommunalen und regionalen Planung, sagte er. „Nicht einen Vorrang des Windenergieausbaus ungesteuert.“ Auch Ruge bewertete die Regelungen zum überragenden öffentlichen Interesse als richtig. Gleichwohl hätte er sich eine noch klarere Formulierung gewünscht. Dr. Olaf Gericke, Präsident des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, nannte die im Entwurf gefundenen Formulierungen „besser als das, was vorher hatten“. Ob sie aber schlussendlich der Rechtsprechung standhalten, sei jetzt noch nicht zu beantworten. Der Weg gehe dennoch in die richtige Richtung, befand er. Nordrhein-Westfalen habe im letzten Jahr 600 Genehmigungen für Windenergieanlagen erteilt. „Deshalb kumulieren sich bei uns die Probleme schneller als in anderen Ländern.“ Eine Einschränkung des überragenden öffentlichen Interesses für Vorhaben im Außenbereich ist hingegen aus Sicht von Björn Spiegel vom Projektentwickler ARGE Netz GmbH & Co. KG entschieden abzulehnen. „Das ist politisch das falsche Signal“, befand er. Die Flächenziele allein reichten nicht aus für die Erreichung der Ausbauziele. Wegen Höhenbeschränkungen seien schließlich nicht alle Flächen für die Windenergie vollständig nutzbar. Anders als seine Vorredner begrüßte Spiegel die Ausnahmen für Repowering. Zugleich betonte er, es müssten auch weiterhin Vorhaben im Außenbereich realisiert werden können, „wenn Kommunen das explizit wünschen“. Lücken, Rechtsunsicherheiten und Fristen Für Christian Mildenberger von NRW.Energy4Climate, der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, ist es wichtig, dass der Gesetzentwurf den bislang erfolgreichen Weg „Ambition und Akzeptanz“ stärkt. Daher seien die Regelungen zu Flächen außerhalb von Windenergiegebieten zu unterstützen. Auch die Erleichterung bei Genehmigungen innerhalb von Windenergiegebieten seien zu begrüßen. Hier gebe es aber noch eine Lücke hinsichtlich bestehender Beschleunigungsgebiete in der Regionalplanung. Diese seien von der Neuregelung nicht erfasst. Es sollten aber laut Mildenberger alle Beschleunigungsgebiete von der Verfahrenserleichterung profitieren. Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht stellte in Frage, ob der Entwurf tatsächlich schon entscheidungsreif ist. So würden die Fristen der Richtlinie 1:1 umgesetzt, „selbst wenn sie zu Verzögerungen führen“. Es sei unionsrechtlich nicht geboten, die teils engeren Fristen im deutschen Recht nun zu verlängern. Müller sieht durch die Regelung Rechtsunsicherheiten entstehen. Der Gesetzentwurf, so sagte er weiter, orientiere sich eng an dem in der letzten Legislaturperiode vorgelegten Gesetzentwurf, ohne den dazu vorgebrachten Kritikpunkten Abhilfe zu schaffen. Die Abgeordneten hätten nun die Aufgabe zwischen Eilbedürftigkeit und Gründlichkeit zu entscheiden. „Aus unserer Sicht ist eine Verzögerung über die Sommerpause hinaus ein Qualitätsgewinn, der in Betracht gezogen werden sollte“, sagte Müller. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Till Elgeti, betrachtete die Thematik aus Sicht der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). Es brauche einen Wechsel in der Mentalität und der Kultur bei den Behörden. „Persönliche Sorgen werden zu einem Besorgnisgrundsatz bei einer Wasserbehörde“, sagte Elgeti. So könne unter Umständen ein sinnvolles Geothermie-Projekt verhindert werden. Solch ein Wechsel müsse aber „von oben gelebt werden“. Derzeit, so Elgeti, sei es so, dass in der Öffentlichkeit nur die Fehler einer Behörde gesehen würden. Um sich abzusichern, würden daher immer mehr Gutachten beauftragt, die zwar die Rechtssicherheit erhöhten, „der Geschwindigkeit aber schaden“. Wünschenswert sei daher eine Vollständigkeitsprüfung für alle Verfahren, „auch für Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte“. Umwidmung von Windenergiegebieten Nach Ansicht des Rechtsanwalts Thorsten Deppner, der nach eigener Aussage überwiegend Umwelt- und Naturschutzverbände als Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt, setzt der Gesetzentwurf die problematischsten Punkte der RED III-Richtlinie um, „während er die Punkte, die eine konzeptionelle Änderung der Planung von Windenergieausbau mit sich bringen würden, unangetastet lässt“. Am problematischsten sei, dass bereits bestehende Windenergiegebiete zu Beschleunigungsgebieten umgewidmet würden, ohne zu beachten, dass bei einer Vielzahl der Ausweisungen dieser Gebiete nicht dem Konzept der RED III gefolgt wurde. Damals sei auf Planungsebene nicht vorweggenommen worden, „dass es auf Zulassungsebene keine gesonderten Prüfungen mehr geben wird“. Prüfung der Artenschutzbelange Auf dieses Problem wies auch NABU-Vertreterin Rebekka Blessenohl hin. Im Gegensatz zur Ausweisung neuer Beschleunigungsgebiete finde bei den bereits bestehenden Beschleunigungsgebieten „weder eine sorgfältige Auswahl unkritischer Gebiete noch die Festlegung von Regeln für Schutzmaßnahmen auf Planungsebene statt“. Stattdessen seien die meisten der mit diesem Entwurf adressierten Beschleunigungsgebiete ursprünglich in der Annahme ausgewiesen worden, dass eine ausführliche Prüfung der Artenschutzbelange auf Ebene der Genehmigung stattfindet, sagte sie. Aus ihrer Sicht können Naturschutz und Ausbau durchaus „Hand in Hand gehen“. Dafür müsse man klug planen, strukturiert vorgehen und die Menschen vor Ort einbinden. Genau das sehe der NABU in dem vorliegenden Entwurf nicht. Stattdessen setze sich der Trend der vorherigen Regierung zur Beschneidung von Umwelt- und Beteiligungsrechten fort. (hau/02.07.2025)
  7. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stellt am Dienstag, 8. Juli 2025, vor dem Bundestag in einer 45-minütigen Rede den Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2025 (21/500) vor. Die Vorlage sollen nach den bis Freitag, 11. Juli, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes zusammen mit dem Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028 (20/12401) an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Ausgaben in Höhe von 503 Milliarden Euro geplant Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von 503 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2024 standen 476,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Als Investitionen sind 62,7 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 70,5 Milliarden Euro). Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind Mittel in Höhe von insgesamt 151,3 Milliarden Euro eingeplant. 30,4 Milliarden Euro davon sollen 2026 fällig werden. Den Ausgaben stehen Einnahmen von 421,1 Milliarden Euro gegenüber (2024: 427,5 Milliarden Euro). Davon entfallen laut Planung 386,8 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen (2024: 377,6 Milliarden Euro) und 27,0 Milliarden Euro auf Verwaltungseinnahmen (2024: 25,9 Milliarden Euro). Die Nettokreditaufnahme (NKA) liegt mit 81,8 Milliarden Euro deutlich über dem Vorjahresniveau von 39,0 Milliarden Euro. Die zulässige Nettokreditaufnahme beträgt laut Entwurf 49,7 Milliarden Euro; sie wird vollständig ausgeschöpft. Weitere 32,07 Milliarden Euro Neuverschuldung werden mit der neuen Bereichsausnahme in Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz begründet. Der 20. Bundestag hat kurz vor der Konstituierung des neuen Bundestages eine umfassende Änderung der Finanzverfassung vorgenommen. Demnach werden bestimmte Ausgaben im Sicherheits- und vor allem im Verteidigungsbereich, die ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts des vorangegangenen Jahres überschreiten, von der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen. Laut Entwurf fallen insgesamt 75,1 Milliarden Euro in die Bereichsausnahme und überschreiten damit deutlich den Betrag von 43,1 Milliarden Euro, der ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts 2024 entspricht. Das Gros dieser Ausgaben soll für die Verteidigung fällig werden (62,4 Milliarden Euro), die „Ausgaben des Bundes für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ werden mit 8,3 Milliarden Euro angegeben. Investitionsquote von zehn Prozent Von den 62,7 Milliarden Euro für Investitionen entfallen 17,3 Milliarden Euro auf finanzielle Transaktionen, die als Investitionen gebucht werden. Im Verhältnis zu den bereinigten Gesamtausgaben – also ohne finanzielle Transaktionen und ohne den Überschreitungsbetrag der Bereichsausnahme – liegt die Investitionsquote laut Entwurf bei 10,0 Prozent. Die Investitionsquote ist relevant für das Zusätzlichkeitskriterium des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“, das in Artikel 143h Grundgesetz geregelt ist. Neben den Ausgaben für Investitionen teilen sich die Ausgaben im Kernhaushalt auf in Ausgaben für Personal von 45,9 Milliarden Euro (2024: 45,0 Milliarden Euro), sächliche Verwaltungsausgaben von 25,9 Milliarden Euro (2024: 24,3 Milliarden Euro), für die militärische Beschaffung von 21,7 Milliarden Euro (2024: 15,2 Milliarden Euro), für den Schuldendienst von 30,2 Milliarden Euro (2024: 37,4 Milliarden Euro), für Zuweisungen und Zuschüsse von 322,9 Milliarden Euro (2024: 294,9 Milliarden Euro) und besondere Finanzierungsausgaben mit minus 5,7 Milliarden Euro (2024: minus 10,6 Milliarden Euro). Größte Aufwüchse bei Sozialem und Verteidigung Der größte der 25 Einzeletats ist wie in den Vorjahren der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für 2025 sind im Einzelplan 11 Ausgaben in Höhe von 190,3 Milliarden Euro eingeplant – 14,6 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Den zweitgrößten Aufwuchs im Vergleich zu 2024 verzeichnet der Einzelplan 14. Der Etat des Verteidigungsministeriums steigt um 10,5 Milliarden Euro auf 62,4 Milliarden Euro. Darunter fallen 21,6 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen, die teils über das Sondervermögen Bundeswehr finanziert werden. Mit 23,7 Milliarden Euro ist der Haushaltsplan des Bundesministeriums für Verkehr der größte Investitionsetat. Weniger Geld für Entwicklungszusammenarbeit Fast eine Milliarde Euro weniger als 2024 steht dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Verfügung. Statt 11,2 Milliarden Euro sieht der Haushalt des Einzelplans 23 für 2025 nur noch Ausgaben in Höhe von 10,3 Milliarden Euro vor. Der Haushaltsentwurf enthält zudem als Anlage die Wirtschaftspläne für diverse Sondervermögen des Bundes. Demnach sollen aus dem Sondervermögen „Bundeswehr“ in diesem Jahr 24,1 Milliarden Euro fließen, aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ 37,2 Milliarden Euro, aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ 36,7 Milliarden Euro und aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ 2,5 Millionen Euro. Den Ausgaben stehen in den Sondervermögen Einnahmen in gleicher Höhe entgegen. Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028 Im Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028 (20/12401) weist die Bundesregierung erhebliche Handlungsbedarfe aus. So müssten etwa ab 2028 erheblich höhere Verteidigungsausgaben aus dem Kernhaushalt gestemmt werden, um das Zwei-Prozent-Ziel der Nato zu erreichen, heißt es. Der Finanzplan sieht für 2026 Ausgaben in Höhe von 474,6 Milliarden Euro (NKA: 38,6 Milliarden Euro), für 2027 in Höhe von 488,2 Milliarden Euro (NKA: 36,3 Milliarden Euro) und für 2028 in Höhe von 497,3 Milliarden Euro (NKA: 29,4 Milliarden Euro) vor. Die Nettokreditaufnahme liegt im Finanzplanungszeitraum jeweils nahe an der nach dem Grundgesetz maximal zulässigen Nettokreditaufnahme. Im Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2028 besteht laut Bundesregierung „haushaltspolitischer Handlungsbedarf“, sprich: Die Ausgaben liegen noch deutlich über den erwarteten Einnahmen. In den Jahren 2026 und 2027 taxiert die Bundesregierung diesen Bedarf auf jeweils 13 Milliarden Euro, die in der Finanzplanung als „Handlungsbedarf-GMA“ (Globale Minderausgabe) ausgewiesen werden. Im Jahr 2028 liegt diese Handlungsbedarf-GMA laut Finanzplan bei rund 38,9 Milliarden Euro. Bundeswehr und Rentenversicherung Grund dafür ist laut Bundesregierung unter anderem, dass das Sondervermögen Bundeswehr im Jahr 2027, das nicht im Kernhaushalt abgebildet wird, ausgeschöpft sein dürfte. Zur Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels der Nato müssten die Ausgaben danach aus dem Kernhaushalt gestemmt werden. So sieht die Finanzplanung für 2028 Verteidigungsausgaben in Höhe von 72,4 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt vor. In diesem Jahr sind dafür 44,4 Milliarden Euro veranschlagt. Ein weiterer Ausgabentreiber in der Finanzplanung sind die aus dem Haushalt geleisteten Rentenversicherungsleistungen. Sie sollen von 116,3 Milliarden Euro 2024 bis zum Jahr 2028 auf 140,8 Milliarden Euro steigen. Bei den arbeitsmarktpolitischen Leistungen geht die Bundesregierung hingegen von sinkenden Ansätzen aus. Sie sollen von 50,9 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 44,2 Milliarden Euro im Jahr 2028 sinken. (hau/scr/30.06.2025)
  8. Im Anschluss an die Einbringungsrede von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) folgt am Dienstag, 8. Juli 2025, eine gut eineinhalbstündige Allgemeine Finanzdebatte zum Bundeshaushalt 2025 (21/500). Im Einzelnen geht es dabei um die erste Lesung des Einzelplans 08 des Bundesministeriums der Finanzen, des Einzelplans 20 des Bundesrechnungshofes, des Einzelplans 32 der Bundesschuld und des Einzelplans 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung. In diesem Zusammenhang ist auch die erste Lesung des Regierungsentwurfs für ein Haushaltsbegleitgesetzes 2025 vorgesehen. Die Vorlagen sollen nach den bis Freitag, 11. Juli, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Ausgaben des Bundesfinanzministeriums Das Bundesfinanzministerium soll im nächsten Jahr 10,6 Milliarden Euro ausgeben können, im letzten Jahr waren es mit 9,8 Milliarden Euro etwas weniger. Bei den Einnahmen wird ein Anstieg erwartet: von 242,2 Millionen Euro auf 408,8 Millionen Euro. Der größte Posten im Einzelplan sind Personalausgaben, die für 2025 auf 4,5 Milliarden Euro (plus 203,6 Millionen Euro) taxiert werden. Sächliche Verwaltungsausgaben mit 2,3 Milliarden Euro (plus 157,4 Millionen Euro) und Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit drei Milliarden Euro (plus 210,3 Millionen Euro) spielen ebenfalls eine gewichtige Rolle. Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen mit 3,6 Milliarden Euro zu Buche (2024: 3,2 Milliarden Euro). Deutliche Steigerungen sind in diesem Bereich etwa bei den Ausgaben für Investitionen avisiert; sie sollen um 95,4 Millionen Euro auf 221,7 Millionen Euro steigen. 1,5 Milliarden Euro soll das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) erhalten, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2024: 1,6 Millionen Euro). Für das Bundeszentralamt für Steuern (Kapitel 0815) wird im Entwurf mit Ausgaben in Höhe von 894,5 Millionen Euro gerechnet, 73,3 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Wiedergutmachungen des Bundes Bei den Programmkapiteln liegt der Ausgabenschwerpunkt traditionell bei den „Wiedergutmachungen des Bundes“. 2025 sind hierfür Ausgaben in Höhe von 1,7 Milliarden Euro veranschlagt, 144,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Davon entfallen 1,64 Milliarden Euro auf „Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie Erinnerungs- und Bildungsaufgaben“ (2024: 1,5 Milliarden Euro). Für die „Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt“ sind im Regierungsentwurf Ausgaben in Höhe von 441 Millionen Euro vorgesehen, 13,8 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Davon entfallen beispielsweise 234,7 Millionen Euro auf Ausgaben für die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH. Bundesrechnungshof und Bundesschuld Der Bundesrechnungshof (Einzelplan 20) kann mit 196 Millionen Euro rechnen (2024: 192 Millionen Euro). Die höheren Ausgaben gehen ausnahmslos auf höhere Personalausgaben zurück. Sie sollen auch infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst mit 146,7 Millionen Euro um 7,7 Millionen Euro höher ausfallen als im Jahr 2024. Deutlich weniger Ausgaben sind mit 7,6 Millionen Euro (minus 3,5 Millionen Euro) für Investitionen eingeplant. Die Einnahmen werden mit 369.000 Euro veranschlagt (2024: 382.000 Euro). Die Ausgaben der Bundesschuld (Einzelplan 32) umfassen laut Regierungsentwurf 34,2 Milliarden Euro gegenüber 39,6 Milliarden Euro in 2024. Dem stehen Einnahmen von 83,9 Milliarden Euro gegenüber (2024: 41,6 Milliarden Euro). Kernbereich des Einzelplans ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Die Nettokreditaufnahme liegt mit 81,8 Milliarden Euro deutlich über dem Vorjahresniveau von 39,0 Milliarden Euro. Für den Schuldendienst sind 30,1 Milliarden Euro vorgesehen gegenüber 37,4 Milliarden Euro im Jahr 2024. Leicht steigende Steuereinnahmen Dem Entwurf für den Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) zufolge geht die Bundesregierung für 2025 von leicht steigenden Steuereinnahmen aus. Eingestellt ist ein Betrag von 386,8 Milliarden Euro (2024: 377,6 Milliarden Euro). Der Einzelplan bildet überwiegend Einnahmen und Ausgaben ab, die nicht direkt einem Einzelplan der Ministerien zugeordnet werden können. Insgesamt werden die Einnahmen des Einzelplans mit 395,4 Milliarden Euro beziffert (2024: 410,9 Milliarden Euro). Gleichzeitig steigen die Ausgaben im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung. Statt 38,6 Milliarden Euro im Jahr 2024 sind im diesem Jahr 47,3 Milliarden Euro eingeplant. Etwa gleich hoch sind die Einnahmen, die aus der Lohnsteuer und aus der Umsatzsteuer erwartet werden: bei der Lohnsteuer sind es 110,5 Milliarden Euro (2024: 109,5 Milliarden Euro), bei der Umsatzsteuer 116,7 Milliarden Euro (2024: 109,6 Milliarden Euro). Für die Erhebung der Eigenmittel der EU werden im Einzelplan 60 33,7 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 35,6 Milliarden Euro). Aufgeführt werden die Einnahmen aus Bundessteuern auf Basis der jüngsten Steuerschätzungen. Die Einnahmen reduzieren sich unter anderem um die Abführung an die Europäische Union sowie um Steuermindereinnahmen, die zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung noch nicht gesetzlich verankert, aber geplant waren. Das betrifft etwa den am 26. Juni im Bundestag verabschiedeten „Investitions-Booster“. Hochwasserhilfe und Ukraine-Hilfe Im Kapitel „Allgemeine Bewilligungen“ findet sich ausgabeseitig wie im Vorjahr eine Zuweisung an das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von 2,5 Milliarden Euro. Aus dem Sondervermögen werden Unterstützungen für die vom Hochwasser 2021 betroffenen Regionen finanziert. Mit 17,2 Milliarden Euro sind die „Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis“ der Ausgabeschwerpunkt in dem Kapitel. Sie waren bislang im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds veranschlagt. Für die Unterstützung der Ukraine sind im Titel „Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ für 2025 8,3 Milliarden Euro ausgewiesen sowie weitere 13,6 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre. In dem Einzelplan wird zudem die Globale Minderausgabe veranschlagt. Sie soll in diesem Jahr vier Milliarden Euro betragen - halb so viel wie das Vorjahressoll. Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Der Einzelplan 60 enthält zudem die Wirtschaftspläne einiger Sondervermögen des Bundes, darunter des neuen Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Daraus sollen in diesem Jahr bereits 37,2 Milliarden Euro verausgabt werden. Weitere 84,8 Milliarden Euro sollen als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre gebunden werden können. Der Wirtschaftsplan ist laut Bundesregierung im Status einer „Arbeitsplanung“. Einige Vorhaben, die bereits angekündigt wurden, sind im Wirtschaftsplan noch nicht mit Mitteln hinterlegt. Die Einrichtung des Sondervermögens ist in Artikel 143h des Grundgesetzes geregelt. Die notwendige einfachgesetzliche Ausgestaltung des Sondervermögens ist noch nicht umgesetzt. Zur ersten Lesung am 8. Juli legen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Investitionen von 300 Milliarden Euro Laut Erläuterung des Wirtschaftsplans ermöglicht das Sondervermögen Investitionen in Höhe von 300 Milliarden Euro. Weitere 100 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen in Tranchen an den Klima- und Transformationsfonds überwiesen werden; im laufenden Jahr sind dafür zehn Milliarden Euro etatisiert. Die geplanten Ausgaben werden in dem Wirtschaftsplan in sieben Titelgruppen untergliedert. In der Titelgruppe 01 „Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ sind für 2025 beispielsweise Ausgaben in Höhe von 11,7 Milliarden Euro vorgesehen. Darunter fällt unter anderem der Titel „Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen“, für den im laufenden Jahr 2,5 Milliarden Euro verausgabt werden sollen, und in den kommenden Jahren 6,5 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung. Dieser Titel wurde laut Entwurf bisher im Einzelplan des Verkehrsministeriums mitveranschlagt und soll von dem Ministerium nun auch im Sondervermögen bewirtschaftet werden. Schienenwege und Krankenhäuser Dasselbe gilt für die „Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes“. Für 2025 sind 7,6 Milliarden Euro etatisiert, für die kommenden Haushaltsjahre insgesamt 62,9 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung. In der Titelgruppe 02 „Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur“ sind für dieses Jahr 1,5 Milliarden Euro eingeplant. Sie sollen in dem vom Gesundheitsministerium bewirtschafteten Titel „Sofort-Transformationskosten Krankenhäuser“ verausgabt werden. Titelgruppe 03 umfasst „Investitionen in die Energieinfrastruktur“. Dafür sind laut Entwurf in diesem Jahr 855,2 Millionen Euro eingeplant. Davon sind 835 Millionen Euro für die „Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und FSRU-Standorte“ vorgesehen. FSRU sind die "Floating Storage and Regasification Units" (schwimmende Speicher-Wiederverdampfungsanlagen als Bestandteil der Lieferkette für Flüssigerdgas (LNG)). Weitere 30 Millionen Euro sollen als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Jahre ausgebracht werden. Bewirtschaftet wird der Titel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der Titel wurde laut Entwurf bislang im Wirtschaftsetat mitveranschlagt. Energieversorgung und Kindertagesbetreuung Das gilt auch für den Titel „Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgungssicherheit von Nordostdeutschland – insbesondere mit Kraftstoffen – im Zusammenhang mit der Erdölraffinerie PCK Schwedt“, für den 2025 20,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Für die kommenden Jahre ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 379,8 Millionen Euro ausgebracht. Die Titel in Titelgruppe 04 „Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur“ sind bislang nicht mit Mitteln hinterlegt. Aufgeführt werden der Digitalpakt 2.0 sowie das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung. Bewirtschafter ist jeweils das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Forschungs-Ökosysteme und Künstliche Intelligenz Aus der Titelgruppe 05 sollen „Investitionen in die Forschung und Entwicklung“ finanziert werden. Dafür sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 472 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfallen 398,0 Millionen Euro auf „Investitionen in die Hightech-Agenda – Strategischer Ausbau der Forschungs-Ökosysteme“. Dafür ist zudem eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 187,0 Millionen Euro ausgebracht. Aus dem Titel, der vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt bewirtschaftet wird, sollen etwa 100 Millionen Euro für den Bereich der Künstlichen Intelligenz, 95 Millionen Euro für Quantentechnologien und 142,4 Millionen Euro für „Biotechnologie und Lebenswissenschaften“ verausgabt werden. Breitbandausbau und Digitalisierung der Verwaltung Die Titelgruppe 06 bündelt die Titel für „Investitionen in die Digitalisierung“. Hierfür sind im Jahr 2025 4,0 Milliarden Euro veranschlagt. Das Gros entfällt auf die „Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus“, für die im Jahr 2025 2,9 Milliarden Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,8 Milliarden Euro etatisiert sind. Der bisher im Etat des ehemaligen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr veranschlagte Titel wird künftig vom neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bewirtschaftet. Das BMDS übernimmt zudem die Bewirtschaftung von Digital-Titeln, die bisher im Etat des Innenministeriums mitveranschlagt waren und nun im Sondervermögen geführt werden. Das gilt beispielsweise für die „Digitalisierung der Verwaltung: Modernisierung der Registerlandschaft“, für die im laufenden Jahr 263 Millionen Euro vorgesehen sind. Als Verpflichtungsermächtigung sind 236,8 Millionen Euro veranschlagt. Wohnungsbau und klimafreundliches Bauen Die „Investitionen in den Wohnungsbau“ bilden die Titelgruppe 07 des Einzelplans. Für 2025 stehen dafür im Entwurf 327,0 Millionen Euro zur Verfügung. Unter anderem für das Investitionsprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN)“ sind in diesem Jahr 20,5 Millionen Euro eingeplant; 643,5 Millionen Euro sollen in den kommenden Jahren als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung gestellt werden. Für den Titel „Klimafreundliches Bauen (KfN)“ sind 243,5 Millionen Euro eingeplant und eine Verpflichtungsermächtigung von 1,1 Milliarden Euro. Bewirtschafter ist jeweils das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, in dessen Etat die Titel bislang mitveranschlagt waren. (hau/scr/03.07.2025)
  9. Der Bundestag beschäftigt sich am Dienstag, 8. Juli 2025, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Der Einzelplan 09 des Bundeshaushalts 2025 (21/500) umfasst Ausgaben von 9,0 Milliarden Euro gegenüber 11,1 Milliarden Euro im Vorjahr. Bundesministerin Katherina Reiche (CDU) kann mit etwas höheren Einnahmen (1,6 Milliarden Euro) als zuletzt (2024: 1,5 Milliarden Euro) rechnen. Der Einzelplan 09 soll nach den bis Freitag, 11. Juli, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Innovation, Technologie, neue Mobilität Der größte Teil der geplanten Ausgaben entfällt auf den Bereich „Innovation, Technologie und neue Mobilität“, für den 4,38 Milliarden Euro eingeplant sind (2024: 4,55 Milliarden Euro). Auf die „neue Mobilität“ entfallen davon 451,61 Millionen Euro (2024: 589,38 Millionen Euro). Darin enthalten ist unter anderem ein „Zukunftsinvestitionsprogramm für Fahrzeughersteller und die Zulieferindustrie sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte für transformationsrelevante Innovationen und regionale Innovationscluster“ mit 227,5 Millionen Euro (2024: 303,63 Millionen Euro). Für Technologien und Innovationen zur Transformation der Fahrzeug- und Mobilitätsindustrie sind 54,76 Millionen Euro (2024: 75,82 Millionen Euro) veranschlagt. Der Zukunftsfonds Automobilindustrie soll 70,77 Euro (2024: 81,86 Millionen Euro) enthalten. Im maritimen Bereich sollen im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer Beteiligung an der Rostocker Werft Meyer Neptun GmbH 201,5 Millionen Euro ausgegeben werden. für die Entwicklung maritimer Technologien sieht der Einzelplan 09 62,34 Millionen Euro vor (2024: 59,77 Euro). Für das Programm "Innovativer Schiffbau und wettbewerbsfähige Arbeitsplätze" sind 32 Millionen Euro (2024: 37 Millionen Euro) vorgesehen. Digitale Agenda, Luft- und Raumfahrt Für die Titelgruppe „Digitale Agenda“ sind 540,7 Millionen Euro vorgesehen (2024: 596 Millionen Euro). Davon entfallen für das europäische IPCEI Cloud- und Datenverarbeitungsprojekt 189,15 Millionen Euro (2024: 120 Millionen Euro). Die Investitionsförderung für kleine und mittelständische Unternehmen wurde stark gekürzt, und zwar auf 18,89 Millionen Euro (2024: 82,05 Millionen Euro). Dafür soll die Förderung der Computerspielentwicklung und die Umsetzung der Strategie für den Games-Standort Deutschland 88,30 Millionen Euro (2024: 50,34 Millionen Euro) enthalten. 2,3 Milliarden Euro (2024: 2,3 Milliarden Euro) sind für die Förderung von Luft- und Raumfahrt in den Etat eingestellt, von denen 939,14 Millionen Euro als Beitrag an die Europäische Weltraumorganisation ESA in Paris gehen (2024: 1,04 Milliarden Euro). Im Jahr 2025 sollen für die Forschungsförderung erheblich weniger Mittel, nämlich 166 Millionen Euro (2024: 2,38 Milliarden Euro), bereitgestellt werden. Für internationale Kooperationen stehen 291,68 Millionen Euro (2024: 333,46 Millionen Euro) bereit. Für den Betrieb und die Förderung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) sind 736,50 Millionen Euro (2024: 640,61 Millionen Euro) vorgesehen. 1,13 Milliarden Euro für Mittelstandsförderung Der Mittelstand soll laut Haushaltsplan mit 1,13 Milliarden Euro unterstützt werden (2024: 1,15 Milliarden Euro). Mehr als die Hälfte davon – 649,3 Millionen Euro - sind Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (2024: 679,43 Millionen Euro). Unternehmensgründungen sollen mit 176 Millionen Euro (2024: 176,86 Millionen Euro) unterstützt werden. Für das "Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" und das "Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)" sind 519,34 Millionen Euro (2024: 635,32 Millionen Euro) veranschlagt. Die Industrieforschung für Unternehmen soll gleichbleibend 253,11 Millionen Euro erhalten. Für „Energie und Nachhaltigkeit“ sind im Etatentwurf 1,13 Milliarden Euro vorgesehen (2024: 3,3 Milliarden Euro). Die Absenkung ist unter anderem damit zu begründen, dass sowohl der Titel „Finanzierung der LNG-Standorte“ (Flüssiggas-Terminals) (2024: 1,2 Milliarden Euro) als auch der Titel „Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland“ (2024: 735 Millionen Euro) wegfallen. Ein großer Teil der Mittel ist für die Erstellung der Energiebilanzen sowie die Bereitstellung sonstiger Daten für das Energie-Monitoring und die Emissionsberichterstattung vorgesehen: In diesem Jahr sind dafür 600 Millionen Euro eingeplant, für die Jahre 2026 bis 2028 jeweils weitere 200 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigungen. Ausgabenblöcke in Sondervermögen verschoben Der Rückgang bei den Ausgaben des Ministeriums ist vor allem darauf zurückzuführen, dass aus dem Etat des Ministeriums 835 Millionen Euro für die Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der "Floating Storage and Regasification Units" (FSRU, schwimmende Speicher-Wiederverdampfungsanlagen als Bestandteil der Lieferkette für Flüssigerdgas (LNG)) und der FSRU-Standorte herausgenommen wurden. Sie sind jetzt im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität enthalten, der sich im Einzelplan 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung findet. Im Haushalt 2024 waren noch 1,17 Milliarden Euro dafür im Wirtschaftsetat eingestellt. Darüber hinaus sind nun die Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland mit 635 Millionen Euro im Klima- und Transformationsfonds (KTF), einem weiteren Sondervermögen des Bundes, verortet. Im Etat 2024 des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums war dieser Titel noch mit 735,01 Millionen Euro veranschlagt. Energieforschung, Außenwirtschaftsförderung, Tourismus Für die Ausgaben, die im Zusammenhang mit Darlehen der KfW zur Absicherung von Ausfallrisiken geothermischer Bohrungen entstehen, sind 750 Millionen Euro vorgesehen. Die Energieforschung erhält weniger und soll mit 486,11 Millionen Euro (2024: 569 Millionen Euro) gefördert werden. Auch Reallabore, die im Realbetrieb Innovationen aus der Forschung beschleunigen und an den Markt heranführen, müssen mit weniger Geld auskommen, sie erhalten rund 84 Millionen Euro, (2024: 101, 46 Millionen Euro). Für die Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen sowie die Stärkung Deutschlands als Investitions- und Tourismusstandort sind insgesamt 439,65 Millionen Euro (2024: 388,76 Millionen Euro) vorgesehen. So erhalten das Netzwerk deutscher Auslandshandelskammern und die GTAI (Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH) zusammen 103,96 Millionen Euro. Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) erhält eine Förderung von 39,92 Millionen Euro (2024: 40,60 Millionen Euro). Damit wirbt sie im Ausland für das Reiseland Deutschland und koordiniert unter anderem die Ergebnisse der Marktforschung zur Stärkung Deutschlands als Tourismusstandort. (hau/nki/02.07.2025)
  10. Mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beschäftigt sich das Parlament am Dienstag, 8. Juli 2025, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang. Der Einzelplan 25 des Bundeshaushalts 2025 (21/500) enthält Ausgaben von 7,4 Milliarden Euro (2024: 6,7 Milliarden Euro). Bundesministerin Verena Hubertz (SPD) rechnet mit Einnahmen von 176,83 Millionen Euro (2024: 242,65 Millionen Euro). Die Personalausgaben sollen leicht sinken, und zwar von 174,26 Millionen Euro auf 171 Millionen Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre werden mit 4,66 Milliarden Euro angegeben, davon in den Jahren 2026 bis 2028 jeweils über eine Milliarde Euro. Der Einzelplan 25 soll nach den bis Freitag, 11. Juli,, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Sozialer Wohnungsbau und Wohngeld Für das Bau- und Wohnungswesen sind 5,7 Milliarden Euro eingestellt gegenüber 5,0 Milliarden Euro in 2024. Größter Einzelposten ist der soziale Wohnungsbau mit 2 Milliarden Euro, was nach 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2024 einen Aufwuchs darstellt. Die Ausgaben für Wohngeld sollen bei 2,36 Milliarden Euro liegen (2024: 2,1 Milliarden Euro). Wohngeld werde geleistet, so die Regierung, damit einkommensschwächere Haushalte oberhalb der Grundsicherung die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Das Leistungsniveau sei 2020 erhöht worden. Das Wohngeld sei dynamisiert und dabei alle zwei Jahre an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst worden, erstmals 2022. Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes stelle sicher, dass die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten werde, da die mit der Wohngeldreform 2020 erreichte Entlastungswirkung bestehen bleibe. Außerdem wird auf Entlastungen bei den Heizkosten verwiesen. Finanzhilfen, Wohnungsbauprämie, Baukindergeld Für zweckgebundene Finanzhilfen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus sind Programmmittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro (Verpflichtungsrahmen) eingeplant. In diesem Jahr werde davon ein Anteil in Höhe von 2,03 Milliarden Euro ausgabenwirksam. Mit den Mitteln soll die Wohnraumversorgung der Haushalte unterstützt werden, die sich am Markt nicht angemessen versorgen könnten und auf Unterstützung angewiesen seien, erläutert die Bundesregierung. Einen weiteren Ausgabenschwerpunkt bildet die Wohnungsbauprämie in Höhe von 220 Millionen Euro. Das seit September 2018 gewährte Baukindergeld setze einen schnell wirksamen Impuls für die Wohneigentumsbildung von Familien mit Kindern. Die 2025 veranschlagten Mittel (798 Millionen Euro) sollen der Ausfinanzierung dienen, heißt es in den Haushaltserläuterungen. Stadtentwicklung und Raumordnung Für Stadtentwicklung und Raumordnung sieht der Etat 1,3 Milliarden Euro vor (2024: 1,4 Milliarden Euro). Dazu zählen – wie im Vorjahr – 240 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur. 128,8 Millionen Euro sind für die Förderung von Modellprojekten Smart Cities eingeplant (2024: 126,7 Millionen Euro). Die Mittel für die Städtebauförderung summieren sich auf 795,9 Millionen Euro (2024: 973,9 Millionen Euro), von denen 639,9 Millionen Euro als Zuweisungen an die Länder gehen sollen (2024: 762,3 Millionen Euro). Für Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn sind 118,5 Millionen Euro in den Etat eingestellt (2024: 84,1 Millionen Euro). (hau/hle/03.07.2025)