Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

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  1. Parlamente müssen sich wieder lauter und konsequenter für die Bewahrung humanitärer Normen einsetzen, sagt Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen), Leiterin der Delegation des Deutschen Bundestages zur 151. Versammlung der Interparlamentarischen Union (IPU), die vom 18. bis 23. Oktober 2025 in Genf stattfand. Wo Normen unter Druck gerieten, entfalte die IPU eine starke Gegenbewegung. In der Generaldebatte habe sie betont: „Nie wieder darf die Menschlichkeit der Preis sein. Humanitäres Völkerrecht muss verteidigt und in neue Realitäten übersetzt werden.“ Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier hätten sich darüber ausgetauscht, „wie Parlamente Gesetze und Haushalte so gestalten können, dass humanitäre Hilfe nicht zur ersten Kürzung im Budget wird, internationale Normen wirksam umgesetzt werden und neue Herausforderungen – etwa autonome Waffensysteme oder Cyberkrieg – geregelt werden“. Im Interview spricht die Abgeordnete aus dem Wahlkreis Augsburg über die Themen der Herbsttagung, die Stärken und Aufgaben von Parlamenten und darüber, was die IPU als Internationale Organisation einzigartig macht. Das Interview im Wortlaut: Frau Roth, in der vorletzten Wahlperiode waren Sie bereits Mitglied der IPU-Delegation. Als Staatsministerin für Kultur hatten Sie gewissermaßen eine Auszeit von dieser internationalen Bühne. Wie haben Sie die diesjährige IPU im Vergleich zu früher erlebt? Ich habe die IPU als Ort erlebt, an dem das, was wir in Parlamenten verhandeln, plötzlich wieder in ein globales, menschliches Licht gerückt wird. Nach meiner „Auszeit“ von der ständigen internationalen Bühne hat mich besonders berührt, wie sehr hier die humanitäre Dringlichkeit im Mittelpunkt steht – nicht als abstrakte Debatte, sondern als Appell an unsere Verantwortung. Das Gefühl, wieder Teil einer internationalen parlamentarischen Solidarität zu sein, war stark: Die Generaldebatte und viele Side-Events zeigten, dass Parlamente sich wieder lauter und konsequenter für die Bewahrung humanitärer Normen einsetzen müssen — und dass sie das auch konkret tun können. Was hat die IPU-Parlamentarier jetzt vorrangig beschäftigt? Zentrale Themen waren der Schutz der Zivilbevölkerung, der Respekt vor dem humanitären Völkerrecht, das Leid durch Hunger und die Verknüpfung von Krieg und Klimakrise. Wir haben diskutiert, wie Parlamente Gesetze und Haushalte so gestalten können, dass humanitäre Hilfe nicht zur ersten Kürzung im Budget wird, internationale Normen wirksam umgesetzt werden und neue Herausforderungen – etwa autonome Waffensysteme oder Cyberkrieg – geregelt werden. Aber auch die Klimakrise hat eine deutlich größere Rolle gespielt als in vergangenen Jahren, weil viele Länder und Regionen unmittelbar von den Folgen betroffen sind. Dazu gehören beispielsweise die pazifischen Inselstaaten, Länder in Afrika oder ein Land wie Neuseeland, wo mittlerweile Klima-Visa ausgestellt werden. Darum hat die Vorbereitung auf die Klimakonferenz in Belém eine große Rolle gespielt. Es ist wichtig und richtig, dass die IPU zur Konferenz in Belém eine eigene Tagung durchführen wird, bei der ich auch anwesend sein werde, um über die unterschiedlichen Herausforderungen der Klimakrise zu diskutieren und die parlamentarischen Dimensionen hervorzuheben. Die Menschen spüren, dass in der Weltpolitik gerade traditionelle Gewissheiten ins Wanken geraten, Regeln verletzt werden, Gewichte sich verschieben. Wie spiegelt sich dieses Bild in der IPU wider? Es spiegelt sich sehr deutlich — als Sorge und gleichzeitig als Antrieb. Auf der einen Seite erleben wir in verschiedenen Konflikten und Krisenregionen dieser Welt, dass Regeln verletzt werden: Krankenhäuser werden angegriffen, Helferinnen und Helfer getötet, humanitäre Normen unter Druck gesetzt. Auf der anderen Seite sieht man in der IPU aber eine starke Gegenbewegung: parlamentarische Bündnisse und Initiativen, die darauf drängen, Normen zu verteidigen und weiterzuentwickeln. Die diesjährige Herbsttagung trug die Überschrift „Rolle der Parlamente bei der Bewältigung globaler Krisen“. Was leisten Parlamente dabei? Parlamente sind die Brücke zwischen Menschen und Politik: Sie können internationale Verpflichtungen in nationales Recht gießen, Regierungen kontrollieren, Haushalte für humanitäre Hilfe sichern und präventive Politik voranbringen. Zudem sind Parlamente wichtige Foren, um Narrative zu verändern – weg von Desinformation und Polarisierung, hin zu Mitmenschlichkeit und Verantwortung. Wie wirken sich die weltweiten Krisen auf die Zusammenarbeit innerhalb der IPU aus? Krisen erhöhen den Druck zur Zusammenarbeit, machen aber auch die Spannungen sichtbar, weil Mitgliedsparlamente sehr unterschiedliche Realitäten vertreten. Die IPU nutzt diesen Spannungsraum konstruktiv – durch Ausschüsse, Foren und bilaterale Treffen, die gemeinsame Standards stärken. Was wurde konkret beschlossen? Es gab wichtige Beschlüsse mit klarer politischer Signalwirkung. So wurde ein Antrag angenommen zur Zwangsadoption von Kindern, in dem die Verschleppung von ukrainischen Kindern durch Russland heftig kritisiert wurde. Das hat zu erheblichen Debatten geführt, und die russische Delegation hat mit allen Mitteln versucht, die Verabschiedung des Antrags zu verhindern. Wir konnten uns aber durchsetzen und waren im Rahmen der sogenannten 12+, der Gruppe der demokratischen Parlamente, sehr stark und konnten mit anderen erreichen, dieses Vorgehen von Russland deutlich zu verurteilen. Es gab zudem eine wichtige Dringlichkeit, die von Polen, Schweden und der 12+ eingebracht wurde, in der es um Cyberkriminalität, Cybergewalt und Cyber-Warfare geht. Das ist ein Thema, das uns auch in Deutschland sehr beschäftigt. Ich bin sehr froh, dass die IPU dieses Thema aufgegriffen hat, weil es weltweit neben Desinformation und Fake News eine neue Form von Gewalt ist, die uns alle bedroht. 40 Prozent der Delegierten waren Frauen, die sich klar zu Geschlechtergerechtigkeit positioniert haben und deutlich machen, dass Frauen in der Politik eine wichtige Rolle spielen müssen. Dabei haben wir auf der ganzen Welt Nachholbedarf. Welche Schwerpunkte setzte die Generaldebatte unter dem Titel „Einhaltung humanitärer Grundsätze und Unterstützung humanitärer Maßnahmen in Krisenzeiten“, in der Sie auch einen Redebeitrag geleistet haben? Die Generaldebatte drehte sich um „Wahrung humanitärer Normen und Unterstützung humanitärer Maßnahmen in Krisenzeiten“. Ich habe betont: Nie wieder darf die Menschlichkeit Preis sein; humanitäres Völkerrecht muss verteidigt und in neue Realitäten übersetzt werden. Zudem habe ich auf Geschlechtergerechtigkeit und die disproportionale Belastung von Frauen in Krisen hingewiesen. Welche Rolle spielt Europa mit seinen Konflikten auf der Weltbühne? Relativiert die Große Zahl anderer großer Kriege und Konflikte „unsere“ europäischen Auseinandersetzungen? Europa bleibt ein Gewicht auf der Weltbühne — politisch, wirtschaftlich und normativ. Die Vielzahl globaler Konflikte relativiert unsere europäischen Auseinandersetzungen nicht in moralischer Hinsicht: Jeder Krieg ist ein Angriff auf die Menschlichkeit. Europa muss seine Probleme sehen, aber auch global Verantwortung übernehmen. Wie wird Deutschland in der Staatengemeinschaft wahrgenommen? Deutschland wird vielfach als verlässlicher Partner wahrgenommen — jemand, der sich für multilaterale Lösungen, für Recht und für Entwicklungszusammenarbeit einsetzt. Zugleich wird erwartet, dass wir unsere Werte nicht nur rhetorisch verteidigen, sondern in konkretes Handeln übersetzen. Was gilt es in Deutschland zu bewahren? Man bewundert unsere stabile demokratische Kultur, die unabhängige Justiz, die lebendige Zivilgesellschaft und die Fähigkeit, Kompromisse zu finden. Daraus schöpfen wir innenpolitische Stärke und außenpolitisches Vertrauen. Entscheidend ist, dass wir als Partner verlässlich und somit glaubwürdig bleiben – etwa indem wir unsere Zusagen in der internationalen Klimafinanzierung einhalten. Was bedeutet die Perspektive der anderen Weltregionen für Ihr politisches Handeln? Andere Weltregionen lehren uns, dass Lösungen lokal gedacht werden müssen: Afrika lehrt Resilienz und Gemeinschaft; die Pazifikinseln machen spürbar, dass Klimaschutz immer auch Lebensschutz ist. Das bedeutet: zuhören, Lernprozesse anstoßen und Partnerschaften im gemeinsamen Interesse eingehen, statt auf nationale Abschottung zu setzen. Die IPU-Tagung ist das globale parlamentarische Forum, das die Delegationen gerne intensiv für bilaterale Treffen nutzen. Mit wem hat die deutsche Delegation über was gesprochen? Die Delegation nutzte zahlreiche bilaterale Treffen und Side-Events, etwa mit Vertreterinnen und Vertretern des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und anderer Parlamente. Themen waren humanitäre Hilfe, Rüstungskontrolle, Klimafolgen und Kinderrechte in der digitalen Welt. Ein wichtiges Gespräch fand mit Vertreterinnen und Vertretern der türkischen Delegation statt, weil die nächste IPU-Tagung in Istanbul stattfindet. Als Delegationsleiterin hatte ich zudem einen intensiven Austausch mit Martin Chungong, dem Generalsekretär der IPU, der über 16 Jahre die IPU modernisiert, reformiert und gestärkt hat. Rücken gleichgesinnte Länder angesichts vieler Krisenherde zusammen? Ja — es entstehen Koalitionen und thematische Allianzen, etwa für den Schutz humanitärer Normen oder gegen Landminen. Diese Zusammenarbeit ist nötig, um Mehrheiten für Resolutionen zu bilden und gemeinsame Handlungspläne zu entwickeln. Wie geht die IPU mit Ländern um, die andere Werte vertreten? Die IPU ist ein inklusiver Raum — sie bringt auch Delegationen aus Ländern mit problematischen Menschenrechtslagen an einen Tisch. Das ist schwer, aber wichtig: durch Dialog und klare Regeln schafft sie Räume für parlamentarische Solidarität. Spielt die IPU als älteste internationale Organisation und Vertretung der Parlamente eine angemessene Rolle in der Weltpolitik? Ja — die IPU hat eine einzigartige Legitimität: parlamentarische Stimme, Nähe zu Bürgerinnen und Bürgern sowie die Fähigkeit, Normen in Gesetzgebungsprozesse zu übersetzen. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der multilateralen Architektur. (ll/27.10.2025)
  2. "Russische Drohnen über Nato-Territorium sind eine sehr ernste Bedrohung unserer gemeinsamen Sicherheit in Europa und ganz besonders auch unserer Sicherheit in Deutschland", sagt Marja-Liisa Völlers (SPD), Leiterin der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der Nato, die vom 10. bis 13. Oktober 2025 zu ihrer 71. Jahrestagung in Ljubljana (Slowenien) zusammenkam und sich vorrangig über schnelle und wirksame gemeinsame Maßnahmen auf diesem Gebiet ausgetauscht hat. „Drohnen verändern spürbar die Art der Kriegsführung“, so die Verteidigungspolitikerin. „Russland testet damit die Wehrbereitschaft des Bündnisses. Wir sollten diesen Provokationen besonnen und entschlossen entgegentreten.“ Deutschland sei bereit, eine Führungsrolle bei der europäischen Luftverteidigung zu übernehmen. Im Interview spricht die Abgeordnete aus dem niedersächsischen Wahlkreis Nienburg II – Schaumburg darüber, was gegen den russischen Angriffskrieg wirklich wirkt, was für eine strake Rolle die Europäische Union Seite an Seite mit der Nato spielt und welche Botschaft der Nato-Generalsekretär den Parlamentariern mitgegeben hat. Das Interview im Wortlaut: Frau Völlers, die Vielzahl an Vorfällen mit Drohnen, die in jüngster Zeit den Luftraum von mindestens sieben Nato-Mitgliedern verletzt haben, lässt vermuten, dass sich die Parlamentarier bei ihrer Herbsttagung mit diesem Thema befasst haben. Es gab zahlreiche beunruhigende Nachrichten. Bitte ordnen Sie das Thema Drohnen mal ein. Was kommt da auf uns zu? Wie schätzen die Parlamentarier die Gefahr ein? Ja, das Thema Drohnen war ein wichtiges Thema in den Ausschüssen und im Plenum der Herbsttagung. Es wurde dazu auch ein Bericht vorgestellt und eine Resolution verabschiedet. Drohnen und Drohnenabwehr verändern spürbar die Art der Kriegsführung, wie wir an der Entwicklung im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine täglich sehen können. Die jüngsten Vorfälle in mehreren Ländern und in Deutschland zeigen, dass die hybride Bedrohung real ist. Die EU hat bereits vor drei Jahren mit der Drohnenstrategie 2.0 reagiert und fördert seither die Produktion von Drohnen für zivile und militärische Anwendungen. Jüngst hat die EU einen Vorschlag für den Aufbau eines Drohnen-Abwehrsystems an ihrer Ostflanke vorgelegt. Dieser wird gerade breit diskutiert und voraussichtlich beim regulären EU-Gipfel Ende Oktober angenommen. Danach sind die Mitgliedstaaten gefordert, die notwendigen Fähigkeiten zur Drohnenabwehr aufzubauen. Übrigens hat in diesen Tagen Verteidigungsminister Boris Pistorius für Deutschland die Bereitschaft erklärt, die Führung bei dem Drohnen-Abwehrsystem und dem europäischen Luftverteidigungsschild insgesamt zu übernehmen und in den kommenden Jahren zehn Milliarden Euro seitens Deutschlands für die Beschaffung von Drohnen aller Art auszugeben. Will Russland die Nato als Ganzes provozieren? Von feindlichen Drohnenüberflügen betroffene Länder wie Polen fordern eine angemessene Reaktion des Bündnisses. Wie müsste die, auch im Wiederholungsfall, aussehen? Sicherlich testet Russland damit die Wehrbereitschaft des Bündnisses und sicher ist dies eine sehr ernste Bedrohung unserer gemeinsamen Sicherheit in Europa und ganz besonders auch unserer Sicherheit in Deutschland. Wir sollten aber besonnen und entschlossen diesen Provokationen entgegentreten. Putin testet die Resilienz der Nato-Staaten und will unsere Gesellschaften, auch ganz besonders die deutsche, verunsichern und spalten. Wir müssen die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen und bündnisweit die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, um eine zügige, effektive und abgestimmte Strategie für die Drohnenabwehr zu ermöglichen. Die durch Polen eingeforderten Konsultationen nach Artikel 4 des Nato-Vertrages sind an sich schon ein sehr starkes Signal an Putin. Damit unterstreicht die Nato, dass hybride Angriffe auf das Bündnis nicht folgenlos bleiben. Gleichzeitig ist es klug, Putin im Ungewissen zu lassen über die Art und Weise, wie das Bündnis bei weiteren Provokationen reagieren wird. Zahlreiche Länder, darunter auch die Nato-Mitgliedstaaten, unterstützen seit drei Jahren die Ukraine bei ihrem Abwehrkampf. Aber es herrscht kein Krieg zwischen dem Bündnis und Russland. Der Nato wurde eher eine Art unerklärter Krieg aufgezwungen, sie befindet sich mittlerweile in verschiedensten Bereichen in ständiger Abwehrbereitschaft, oder? Richtig, das Nato-Bündnis ist nicht im Krieg mit Russland, aber als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine und der fehlenden Bereitschaft auf russischer Seite, den Krieg zu beenden, haben das Bündnis und die Europäische Union in den letzten drei Jahren ihre sicherheitspolitische Doktrin angepasst. Neben der finanziellen und materiellen Unterstützung der Ukraine ist die Nato dabei, die Abschreckung an der gesamten Ostflanke zu erhöhen und militärisch zu verstärken. In Litauen entsteht die Brigade Litauen, die bis 2027 die erste dauerhafte Stationierung deutscher Soldaten und Soldatinnen unter deutscher Führung im Ausland beinhalten wird. In Lettland ist unter kanadischer Führung die Stationierung einer Nato-Battle-Group im Aufbau, und in Estland steht die Battle-Group unter britischer Führung. Weiter südöstlich, in Rumänien, ist Frankreich die Führungsnation der Nato-Battle-Group. Haben Sie als Parlamentarier und Kontrolleure der Exekutive den Eindruck, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten die Lage im Griff haben und der Schutz von Bürgern und Bündnisgebiet gewährleistet ist? Sowohl die Mitgliedstaaten der Nato als auch der Europäische Union, ebenso wie beide Organisationen selbst, reagieren bereits entschlossen auf die hybriden Angriffe Russlands. So hat die EU im März dieses Jahres mit dem „ReArm Europe“-Plan die Voraussetzungen geschaffen, den Mitgliedstaaten aus kombinierten nationalen Investitionen, EU-Finanzierungsmechanismen und privatem Kapital ein Finanzvolumen von bis zu 800 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Damit sollen die Verteidigungsfähigkeiten ausgebaut und Fähigkeitslücken geschlossen werden. Ein Element des ReArm Europe-Plans ist die SAFE-Verordnung (neues Finanzinstrument der EU zur Unterstützung von Mitgliedstaaten zu abgestimmten Investitionen im Bereich der Verteidigungsindustrie, Anm.d. Red.). Sie ermöglicht die Ausgabe von langfristigen und zinsgünstigen Krediten an die Mitgliedstaaten sowie an assoziierte Drittstaaten wie Kanada und das Vereinigte Königreich in einem Volumen von 150 Milliarden. Euro. Zusätzlich befindet sich das 19. Sanktionspaket gegen Russland gerade in der finalen Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten. Darf sich das mächtigste Verteidigungsbündnis der Welt von einer neuen Billigwaffe wie den Drohnen derart vorführen lassen, dass man monatelang um die richtige Gegenstrategie ringt und erst einmal die nötige „Gegen-Technologie“ einkaufen muss? Erlebt das Bündnis damit eine technologische Schrecksekunde? Auf jeden Fall sollten die Drohnen bekämpft werden. Dafür müssen, wie bereits erwähnt, einerseits oft erst einmal die rechtlichen Voraussetzungen in unseren Staaten geschaffen werden. Zum anderen ist der Abschuss einer Drohne, anders als man landläufig annimmt, nicht so einfach. Erfolgreicher, das zeigt die Praxis im ukrainischen Verteidigungskrieg, sind elektronische Bekämpfungsmethoden wie Jamming (also das Stören von Signalen, meist durch den Einsatz von Funkstörsendern, „Jammern“, Anm. d. Red.), Hacken, kinetische oder Laserabwehr. Eine enge Kooperation der Nato und auch Deutschlands mit der Ukraine, die mittlerweile führend in diesem Bereich ist, wird gerade aufgebaut. Zurzeit findet neben der Ankündigung der Kommission, eine solche Drohnenverteidigung zu organisieren, auch eine breite Diskussion unter den Mitgliedstaaten statt. Deutschland wird einen Vorschlag zu einem Drohnenabwehrgesetz in den Bundestag einbringen – wobei viele rechtliche und praktische Fragen zu klären sind. Es wird auch darauf ankommen, ob die Interoperabilität der Systeme der Bundeswehr beziehungsweise der Polizeibehörden, die sich in dem Aufgabenfeld Zuständigkeiten teilen, funktioniert. Die Technologie muss zusätzlich hochmobil und schnell verlegbar sein. Daher wird die Arbeit an einer effektiven Drohnenabwehr einige Zeit in Anspruch nehmen. Gehört zur Abwehr der russischen Aggression nicht auch, den Kreml wirtschaftlich in die Knie zu zwingen? Braucht es neue, schärfere und schnellere Sanktionen? Ja, selbstverständlich gehört zur Abwehr der russischen Aggression auch, den Kreml wirtschaftlich zu schwächen. Wer einen brutalen Angriffskrieg führt, darf davon nicht profitieren. Sanktionen sind deshalb ein wichtiges und wirksames Mittel, um Russland die finanziellen Spielräume für seinen Krieg zu entziehen. Aber die bereits erfolgten 18 Sanktionspakete wirken sicherlich, und das 19. Sanktionspaket enthält zusätzliche Maßnahmen wie das Verbot von Flüssiggasimporten aus Russland, die Schließung finanzieller Schlupflöcher und weitere direkte Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien. Was gibt es für Ideen, die sogenannte russische Schattenflotte zu stoppen, mit der Russland weiter seinen Krieg finanziert und die eine ernste Gefahr für die Schifffahrt und das maritime Ökosystem darstellt? Brüssel hat im 18. Sanktionspaket mehr als vierhundert Schiffe gelistet und diese mit Hafen- sowie Dienstleistungsverboten belegt. Auch im bereits erwähnten 19. Sanktionspaket, sind weitere Verschärfungen enthalten. Die EU-Seesicherheitsagentur EMSA (engl. European Maritime Safety Agency, Anm. d. Red.) liefert Satellitenaufklärung, die in Echtzeit auf Ölspuren und verdeckte Aktivitäten hinweist. Sie hilft damit Mitgliedstaaten, gezielte Kontrollen durchzuführen. Die Nato und die EU haben ihre Abstimmung zur Infrastruktur-Resilienz ausgeweitet. Eine gemeinsame Task Force und eine Koordinierungszelle bei der Nato für kritische Untersee-Infrastruktur vernetzen Behörden und Industrie. Die Nato hat die Mission Baltic Sentry („Ostsee-Wache“, Anm. d. Red.) gestartet, um in der Ostsee präsenter zu sein und kritische Unterwasser-Infrastruktur erfolgreicher zu schützen. Die Delegationsleitungen aus Deutschland, Frankreich und Polen haben beschlossen, im sogenannten Format des „Weimarer Dreiecks“ stärker zusammenzuarbeiten. Was haben Sie konkret vor? Das erst bei der Frühjahrstagung in Dayton (USA) ins Leben gerufene Format eines parlamentarischen Dialogs zwischen unseren Delegationsleitungen haben wir in Slowenien fortgesetzt. Wir haben uns versichert, uns weiterhin für ein starkes Bündnis und einen gerechten Frieden in Europa einzusetzen und dazu eine Erklärung verabschiedet. Darin fordern wir unsere Regierungen auf, der Ukraine weiter militärische, humanitäre und finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen sowie die notwendigen Luftverteidigungskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Einig waren wir uns, dass das Vorhaben Eastern Sentry (Operation der Nato zur Verteidigung der östlichen Grenze des Bündnisgebietes, Anm. d. Red.) die Abschreckung entlang der Ostflanke stärken wird. Wir unterstützen es zudem, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verteidigung, inklusive eines möglichen Drohnenwalls und der Überarbeitung der Einsatzregeln der Nato gegen Drohnenangriffe, zu prüfen. Während der Tagung sprach Nato-Generalsekretär Mark Rutte zu der Versammlung. Was war seine Botschaft? Rutte forderte, eine glaubhafte Abschreckung gegenüber Russland aufrechtzuerhalten und versicherte, dass die Nato die Ukraine weiterhin finanziell und materiell nachhaltig unterstützen werde. Er lobte das beeindruckende Durchhaltevermögen der Ukraine gerade in den letzten Wochen und hob die Erfolge bei der Bekämpfung der russischen Raffinerieinfrastruktur hervor, die für die Fortführung des Angriffskrieges so essenziell ist. Die Nato fokussiert sich derzeit auf Abschreckung an der Ostflanke durch den verstärkten Einsatz von Luftstreitkräften aus Bündnisländern. Großer Handlungsbedarf, so Rutte, ist bei der Abwehr russischer Sabotage- und Spionagetätigkeiten erforderlich. Er forderte uns Abgeordnete auf, den Bürgerinnen und Bürgern die Bedeutung von Investitionen in den Verteidigungsbereich zu erläutern, um Sicherheit, Freiheit und Demokratie zu verteidigen. Seit Juli dieses Jahres leiten Sie die deutsche Delegation zur Nato PV. Jetzt wurden Sie zudem zur künftigen Schatzmeisterin der Versammlung gewählt. Was für Impulse wollen Sie setzen? Ich freue mich, dass die Versammlung mir das Vertrauen ausgesprochen hat, diese wichtige Aufgabe zu erfüllen. Die klassische Aufgabe einer Schatzmeisterin, die Finanzen, Einnahmen und Ausgaben der Versammlung zu verwalten und damit dafür zu sorgen, dass die wichtige politische Arbeit in der Versammlung erfolgreich stattfinden kann, ist meine Priorität für die kommenden sechs Jahre meines Mandats. (ll/20.10.2025)
  3. Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 5. November 2025, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), und der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger (CDU), den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/20.10.2025)
  4. Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 5. November 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (eis/20.10.2025)
  5. Mit der Unterzeichnung der UN-Charta wurden vor 80 Jahren die Vereinten Nationen gegründet. Anlässlich dieses Jahrestages findet am Mittwoch, 5. November 2025, eine Vereinbarte Debatte im Bundestag statt. Bei Vereinbarten Debatten handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/20.10.2025)
  6. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für eine Besteuerung von Werbeumsätzen von Onlineplattformen und Suchmaschinen aus. Ihren Antrag „Digitalabgabe für Werbeumsätze einführen – Medienvielfalt und Kulturstandort stärken“ (21/2247) berät der Bundestag am Mittwoch, 5. November 2025, erstmals. Nach halbstündiger Debatte ist die Überweisung an die Ausschüsse geplant. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Kultur und Medien die Federführung übernehmen. Antrag der Grünen Die Abgeordneten verweisen auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD, mit dem verabredet worden sei, die „Einführung einer Abgabe für Onlineplattformen, die Medieninhalte nutzen“ zu prüfen. Eine stärkere Heranziehung von Digitalkonzernen ist aus Sicht der Grünen grundsätzlich zu begrüßen, müsse aber mit politischer Priorität und zeitnah in die Tat umgesetzt werden. „Sie sollte zielgerichtet, effektiv und rechtssicher ausgestaltet werden“, heißt es im Antrag. Die Einnahmen sollten für eine Stärkung von Medienvielfalt, vielfältiger Kulturangebote sowie Medienkompetenz vorgesehen werden. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, eine transparente, rechtsfest definierte Bemessungsgrundlage zu schaffen, um mindestens zehn Prozent der Werbeumsätze von Onlineplattformen und Suchmaschinen einzunehmen. Die Einnahmen seien für die Förderung des Medien- und Kulturstandortes und von Medienkompetenz vorzusehen, „um Nachteile auszugleichen, die Kultur- und Medienschaffenden und der Gesellschaft durch digitale Plattformen entstehen“. Nationale Besteuerung „nur ein erster Schritt“ Da aus Sicht der Fraktion eine nationale Besteuerung von Werbeumsätzen nur ein erster Schritt sein kann, soll sich die Regierung für eine einheitliche Besteuerung der Umsätze von Digitalkonzernen auf europäischer Ebene einsetzen. Sie soll darauf hinwirken, dass eine solche Steuer perspektivisch als neues Eigenmittel für den Haushalt der Europäischen Union ausgestaltet wird. National soll sie nach den Vorstellungen der Grünen mit weiteren Schritten, insbesondere einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage auf Umsätze von E-Commerce und Cloud-Services, vorangehen. (hau/20.10.2025)
  7. Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen“ (21/1933) stimmt das Parlament am Mittwoch, 5. November 2025, im Anschluss an eine 30-minütige Debatte ab. In der Beschlussvorlage des Innenausschusses (21/2249) wird die Annahme empfohlen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Zur effektiven Bekämpfung der organisierten Sprengstoffkriminalität soll ein Qualifikationstatbestand im Sprengstoffgesetz „für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten“ geschaffen werden. Um eine wirkungsvolle Strafverfolgung in diesen Fällen zu ermöglichen, soll laut Bundesregierung zudem der Straftatenkatalog für die Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung (StPO) moderat erweitert werden. Zugleich sehe der Entwurf die Einführung der Versuchsstrafbarkeit für bestimmte Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz vor, führt die Bundesregierung weiter aus. Der Tatbestand des Paragrafen 308 des Strafgesetzbuches (StGB) werde „um einen Qualifikationstatbestand ergänzt, der das spezifische Unrecht von Sprengstoffexplosionen zur Begehung von Diebstahlstaten angemessen erfasst“, heißt es in der Vorlage des Weiteren. Zudem sollen den Angaben zufolge die Strafvorschriften für das „unerlaubte Lagern, Verbringen und Überlassen explosionsgefährlicher Stoffe“ auf den nicht gewerblichen Bereich ausgeweitet werden. Erheblicher Anstieg bei Sprengung von Geldautomaten Wie die Bundesregierung in der Begründung schreibt, haben sich die Fälle der „missbräuchlichen Verwendung explosionsgefährlicher Stoffe durch das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ innerhalb der vergangenen zehn Jahre mehr als verdoppelt. Insbesondere im Bereich der Sprengung von Geldautomaten sei ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen. Diese hätten allein von 2021 auf 2022 bundesweit um 26,5 Prozent zugenommen. Die derzeitige Ausgestaltung der Strafvorschrift des StGB-Paragrafen 308 bilde indes „das mit der Sprengung von Geldautomaten spezifische Unrecht zur Begehung von Diebstahlstaten mittels Sprengstoffexplosionen nicht hinreichend ab. (sto/hau/20.10.2025)
  8. Die AfD-Fraktion will „sämtliche Aufnahmeprogramme für Afghanen nach Deutschland beenden“. Ein so betitelter Antrag (21/1551) steht am Mittwoch, 5. November 2025, nach 30-minütiger Debatte zur Abstimmung. In der Beschlussvorlage des Innenausschusses (21/2243) wird die Ablehnung empfohlen. Zwei weitere von der AfD-Fraktion angekündigte Anträge sollen erstmals beraten werden. Der Antrag mit dem Titel „Afghanistan – Realpolitik statt Realitätsverweigerung“ soll im Anschluss dem federführenden Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Bei dem Antrag „Für ein sicheres Deutschland – Strafverbüßung in Afghanistan ermöglichen, deutsches Justizsystem entlasten“ ist derzeit offen, wer die Federführung übernimmt. Abzustimmender Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt darauf, „sämtliche Aufnahmeprogramme für Afghanen unverzüglich zu beenden“. In ihrem Antrag schreibt die Fraktion, dass nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 die damalige Bundesregierung versprochen habe, in Deutschland Ortskräfte aufzunehmen, die für deutsche Behörden und Organisationen tätig waren. Die „wichtigste Erkenntnis“ des Bundestags-Untersuchungsausschusses, der sich in der zurückliegenden 20. Wahlperiode mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer Personen befasst habe, laute, dass zu keinem Zeitpunkt seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 „nach Kenntnis der Bundesregierung Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland zu Schaden gekommen“ seien. Eine Gefährdung der Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland sei daher nicht nachweisbar. „Überforderung Deutschlands“ Nachdem insbesondere die pakistanische Regierung Ende 2023 angekündigt habe. Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus abzuschieben, habe die Bundesregierung ihrerseits angekündigt, afghanische Flüchtlinge mit einer Aufnahmezusage für Deutschland vor Massenabschiebungen aus Pakistan schützen zu wollen, führt die Fraktion daneben aus. „Insbesondere auch das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan“ habe „die Überforderung Deutschlands“ zur Folge gehabt. Entsprechend habe der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor der letzten Bundestagswahl „einen sofortigen Aufnahmestopp für Menschen gerade auch aus Afghanistan“ gefordert, heißt es in der Vorlage weiter. Nach der Wahl würden jedoch noch immer Afghanen von der Bundesregierung nach Deutschland eingeflogen. (sto/hau/20.10.2025)
  9. Der Bundestag berät am Donnerstag, 6. November 2025, den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 / 2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ in erster Lesung. Nach einstündiger Debatte soll der Entwurf dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzesvorhaben soll die Richtlinie (EU) 2022 / 2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen, die sogenannte CER-Richtlinie, in nationales Recht umgesetzt werden. Durch bundeseinheitliche Regelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen will die Bundesregierung die Resilienz der Wirtschaft und dadurch auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung stärken. Das KRITIS-Dachgesetz macht Vorgaben zur Identifizierung von Betreibern kritischer Anlagen und kritischen Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für Europa sowie Vorgaben zur Registrierung von Betreibern kritischer Anlagen. Es zielt zudem auf die Etablierung von nationalen Risikoanalysen und Risikobewertungen für kritische Dienstleistungen und die gesetzliche Verankerung wesentlicher nationaler Anforderungen für Resilienzmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen ab. Außerdem ist die Einführung eines Meldewesens für Vorfälle geplant. (hau/20.10.2025)
  10. Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 6. November 2025, nach einstündiger Debatte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (21/1511, 21/1935, 21/2146 Nr 1.6). Zur Abstimmung wird den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorliegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Pflegekräfte sollen mehr Kompetenzen erhalten und von bürokratischen Aufgaben entlastet werden. Die Herausforderungen der Akut- und Langzeitpflege seien in den nächsten Dekaden im demografischen Wandel begründet, heißt es im Entwurf. Ende 2023 habe die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf bei rund 5,6 Millionen gelegen. Nach der statistischen Pflegevorausberechnung sei zu erwarten, dass die Zahl der Pflegefälle bis 2055 auf bis zu 8,2 Millionen ansteigen werde. Dies führe perspektivisch zu einer steigenden Nachfrage nach Pflegeleistungen. Zugleich wachse der Bedarf an Pflegefachpersonen, an Pflegeassistenzpersonen und Pflegehilfskräften. Pflegeberuf soll noch attraktiver werden Bei den Pflegekräften gingen die Prognosen angesichts des demografischen Wandels von künftigen Engpässen aus, heißt es in der Vorlage weiter. So habe das Bundesinstitut für Berufsbildung 2024 einen Bedarf von 150.000 zusätzlichen Pflegekräften für das Jahr 2040 prognostiziert. Daher müsse die Attraktivität des Pflegeberufs weiter gestärkt werden. Die Stärkung der Pflegefachpersonen und ihrer Befugnisse sei ein wichtiges Ziel, um den Beruf noch attraktiver zu machen und damit gegen den in der Pflege festzustellenden Fachkräfteengpass anzugehen. Um die Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern, sollen die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachpersonen in der Versorgung stärker genutzt werden. Demnach sollen Pflegefachpersonen künftig neben Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und, je nach Qualifikation, auch Leistungen erbringen können, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Dies soll zu einer besseren Versorgung, etwa beim Management chronischer Erkrankungen sowie in der Prävention und Gesundheitsförderung, führen. Im Entwurf genannt werden Aufgaben in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz. Die konkreten Aufgaben von Pflegefachpersonen in der Versorgung sollen in einem sogenannten „Muster-Scope of Practice“ differenziert beschrieben werden. Diese Beschreibung soll Grundlage für weitere Entwicklungsschritte hinsichtlich der leistungsrechtlichen Befugnisse von Pflegefachpersonen werden. Kompetenzen in der Heilkunde Im Pflegeberufegesetz soll der Vorlage zufolge klargestellt werden, dass Pflegefachpersonen im Rahmen der erworbenen Kompetenzen Heilkunde ausüben dürfen. Zugleich wird für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in einem neuen Paragrafen 15a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V, Krankenversicherung) und parallel in Paragraf 28 Absatz 5 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI, Pflegeversicherung) festgelegt, dass Pflegefachpersonen bestimmte Aufgaben der ärztlichen Behandlung eigenverantwortlich erbringen dürfen. Ergänzend wird für die beiden Sozialversicherungen (SGB V und SGB XI) grundsätzlich klargestellt, dass die berufsrechtlich geregelten Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen nach dem Pflegeberufegesetz (Pflegeprozessverantwortung) bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Leistungen und der Leistungserbringung zu berücksichtigen sind. Eigenverantwortliche Leistungen In einem neuen Paragrafen 73d des SGB V können künftig Leistungen der ärztlichen Behandlung, die von Pflegefachpersonen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung oder der häuslichen Krankenpflege eigenverantwortlich erbracht werden dürfen, in einem Vertrag vereinbart werden. Zudem können Leistungen vereinbart werden, die in der häuslichen Krankenpflege von Pflegefachpersonen eigenverantwortlich als Folgeverordnung veranlasst werden können, einschließlich der benötigten Hilfsmittel. Die Regelung sehe abgestufte Umsetzungsmöglichkeiten sowohl für beruflich als auch hochschulisch qualifizierte Pflegefachpersonen vor, heißt es. Pflegefachpersonen sollen in der hochschulischen Pflegeausbildung oder über bundesweit einheitliche Weiterbildungen zusätzliche heilkundliche Kompetenzen erwerben können. (pk/hau/20.10.2025)