Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

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  1. Ohne Aussprache stimmt der Bundestag zu Beginn seiner Plenarsitzung am Dienstag, 16. September 2025, in zweiter Beratung über die Etats des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes (Einzelplan 01), des Deutschen Bundestages (Einzelplan 02) und des Bundesrates (Einzelplan 03) ab. Dazu liegen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor (21/1002, 21/1003, 21/1064, 21/1061). Bundespräsident und Bundespräsidialamt Für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt stehen demnach im kommenden Jahr Gesamtausgaben in Höhe von 58,94 Millionen Euro zur Verfügung (2024: 47,1 Millionen Euro). Deutscher Bundestag Beim Deutschen Bundestag waren im Haushaltsentwurf der Bundesregierung Ausgaben in Höhe von insgesamt 1,23 Milliarden Euro im Jahr 2025 veranschlagt, knapp sechs Millionen Euro weniger als 2024. Hier gab es im Rahmen der Bereinigungssitzung unter dem Strich einen Zuwachs um 14,66 Millionen Euro auf 1,25 Milliarden Euro. Die Veränderungen ergeben sich aufgrund von höheren Geldleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestags. Diese sind jetzt mit 137,8 Millionen Euro veranschlagt, 14,8 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant. Um 268.000 Euro gekürzt wurde der Titel 685 12 - 011 „Förderung von Einrichtungen für parlamentarische Zwecke“. Begründet wurde dies mit dem Wegfall der Förderung des Bürgervereins Demokratieort Paulskirche e. V. Bundesrat Das Budget des Bundesrates steigt 2025 um 240.000 Euro auf 38,5 Millionen Euro.
  2. Über den Etat des Bundesministeriums der Finanzen (Einzelplan 08) sowie des Bundesrechnungshofes (Einzelplan 20) im Haushaltsgesetz 2025 (21/500, 21/501) stimmt der Bundestag am Dienstag, 16. September 2025, nach 75-minütiger Debatte ab. Dazu wird der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben. Anstieg bei den Einnahmen erwartet Das Bundesfinanzministerium soll im nächsten Jahr 10,6 Milliarden Euro ausgeben können, im letzten Jahr waren es mit 9,8 Milliarden Euro etwas weniger. Bei den Einnahmen wird ein Anstieg erwartet: von 242,2 Millionen Euro auf 408,8 Millionen Euro. Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen mit 3,6 Milliarden Euro zu Buche (2024: 3,2 Milliarden Euro). 1,5 Milliarden Euro soll das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) erhalten, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2024: 1,6 Millionen Euro). Der Bundesrechnungshof kann mit 196 Millionen Euro rechnen (2024: 192 Millionen Euro). (hau/12.09.2025)
  3. Der Bundestag entscheidet am Dienstag, 16. September 2025, nach 75-minütiger Aussprache über den Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dazu liegen den Parlamentariern Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor (21/1064, 21/1061). Der Einzelplan 09 des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501) umfasst in der geänderten Fassung des Ausschusses Ausgaben von 9,02 Milliarden Euro gegenüber 11,1 Milliarden Euro im Vorjahr. Der Rückgang um gut zwei Milliarden Euro ist auch auf den Zuschnitt des von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geführten Ministeriums zurückzuführen. Anders als in der vergangenen Wahlperiode ist der Bereich Klimaschutz dem Wirtschaftsministerium nicht mehr zugeordnet. Im Rahmen der Beratungen des Haushaltsausschusses ergaben sich für die Einzelplan 09 nur geringfügige Änderungen. Deutlich aufgestockt hat der Ausschuss die Mittel für flankierende Maßnahmen zur Ansiedlung zum Erhalt der Produktion von kritischen Arzneimitteln in Deutschland. Statt 16,67 Millionen Euro wie im Regierungsentwurf geplant sollen dafür nun 50 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Innovation, Technologie, neue Mobilität Der größte Teil der geplanten Ausgaben entfällt auf den Bereich „Innovation, Technologie und neue Mobilität“, für den 4,4 Milliarden Euro eingeplant sind (2024: 4,5 Milliarden Euro). Auf die „neue Mobilität“ entfallen davon 451,6 Millionen Euro (2024: 587,4 Millionen Euro). Darin enthalten ist unter anderem ein „Zukunftsinvestitionsprogramm für Fahrzeughersteller und die Zulieferindustrie sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte für transformationsrelevante Innovationen und regionale Innovationscluster“ mit 227,5 Millionen Euro (2024: 303,6 Millionen Euro). Für die Titelgruppe „Digitale Agenda“ gibt es 540,7 Millionen Euro (2024: 596 Millionen Euro). 2,3 Milliarden Euro (2024: 2,3 Milliarden Euro) sind für die Förderung von Luft- und Raumfahrt in den Etat eingestellt, von denen 939,1 Millionen Euro als Beitrag an die Europäische Weltraumorganisation ESA in Paris gehen (2024: 1,0 Milliarden Euro). 1,13 Milliarden Euro für Mittelstandsförderung Der Mittelstand wird mit 1,1 Milliarden Euro unterstützt werden (2024: 1,2 Milliarden Euro). Mehr als die Hälfte davon – 649,3 Millionen Euro - sind Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (2024: 679,4 Millionen Euro). (hau/12.09.2025)
  4. Mit dem Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für 2025 beschäftigt sich das Parlament am Dienstag, 16. September 2025, 75 Minuten lang. Zu der sich anschließenden Abstimmung gibt es Beschlussvorlagen des Haushaltsausschusses (21/1064, 21/1061). Der Einzelplan 25 des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501) enthält Ausgaben von 7,37 Milliarden Euro (2024: 6,7 Milliarden Euro). Bundesministerin Verena Hubertz (SPD) rechnet mit Einnahmen von 176,8 Millionen Euro (2024: 242,7 Millionen Euro). Die Beratungen im Haushaltsausschuss haben zu keinen Veränderungen im Einzelplan 25 geführt. Sozialer Wohnungsbau größter Einzelposten Für das Bau- und Wohnungswesen gibt es 2025 5,7 Milliarden Euro gegenüber 5,0 Milliarden Euro in 2024. Größter Einzelposten ist der soziale Wohnungsbau mit 2 Milliarden Euro, was nach 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2024 einen Aufwuchs darstellt. Die Ausgaben für Wohngeld liegen bei 2,4 Milliarden Euro (2024: 2,1 Milliarden Euro). Stadtentwicklung und Raumordnung Für Stadtentwicklung und Raumordnung werden 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt (2024: 1,4 Milliarden Euro). Dazu zählen – wie im Vorjahr - 240 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur. 128,8 Millionen Euro sind für die Förderung von Modellprojekten Smart Cities eingeplant (2024: 126,7 Millionen Euro) Die Mittel für die Städtebauförderung summieren sich auf 795,9 Millionen Euro (2024: 973,9 Millionen Euro), von denen 639,9 Millionen Euro als Zuweisungen an die Länder gehen (2024: 762,3 Millionen Euro). Für Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn sind 118,5 Millionen Euro in den Etat eingestellt (2024: 84,1 Millionen Euro). (hau/12.09.2025)
  5. Der Bundestag stimmt über die im Haushaltsgesetz 2025 (21/500, 21/501) enthaltenen Planungen für Einnahmen und Ausgaben des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung am Dienstag, 16. September 2025, nach einer 75-minütigen Debatte ab. Dazu wird es eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses geben (21/1064, 21/1061). Erst mit der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums für den Haushaltsausschuss ist das neue Bundesministerium von Minister Karsten Wildberger (CDU) als Einzelplan 24 im Bundeshaushalt sichtbar geworden. Für 2025 sind dort nun 11,2 Millionen an Ausgaben Euro veranschlagt, rund die Hälfte davon für Personalausgaben. Breitbandausbau und Digitalisierung Ein Großteil der Infrastruktur-Investitionen findet sich in der Titelgruppe 06 des Wirtschaftsplans für das neue Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Für die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus sind dort 2,93 Milliarden Euro vorgesehen. Der Breitbandausbau bleibt damit der Ausgabenschwerpunkt. Für die Unterstützung des Mobilfunkausbaus sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens 366,8 Millionen Euro veranschlagt. Im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung, einer der neuen Zuständigkeiten des Hauses, stehen dort für das europäische Identitätsökosystem rund 131 Millionen Euro zur Verfügung, für das Bürgerkonto beziehungsweise die Infrastruktur sind 243 Millionen Euro veranschlagt. Dazu kommen 263 Millionen Euro für die Modernisierung der Registerlandschaft sowie 45 Millionen Euro für Transformation und IT-Dienstleistungen. Digitale Infrastruktur und Datenpolitik Im bisher für die digitalpolitischen Projekte relevanten Kapitel 1204 („Digitale Infrastruktur“) des Bundesverkehrsministeriums (vormals: Bundesministerium für Digitales und Verkehr) stehen laut Regierungsentwurf (Einzelplan 12) noch 213 Millionen Euro (2024 Soll: 2,31 Milliarden Euro) für den Ausbau digitaler Infrastrukturen zur Verfügung. Für dieses Jahr sind im Einzelplan 12 Haushaltsreste aus Vorjahren in Höhe von 915,27 Millionen Euro ausgewiesen. Einnahmen sind in dem Kapitel keine vorgesehen. Für Aktivitäten im Bereich der nationalen und internationalen Datenpolitik stehen Digitalminister Wildberger voraussichtlich 5,66 Millionen Euro (Soll 2024: 7,44 Millionen Euro) zur Verfügung. Für Leistungen an die Bundesnetzagentur zur Durchführung von TK-Aufträgen sind 14,8 Millionen Euro vorgesehen. Für das Gigabitbüro des Bundes sind 3,6 Millionen Euro veranschlagt. Zuweisungen und Zuschüsse Die Zuweisungen und Zuschüsse sinken überwiegend; für die Umsetzung der 5x5G-Strategie stehen 2025 nur noch 5,95 Millionen Euro statt vorher 35,87 Millionen Euro zur Verfügung. Für Verwaltungsausgaben der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft stehen 18,6 Millionen Euro (Soll 2024: 21,4 Millionen Euro) bereit. Auch für die Entwicklung und Erprobung neuer softwaregestützter Netztechnologien stehen statt 71,62 Millionen Euro im Vorjahr nun nur noch 4,2 Millionen Euro an Zuschüssen bereit. Für die Förderung eines verkehrsübergreifenden Mobilitätssystems auf Grundlage des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens sinken die Zuschüsse von rund 84,56 Millionen Euro auf nun 45,47 Millionen Euro. Digitale Innovationen In der Titelgruppe 01 „Digitale Innovationen“ sind Ausgaben in Höhe von rund 91,35 Millionen Euro ausgewiesen (Soll 2024: 113,25 Millionen Euro). Kürzungen betreffen hier unter anderem den Bereich „Innovative Anwendungen von künstlicher Intelligenz“: Während 2024 noch 60,64 Millionen Euro zur Verfügung standen, sollen es 2025 knapp elf Millionen Euro weniger sein. Ebenfalls gekürzt wird bei Zuschüssen für innovative Forschung im Rahmen der digitalen Infrastruktur wie der Forschungsinitiative „mFUND“: Hier sollen 2025 36,39 Millionen Euro statt 42,1 Millionen Euro wie 2024 zur Verfügung stehen. Das betrifft auch Zuschüsse für innovative Forschung im Bereich unbemannter Luftfahrt wie Drohnen und Lufttaxis für die die Zuschüsse mit 3,7 Millionen Euro im Vergleich zu 7,5 Millionen Euro im Soll 2024 etwas niedriger ausfallen. (hau/lbr/12.09.2025)
  6. Mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit befasst sich das Parlament am Dienstag, 16. September 2025. Nach 75-minütiger Debatte wird über den Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501) in der durch den Haushaltsausschuss nur leicht abgeänderten Fassung abgestimmt. Dazu liegen den Abgeordneten Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor (21/1064, 21/1061). Der Einzelplan 16 enthält Ausgaben in Höhe von 2,69 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,4 Milliarden Euro in diesem Jahr. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) plant mit Einnahmen von 1,15 Milliarden Euro gegenüber 1,06 Milliarden Euro in 2024. Im Verlauf der Haushaltsberatungen kam es zu keinen nennenswerten Änderungen im Umweltetat. Umweltschutz und radioaktive Abfälle Für den Umweltschutz sollen in diesem Jahr 262,3 Millionen Euro ausgegeben werden können (2024: 313,19 Millionen Euro). 38,57 Millionen Euro davon sind zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel eingeplant. (2024: 41,07 Millionen Euro). Verbände und sonstige Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes sollen dem Entwurf zufolge Zuschüsse in Höhe von 11,58 Millionen Euro erhalten (2024: 11,25 Millionen Euro). 33 Millionen Euro sind für Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen eingeplant. (2024: 37,56 Millionen Euro). Für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle sieht die Vorlage Ausgaben in Höhe von 1,4 Milliarden Euro vor (2024: 1,14 Milliarden Euro). Davon entfallen 860,81 Millionen Euro auf Endlagerungen und Standortauswahlverfahren (2024: 710 Millionen Euro) und 534,44 Millionen Euro auf Zwischenlagerungen (2024: 430 Millionen Euro). Als Einnahmen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle sind im Etatentwurf 581,25 Millionen Euro aufgeführt (2024: 531,55 Millionen Euro) – bei den Einnahmen für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle sind es 468 Millionen Euro (2024: 433,08 Millionen Euro) Der Naturschutz soll im nächsten Jahr 200,31 Millionen Euro kosten dürfen im Vergleich zu 146,14 Millionen Euro im Jahr 2024. Für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sind 131,47 Millionen Euro vorgesehen (2024: 137,95 Millionen Euro) und für Verbraucherpolitik 41,06 Millionen Euro (2024: 40,39 Millionen Euro). Nachgeordnete Behörden Das nachgeordnete Umweltbundesamt soll 205,19 Millionen Euro erhalten (2024: 183,56 Millionen Euro), das Bundesamt für Naturschutz 65,59 Millionen Euro (2024: 56,36 Millionen Euro), das Bundesamt für nukleare Sicherheit der nuklearen Entsorgung 60,92 Millionen Euro (2024: 68,82 Millionen Euro) und das Bundesamt für Strahlenschutz 80,49 Millionen Euro (2024: 83,59 Millionen Euro). (hau/12.09.2025)
  7. Über den Etat des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat im Bundeshaushalt 2025 (21/500, 21/501) entscheidet der Bundestag am Dienstag, 16. September 2025, nach 75-minütiger Debatte. Dazu liegen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor (21/1064, 21/1061). Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sollen 2025 6,88 Milliarden Euro zur Verfügung stehen – 2024 waren es 6,93 Milliarden Euro. Im Einzelplan 10 wird mit Einnahmen von 99,75 Millionen Euro gerechnet (2024: 101,57 Millionen Euro). An den Summen hat sich im Verlaufe der Haushaltsberatungen nichts geändert. Landwirtschaftliche Sozialpolitik Die Landwirtschaftliche Sozialpolitik umfasst Ausgaben von 4,09 Milliarden Euro (2024: 4,11 Milliarden Euro). Davon entfallen 2,39 Milliarden Euro auf die Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte (2024: 2,44 Milliarden Euro) und 1,54 Milliarden Euro (2024: 1,52 Milliarden Euro) auf die Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Die Ausgaben für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Ernährung betragen laut Entwurf 194,33 Millionen Euro (2024: 191,5 Millionen Euro). An der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) beteiligt sich der Bund dem Entwurf zufolge mit 907 Millionen Euro – dem gleichen Betrag wie 2024. Mehr Geld für den Umbau der Tierhaltung Die Ausgaben für Marktordnung und Maßnahmen der Notfallvorsorge werden mit 263,77 Millionen Euro beziffert (2024: 214,03 Millionen Euro), die Ausgaben für „Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation“ mit 378,62 Millionen Euro (2024: 397,97 Millionen Euro) und für „internationale Maßnahmen“ sieht der Entwurf 69,72 Millionen Euro vor (2024: 80,5 Millionen Euro). Zu Letzterem zählen unter anderem die Beiträge an nationale und internationale Organisationen in Höhe von 31,85 Millionen Euro (2024: 31,47 Millionen Euro). Für die Förderung des Umbaus der Tierhaltung sind 200 Millionen Euro eingestellt – 50 Millionen Euro mehr als 2024. (hau/12.09.2025)
  8. Die abschließende Beratung über den Etat des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend für 2025 findet am Dienstag, 16. September 2025, statt. Der Einzelplan 17 des um den Bereich Bildung ausgeweiteten Ministeriums unter Leitung von Bundesministerin Karin Prien (CDU) sieht in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung Ausgaben in Höhe von 14,19 Milliarden Euro vor gegenüber 13,87 Milliarden Euro im Jahr 2024. Prien kann mit Einnahmen von 269,04 Millionen Euro rechnen (2024: 259,04 Millionen Euro). Im Ergebnis der Haushaltsberatungen stieg das Ausgabenvolumen im Vergleich zum Regierungsentwurf um 1,7 Milliarden Euro an. Den Abgeordneten wird für die nach 75-minütiger Debatte anstehende Abstimmung eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vorliegen. Elterngeld ist größter Einzelposten Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 12,9 Milliarden Euro eingeplant (2024: 12,49 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 7,41 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2024: 8,03 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen 3,85 Milliarden Euro (2024: 2,75 Milliarden Euro), davon 3,37 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien (2024: 2,37 Milliarden Euro) und 224 Millionen Euro auf das Kindergeld (2024: 210 Millionen Euro). Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,31 Milliarden Euro eingeplant nach 1,3 Milliarden Euro in diesem Jahr. Einsparungen bei der Kinder- und Jugendpolitik Weniger Geld soll es für die Kinder- und Jugendpolitik geben, für die noch 588,99 Millionen Euro bereitstehen (2024: 600,44 Millionen Euro). Die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sollen mit 200 Millionen Euro auf dem gleichen Niveau liegen wie 2024. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 243,72 Millionen Euro (2024: 243,77 Millionen Euro). Kürzungen beim Bundesfreiwilligendienst 427,85 Millionen Euro soll die Ministerin für die Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2024: 498,38 Millionen Euro). Davon entfallen 304,6 Millionen Euro auf den Titel „Stärkung der Zivilgesellschaft“ (2024: 348,1 Millionen Euro). Gekürzt werden soll beim Bundesfreiwilligendienst, und zwar von 207,2 Millionen Euro auf 184,2 Millionen Euro im Jahr 2025. (hau/12.09.2025)
  9. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) kann im Haushaltsjahr 2025 von Ausgaben in Höhe von 38,29 Milliarden Euro ausgehen – knapp sechs Milliarden weniger als 2024. Das sieht der Einzelplan 12 des Haushaltsgesetzes 2025 (21/500, 21/501) in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung vor, über den das Parlament am Dienstag, 16. September 2025, nach 75-minütiger Debatte entscheidet. Dazu liegen den Abgeordneten Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor (21/1012, 21/1064). Der Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr enthält Ausgaben für Investitionen in Höhe von 23,72 Milliarden Euro vor und ist damit der größter Investitionshaushalt. Als Einnahmen sind 14,23 Milliarden Euro anvisiert gegenüber 15,87 Milliarden Euro 2024. Davon sollen 13,37 Milliarden Euro auf die Lkw-Maut entfallen (2024: 15,14 Milliarden Euro). Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Erhebung der Lkw-Maut werden auf 1,39 Milliarden Euro beziffert (2024: 1,3 Milliarden Euro). Als Ergebnis der Haushaltsberatungen ist im Einzelplan 12 eine Steigerung der Ausgaben der Autobahn GmbH des Bundes für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung um 59 Millionen Euro vorgesehen. Gegenfinanziert wird dies durch eine Erhöhung der Globalen Minderausgabe (GMA), die von 260,21 Millionen Euro um insgesamt 86,04 Millionen Euro auf 346,25 Millionen Euro steigt. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen im Titel „Verwaltungsausgaben der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG)“ eingefügt. Ab 2026 sind 20 Millionen Euro für die MIG vorgesehen, weil sie – anders als ursprünglich geplant – nun doch über den 31. Dezember 2025 hinaus bestehen soll. Deutlich erhöht werden zudem die Verpflichtungsermächtigungen im Titel „Deutscher Beitrag zum Aufbau des europäischen, zivilen Satellitennavigationssystems GALILEO“ – von 67,5 Millionen Euro auf 166,6 Millionen Euro. Weniger Ausgaben für Bundesfernstraßen Auf die Bundesfernstraßen entfallen laut Etatentwurf Ausgaben von 10,82 Milliarden Euro (2024: 12,79 Milliarden Euro), davon 9,39 Milliarden Euro für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb (2024: 11,47 Milliarden Euro). Die Ausgaben der Autobahn GmbH des Bundes für Investitionen belaufen sich auf 3,63 Milliarden Euro (2024: 6,03 Milliarden Euro), die Ausgaben für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung Jahr auf 2,08 Milliarden Euro (2024: 2,29 Milliarden Euro). Für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen sind 756,52 Millionen Euro eingestellt (2024: 523,84 Millionen Euro), für den Erhalt der Bundesstraßen 1,49 Milliarden Euro (2024: 1,31 Milliarden Euro). Für Radwege an Bundesstraßen sollen wie bisher 120 Millionen Euro bereitgestellt werden. Reduzierung der Trassenpreise Für die Bundesschienenwege sind 12,6 Milliarden Euro vorgesehen – deutlich weniger als für 2024 (16,4 Milliarden Euro). Darin enthalten sind Baukostenzuschüsse für Investitionen in Höhe von 456,28 Millionen Euro nach 1,68 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für die Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr sind 275 Millionen Euro eingestellt (2024: 229,33 Millionen Euro), für die Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr 105 Millionen Euro (2024: 145 Millionen Euro). Der Infrastrukturbeitrag des Bundes für die Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (2024: 7,47 Milliarden Euro) wurde in das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ verschoben – ebenso wie die Mittel für die Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System) (2024: 1,08 Milliarden Euro). Eigenkapital der Deutschen Bahn AG soll deutlich erhöht werden Das Eigenkapital der Deutschen Bahn AG soll mit 8,48 Milliarden Euro aufgestockt werden (2024: 5,5 Milliarden Euro). Zusätzlich sieht der Entwurf ein Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in Höhe von 3 Milliarden Euro vor. Zwei Milliarden für den Verkehr in den Gemeinden Zwei Milliarden Euro – und damit doppelt so viel wie 2024 – sollen im kommenden Jahr bereitgestellt werden, um die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zu verbessern. 1,11 Milliarden Euro gehen als Finanzhilfen an die Länder für Vorhaben der Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (2024: 588,73 Millionen Euro). 888,9 Millionen Euro sind geplant als Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs und sollen an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen, „die sich überwiegend in Bundeshand befinden“, gehen (2024: 411,27 Millionen Euro). Die Bundeswasserstraßen sollen mit 1,99 Milliarden Euro bedacht werden im Vergleich zu 1,77 Milliarden Euro 2024. 895 Millionen Euro sind für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen vorgesehen (2024: 724,76 Millionen Euro). Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt zusätzlich zu den Ausgaben im Einzelplan 12 Mittel in Höhe von 11,71 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung. (hau/12.09.2025)
  10. Höhepunkt der Abschlussberatungen zum Bundeshaushalt 2025 (21/500, 21/501) ist am Mittwoch, 17. September 2025, die dreistündige Generaldebatte zur Politik der Bundesregierung. Bei der sogenannten Elefantenrunde werden neben Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen das Wort ergreifen. Beraten und namentlich abgestimmt wird dabei auch der Etat von Bundeskanzler und Bundeskanzleramt (Einzelplan 04), der Ausgaben in Höhe von 4,04 Milliarden Euro vorsieht (2024: 3,87 Milliarden Euro). Im Regierungsentwurf vorgesehen waren 3,97 Milliarden Euro. Abgestimmt wird auch über den Etat des Unabhängigen Kontrollrates (Einzelplan 22) Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde unter anderem ein neuer 35 Millionen Euro schwerer Titel „Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen“ eingefügt. Für die Abstimmung über beide Einzelpläne liegen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschuss vor (21/1064, 21/1061). Zwei Milliarden Euro für Kultur und Medien Staatsminister Wolfram Weimer (parteilos), Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, soll im nächsten Jahr 2,03 Milliarden Euro ausgeben können (2024: 2,06 Milliarden Euro). Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Staatsministerin Elisabeth Kaiser (SPD), soll 18,22 Millionen Euro erhalten nach 16,59 Millionen Euro im Jahr 2024. Der Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst beläuft sich dem Entwurf zufolge auf 1,19 Milliarden Euro (2024: 1,08 Milliarden Euro). Nicht mehr dem Bundeskanzleramt zugeordnet ist die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Natalie Pawlik (SPD), die zugleich Antirassismus-Beauftragte der Bundesregierung ist. Ihr Etatposten findet sich nun im Einzelplan 11 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Unabhängiger Kontrollrat Der Etat des Unabhängigen Kontrollrates (Einzelplan 22) soll laut Haushaltsentwurf leicht steigen. Für 2025 sind demnach Ausgaben in Höhe von 11,6 Millionen Euro eingeplant (2024: elf Millionen Euro). Einnahmen werden in dem Etat nicht veranschlagt. Personalausgaben von 2,7 Millionen Euro (minus 715.000 Euro) und sächliche Verwaltungsausgaben von 7,1 Millionen Euro (plus 1,4 Millionen Euro) bilden das Gros der Ausgaben. Unabhängige Kontrollrat wurde 2021 eingerichtet. Er ermöglicht laut Bundesregierung „eine kontinuierliche Rechtskontrolle der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes mit umfassendem Kontrollzugriff“. (hau/12.09.2025)